Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

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Hina_DK
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Hina_DK »

Keshia hat geschrieben:Du mußt dafür kein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt reicht. Und dann kannst du dich für 150 - 500 Euro im Jahr versichern, je nachdem, wo du hingehst oder was du mit drin haben willst.
Bereiter ist aber keine freiberufliche Tätigkeit. Dafür braucht man ein Gewerbeschein. Freiberufliche Tätigkeiten sind wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Reitlehrer könnten evtl. freiberuflich arbeiten, da es eine unterrichtende Tätigkeit ist, allerdings dürfte es eine Grauzone sein und müsste erstmal beim Verband der Freiberufler erfragt werden, ob das anerkannt wird, da das weder in den künstlerischen, noch wissenschaftlichen, noch heilberuflichen oder rechts- oder steuerberatenden Bereich passt.
Viele Grüße
Hina

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Keshia
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Keshia »

:-?
Das ist mir ja neu. Beritt ist doch ebenso eine Dienstleistung und damit nicht gewerblich.
Aber da hak ich nochmal nach :-) Interessiert mich jetzt.
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Hina_DK
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Hina_DK »

Alle Dienstleistungen sind gewerblich. Freiberuflichkeit ist ein anderer Status. Das ist natürlich oft auch eine Form von Dienstleistung aber anderer Art.
Viele Grüße
Hina

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Keshia
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Keshia »

Nee, wenn die Dienstleistung aus Vermittlung besteht, ist sie gewerblich, sonst nicht zwingend. Aber es scheint stark vom jeweiligen Finanzbeamten abzuhängen, ob der Freiberufler-Status anerkannt wird oder nicht.
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Hina_DK
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Hina_DK »

Eigentlich sind die da nicht sehr frei in ihrer Entscheidung, denn es gibt einen Katalog der entsprechenden Berufe, in die die Finanzbeamten reinschauen (sollen ;) ). Manchmal gibt es ein paar Grauzonen, besonders bei den Künstlern, da kann man schon mal diskutieren, was man unter künstlerischem Beruf versteht aber von der Sache her eigentlich nicht.
Viele Grüße
Hina

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Berry
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Berry »

Was Hina sagt, stimmt. Mein Steuerberater hat sich genau erkundigt und ihm wurde gesagt, wenn ich als "Reittherapeutin" arbeite, ist das freiberuflich, wenn auch "Grauzone" (steht nicht im Katalog), weil es kein "Unterricht" im eigentlichen Sinn ist.
Wenn ich "Reitlehrerin" wäre, dann wäre es freiberufich, ich darf dann aber nur unterrichten, kein Beritt, keine Ausbildung von Pferden usw. - nur Unterricht. Wenn ich zusätzlich noch mit fremden Pferden arbeiten oder Pension anbieten will, muss ich ein Gewerbe anmelden.
Ursprünglich eigenen Sinn lass dir nicht rauben! Woran die Menge glaubt, ist leicht zu glauben.
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Keshia
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Keshia »

Hm, bei Pension ist das klar, ja. Aber siehst du, man muß sich also tatsächlich am besten beim örtlichen Finanzamt erkundigen, ob die einem den Freiberufler-Status geben. Ich kenne eine freiberufliche Bereiterin, drum kam ich erst drauf. Aber anscheinend kenne ich da nur die Ausnahme der Regel. ;-)
In den Katalogen stehen halt auch nur Überbegriffe, und scheinbar gibt es da Interpretationsmöglichkeiten.
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Lateva »

Also bei mir ist das so:

Ich arbeite nebenberuflich als Reitlehrer UND biete auch Beritt/Pferdeausbildung an.
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet (kostet nur einmalig eine geringe Gebühr). Da ich unter einer bestimmten Grenze im Jahr verdiene, bin ich nicht Umsatzsteuerpflichtig (oder wie das genau heißt). Steuern muss ich natürlich trotzdem zahlen.

