Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Moderator: Stjern
Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Hallo ihr Lieben!
Wie ist das mit dem Recht von Jagdpächtern, Wild auf Privatgrundstück zu schießen? Ganz konkret: Die meisten Flächen hier im Dorf werden von einem Jäger gepächtet, der aber nicht hier wohnt. Unsere Fläche (noch kein Hektar) ist nicht verpachtet.
Im Frühjahr hat besagter Jäger einen Hochsitz auf unserer Nachbarweide aufgestellt. Luftlinie schätz ich mal auf 150m-200m. Den Hochsitz hat er neulich umgestellt, Schussrichtung ist jetzt zu uns hin. Was ist, wenn sich Wild unmittelbar in der Nähe unserer Weide befindet, bzw. sogar auf unsere Weide (unter Umständen verletzt) flüchten würde? Eine Nachbarin hat mir erzählt, verletztes Wild darf er auch auf nicht gepachtetem Privatgrundstück verfolgen/bzw. abschießen.
Unsere Pferde bleiben zum Glück ruhig, aber mir wird immer mulmig dabei. Der Jäger schießt teilweise zu unmöglichen Zeiten (nach 23 Uhr), dann möchte ich echt niemanden auf unserem Grundstück!
Wie ist das mit dem Recht von Jagdpächtern, Wild auf Privatgrundstück zu schießen? Ganz konkret: Die meisten Flächen hier im Dorf werden von einem Jäger gepächtet, der aber nicht hier wohnt. Unsere Fläche (noch kein Hektar) ist nicht verpachtet.
Im Frühjahr hat besagter Jäger einen Hochsitz auf unserer Nachbarweide aufgestellt. Luftlinie schätz ich mal auf 150m-200m. Den Hochsitz hat er neulich umgestellt, Schussrichtung ist jetzt zu uns hin. Was ist, wenn sich Wild unmittelbar in der Nähe unserer Weide befindet, bzw. sogar auf unsere Weide (unter Umständen verletzt) flüchten würde? Eine Nachbarin hat mir erzählt, verletztes Wild darf er auch auf nicht gepachtetem Privatgrundstück verfolgen/bzw. abschießen.
Unsere Pferde bleiben zum Glück ruhig, aber mir wird immer mulmig dabei. Der Jäger schießt teilweise zu unmöglichen Zeiten (nach 23 Uhr), dann möchte ich echt niemanden auf unserem Grundstück!
Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Es kommt wohl auf das Jagdrecht des jeweiligen Bundeslandes an,erkundige dich am besten auf deiner Gemeinde.Ich habe aber mal gehört,daß man die Jägerei auf dem eigenen Grundstück untersagen kann.Wie das mit einem gepachteten Grundstück ist,weiß ich nicht.
Nicht müde werden,
sondern,
dem Wunder leise,
wie einem Vogel,
die Hand hin halten.
sondern,
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die Hand hin halten.
Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Achso, also wir wohnen in NRW. Naja, auf gepachtetem Land darf er wohl schießen denke ich mal, dafür zahlt er ja schließlich. Will nur keinen Jäger bei uns auf dem Grundstück haben.
- Lewitzer Flummi
- Pegasus
- Beiträge: 10271
- Registriert: Mi 16. Mai 2012, 20:56
Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Soweit ich weiß, gibt es Mindestabstände zu bewohnten Gebiet, die einzuhalten sind. Auch darf ein Jäger nicht Richtung Ortschaft schießen. Wie schnell geht eine Kugel fehl...
Es gibt bei uns so etwas, wie Jagdgenossenschaften, in der jeder Jäger Mitglied ist. Vielleicht bekommst du heraus, wer der Oberste dort ist und kannst mit dem über deine Ängste reden. Oder als erstes mit dem Jäger selbst.
Die machen sich da vermutlich keinen Kopf.
Ich hab mal mein erstes Pferd direkt am Ortsrand longiert, als die Herren Jäger ein Wildschwein in vielleicht 200 m Entfernung abschossen.
Der Schütze stand direkt am Ortsrand=einer Grundstücksgrenze... Fand ich auch überhaupt nicht lustig.
Es gibt bei uns so etwas, wie Jagdgenossenschaften, in der jeder Jäger Mitglied ist. Vielleicht bekommst du heraus, wer der Oberste dort ist und kannst mit dem über deine Ängste reden. Oder als erstes mit dem Jäger selbst.
Die machen sich da vermutlich keinen Kopf.

