Im Prinzip ist der Knackpunkt, was ein TA, der Wellcare abgibt, als Therapienotstand einschätztWallinka hat geschrieben:es ist für Schlachtpferde im Therapienotstand umwidbar, aber nicht dafür zugelassen. Einverstanden?

Aber es ist schon manchmal recht krass, wie da von der Gesetzgebung rangegangen wird. Zum Beispiel sind Bachblüten bis auf die Bachblütenmischung Rescue Remedy und Heilerde überhaupt nicht für Pferde zugelassen, auch nicht mit Einschränkungen und Wartezeiten. Die Liste ließe sich unglaublich mit im Prinzip vollkommen harmlosen Dingen verlängern.