Ich bin versichert, kostet ca. 300 Euro im Jahr. Da ist der Reitunterricht UND der Beritt mit drin.(Das ist aber vom jeweiligen Versicherer abhängig und davon, ob man eine entsprechende Ausbildung hat oder nicht)

Vielleicht hilft dir das weiter?
Vorsich: Alles, was nicht angemeldet ist, ist glaube ich Schwarzarbeit!

(Da ich Finanzamt-technisch und steuerrechtlich aber absoluter Laie bin, berichtigt mich bitte, wenn ich hier Blödsinn erzähle, ja? :shy: )
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von jella »

Ich hatte vor 2 Wochen den Versicherungsheini wegen der Pferdehaftpflicht bei uns im haus. Ich fragte explizit, ob ich meine RL mitversichern muss. Er erklärte mir, dass meine RL selbst versichert sein muß. Wenn ich aber jemand anderes, z. B. eine RB auf mein Pferd lasse, dann muss ich das angeben, damit diese im Falle eines Schadens abgesichert ist.

Wir haben so einen Fall gerade bei uns im Stall. RB fiel vom Pferd, Sprunggelenk gebrochen, Krankenhausaufenthalt, 2 OP´s, Kosten hierfür trug die Versicherung der Besitzerin des Pferdes. Wenn du einen Profi nimmst, bist du außen vor, wenn nicht, dann würde ich das auf jeden FAll der Versicherung mitteilen.
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Never Mind
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Re: Versicherungsfrage Beritt vom Nichtprofi

Beitrag von Never Mind »

:-n in Österreich ist das auch getrennt.

Reiner RL läuft meist zu Beginn mal unter der Hand als "Freundschaftshilfe" - irgendwann, wenn Leute dazukommen, die einduetig nicht mehr im "Freundeskreis" deklarierbar sind - dann sollte man sich als freiberuflich melden.
In dem Falle gilt bis zu der Grenze von X€ in Jahr bezgl. Steuern - aber die fallen bei mir als Studentin sowieso weg im Moment noch, außerdem wäre ich noch im Freibetrag. Meine Sozialversicherung (bin noch mitversichert) wäre augestiegen bei einem Verdienst von 376€/Monat - Unijobgehalt und RL-Gehalt kommt da aber drüber - hab mit denen aber einen Weg gefunden, trotzdem mitversichert zu bleiben, weil ich die freiberufliche Tätigkeit "unsicher" - also kein gesichtertes monatliches Einkommen, schwank schwer im Jahresvergleich - und neben des Studiums mache.
Zusätzlich natürlich normale Freiberufler-Haftpflicht als freischaffenden "Sportlehrer" oder RL-Haftpflicht.

Der Beritt ist ein Gewerbe - eine Dienstleistung und keine freischaffender Gedankenverkauf - oder so irgendwie heißt das :-? und benötigt eine Gewerbeanmeldung und eine andere Versicherung.
Ich habe das Gewerbe nachdem es aus dem "Freundschaftskreis" ausgeweitet ist einen Gewerbeschein mit einmaliger Gebühr beantragen müssen. Dazu musst du dann beim FA melden was du verdienst - und je nachdem wären dann wieder Steuern und Gewerbeabgaben - aber das hält sich bei mir unter den Grenzen auf und wenn, wäre das jetzt nichts, dass das FA nur annähernd interessieren würde.
Das benötigt wieder eine andere Versicherung als Gewerbeausübender und das Objekt des Gewerbes muss anders versichert sein, als beim Freischaffer - wo es sich nur um Gedankengut handelt.

So ists jedenfalls bei uns - halt mich ein gutes Jahr gekostet, bis ich mich ausgekannt hab. Meine Sandkastenfreundin ist allerdings jetzt Anwältin mittlerweile und ihr Freund Versicherungsjurist - ich hab also Glück in der Informationsbeschaffung :puh:
Leider nur für Ö ..
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