Ich hab mal mein erstes Pferd direkt am Ortsrand longiert, als die Herren Jäger ein Wildschwein in vielleicht 200 m Entfernung abschossen.
Der Schütze stand direkt am Ortsrand=einer Grundstücksgrenze... Fand ich auch überhaupt nicht lustig.

Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Was mich so stutzig gemacht hat:
- Gestern Morgen hat er 5 Mal hintereinander (!) geschossen. Erst dachten wir, es wäre wieder Treibjagd, aber dem war nicht so. Also muss er entweder auf Statuen oder gründlich daneben geschossen haben…
- Nachmittags waren wir spazieren, da haben wir gesehen, dass er Futter so 10 Meter vor seinem Hochsitz gestreut hat. Erst da haben wir gemerkt, dass er dann auch in Richtung unserer Weide schießt/bzw. schießen wollte.
Ich werde mich mal erkundigen nach der Genossenschaft. Der Pächter ist ein Niederländer, der ist nur selten hier und wenn, nur am Wochenende. Weiß gar nicht, ob er irgendwo Mitglied ist. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass es jedes Mal derselbe ist. Aber nee, wahrscheinlich macht der sich absolut keinen Kopf
. Unser Heubauer hat da Flächen verpachtet, der kennt den was besser, kann da ja auch mal fragen.
- Gestern Morgen hat er 5 Mal hintereinander (!) geschossen. Erst dachten wir, es wäre wieder Treibjagd, aber dem war nicht so. Also muss er entweder auf Statuen oder gründlich daneben geschossen haben…
- Nachmittags waren wir spazieren, da haben wir gesehen, dass er Futter so 10 Meter vor seinem Hochsitz gestreut hat. Erst da haben wir gemerkt, dass er dann auch in Richtung unserer Weide schießt/bzw. schießen wollte.
Ich werde mich mal erkundigen nach der Genossenschaft. Der Pächter ist ein Niederländer, der ist nur selten hier und wenn, nur am Wochenende. Weiß gar nicht, ob er irgendwo Mitglied ist. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass es jedes Mal derselbe ist. Aber nee, wahrscheinlich macht der sich absolut keinen Kopf

Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Ja, also verwundetes Wild muss er auf alle Fälle verfolgen und schießen. Alles andere wäre nicht im Sinne des Tierschutzes. Das heißt, wenn das getroffene Wild sich auf eure Weide flüchtet muss er auf eurer Grundstück um das Wild zu töten.
Allerdings ist jagen im befriedeten Gebiet nicht erlaubt. Befriedetes Gebiet ist eigentlich alles wo Häuser sind und Menschen wohnen. Hierzu muss er einen Mindestabstand einhalten. Zumindest ist es bei uns in BaWü so.
Und genau darüber würde ich mich erkundigen. Vielleicht auch mal mit dem Forstamt sprechen, dass es euch unwohl ist, wenn der Hochsitz genau auf eure Koppel ausgerichtet ist.
Zumal da auch mal nachts ein Mensch langlaufen kann, wenn ein Pferd beispielsweise krank ist. Oder einfach Kontrollgänge.
Allerdings ist jagen im befriedeten Gebiet nicht erlaubt. Befriedetes Gebiet ist eigentlich alles wo Häuser sind und Menschen wohnen. Hierzu muss er einen Mindestabstand einhalten. Zumindest ist es bei uns in BaWü so.
Und genau darüber würde ich mich erkundigen. Vielleicht auch mal mit dem Forstamt sprechen, dass es euch unwohl ist, wenn der Hochsitz genau auf eure Koppel ausgerichtet ist.
Zumal da auch mal nachts ein Mensch langlaufen kann, wenn ein Pferd beispielsweise krank ist. Oder einfach Kontrollgänge.



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- Biggi
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- Registriert: Do 17. Mai 2012, 18:00
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Cashew, spät abends schießen die Jäger oft Vögel. Z.B. fiegende Enten gegen den Himmel. Das würde auch das mehrmalige Knallen hintereinander erklären. Dann haben mehrere Jäger auf einen Schwarm Wasservögel geschossen.
Der ABschuß mit Nachtsichtgeräten ist meines Wissens nach verboten. Der Jäger muss das Wild und die Umgebeung drumherum einwandfrei "ansprechen" können.
Dagegen, dass der Hochsitzt in Richtung eurer Wiesen zeigt, wirst du nichts ausrichten können. Das darf der Jagdpächter. Mit der Pacht einer Wiese gehen die Jagdrechte nicht auf dich über. Die Jagdpacht bleibt davon unberührt.
Der Jagdpächter darf Wild nicht zum Abschuss mit Futter in seine Nähe locken. Außer "Raubzeug". Er darf sogenannte "Luderplätze" anlegen, auf denen der Füchse anlocken darf. Rehwild oder Hasen darf er nicht mit Futter anlocken und dann abschießen.
Wir haben auch einen Hochsitz direkt an unserer Wiese. Schon zweimal hat der Jagdpächter den Zaun durchschnitten und ist mit seinem Geländewagen auf unsere Wiese gefahren, um ein geschossenes Tier abzutransportieren. Das haben wir ihm untersagt. Darauf hin ist er im nächsten Jahr zu Fuß hin und hatt den Zaun so niedergetrampelt, dass die Isolatoren aus den Pfählen gerissen wurden. Wir haben uns bei der "Unteren Jagdbehörde" beschwert und die haben in gerügt. In diesem Jahr gab es noch keinen Vorfall.
Die Untere Jagdbehörde deiner Kreisstadt wäre auch für deine konkrete Frage der Ansprechpartner. In unserer Kreisstatt sind die Leute dort sehr nett und in jedem Fall um eine gutes Miteinander von normalen Menschen und Jägern bemüht.
Der ABschuß mit Nachtsichtgeräten ist meines Wissens nach verboten. Der Jäger muss das Wild und die Umgebeung drumherum einwandfrei "ansprechen" können.
Dagegen, dass der Hochsitzt in Richtung eurer Wiesen zeigt, wirst du nichts ausrichten können. Das darf der Jagdpächter. Mit der Pacht einer Wiese gehen die Jagdrechte nicht auf dich über. Die Jagdpacht bleibt davon unberührt.
Der Jagdpächter darf Wild nicht zum Abschuss mit Futter in seine Nähe locken. Außer "Raubzeug". Er darf sogenannte "Luderplätze" anlegen, auf denen der Füchse anlocken darf. Rehwild oder Hasen darf er nicht mit Futter anlocken und dann abschießen.
Wir haben auch einen Hochsitz direkt an unserer Wiese. Schon zweimal hat der Jagdpächter den Zaun durchschnitten und ist mit seinem Geländewagen auf unsere Wiese gefahren, um ein geschossenes Tier abzutransportieren. Das haben wir ihm untersagt. Darauf hin ist er im nächsten Jahr zu Fuß hin und hatt den Zaun so niedergetrampelt, dass die Isolatoren aus den Pfählen gerissen wurden. Wir haben uns bei der "Unteren Jagdbehörde" beschwert und die haben in gerügt. In diesem Jahr gab es noch keinen Vorfall.
Die Untere Jagdbehörde deiner Kreisstadt wäre auch für deine konkrete Frage der Ansprechpartner. In unserer Kreisstatt sind die Leute dort sehr nett und in jedem Fall um eine gutes Miteinander von normalen Menschen und Jägern bemüht.
Viele Grüße
Birgit
Reiten ist ganz einfach: Du sitzt drauf und brauchst fast nichts zu machen!
Das Probelm: Du darfst auch fast nichts machen!
Das Tagebuch der schrecklichen Schecken!
Sch(r)ecken-Fersehen
Birgit
Reiten ist ganz einfach: Du sitzt drauf und brauchst fast nichts zu machen!


Das Tagebuch der schrecklichen Schecken!
Sch(r)ecken-Fersehen
Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Biggi hat geschrieben:um eine gutes Miteinander von normalen Menschen und Jägern bemüht.



Du bist ja süß

Das Leben schenkt Dir ein Pferd - reiten musst Du schon selber.


Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Werd mich erkundigen. Sind ja zwei Häuser in unmittelbarer Nähe.kolyma hat geschrieben: Allerdings ist jagen im befriedeten Gebiet nicht erlaubt. Befriedetes Gebiet ist eigentlich alles wo Häuser sind und Menschen wohnen. Hierzu muss er einen Mindestabstand einhalten. Zumindest ist es bei uns in BaWü so.
Und genau darüber würde ich mich erkundigen. Vielleicht auch mal mit dem Forstamt sprechen, dass es euch unwohl ist, wenn der Hochsitz genau auf eure Koppel ausgerichtet ist.
Biggi!Biggi hat geschrieben:Cashew, spät abends schießen die Jäger oft Vögel. Z.B. fiegende Enten gegen den Himmel. Das würde auch das mehrmalige Knallen hintereinander erklären. Dann haben mehrere Jäger auf einen Schwarm Wasservögel geschossen.
Der ABschuß mit Nachtsichtgeräten ist meines Wissens nach verboten. Der Jäger muss das Wild und die Umgebeung drumherum einwandfrei "ansprechen" können.
Dagegen, dass der Hochsitzt in Richtung eurer Wiesen zeigt, wirst du nichts ausrichten können. Das darf der Jagdpächter. Mit der Pacht einer Wiese gehen die Jagdrechte nicht auf dich über. Die Jagdpacht bleibt davon unberührt.
Der Jagdpächter darf Wild nicht zum Abschuss mit Futter in seine Nähe locken. Außer "Raubzeug". Er darf sogenannte "Luderplätze" anlegen, auf denen der Füchse anlocken darf. Rehwild oder Hasen darf er nicht mit Futter anlocken und dann abschießen.
Wir haben auch einen Hochsitz direkt an unserer Wiese. Schon zweimal hat der Jagdpächter den Zaun durchschnitten und ist mit seinem Geländewagen auf unsere Wiese gefahren, um ein geschossenes Tier abzutransportieren. Das haben wir ihm untersagt. Darauf hin ist er im nächsten Jahr zu Fuß hin und hatt den Zaun so niedergetrampelt, dass die Isolatoren aus den Pfählen gerissen wurden. Wir haben uns bei der "Unteren Jagdbehörde" beschwert und die haben in gerügt. In diesem Jahr gab es noch keinen Vorfall.
Die Untere Jagdbehörde deiner Kreisstadt wäre auch für deine konkrete Frage der Ansprechpartner. In unserer Kreisstatt sind die Leute dort sehr nett und in jedem Fall um eine gutes Miteinander von normalen Menschen und Jägern bemüht.

Pff, das ist ja echt ein unrespektvoller Mitmensch, euer Jäger da… So schlimm ist es hier ja nicht.
Naja, das mehrmalige Schießen war ja morgens, und Wasservögel hab ich hier bislang noch nicht gesehen. Und er hat mindestens zweimal bei völliger Dunkelheit geschossen. Deswegen stört es mich ja so, dass der Hochsitz zu uns ausgerichtet ist. Er kann dann doch unmöglich ausmachen, wo sich unsere Pferde auf der Weide/Rundlauf befinden! Mir ist aber schon klar, dass in der Richtung das meiste Rehwild kreuzt


Werde mich bei der Unteren Jagdbehörde jedenfalls mal umhören.
- eifelreiter
- Schulpferd
- Beiträge: 602
- Registriert: Mi 16. Mai 2012, 14:44
Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum
Sarah, ich habe eben mal unseren Förster gefragt.
Also...
Es kommt wohl darauf an, wie deine Flächen eingetragen sind. Außerhalb des Ortes ist man wohl zumeist als Landbesitzer automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft ( So heißt das zumindest bei uns in RLP .Für wen, wie und wo wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt) .
Das bedeutet, dass die Flächen zum Jagen an die Jäger verpachtet sind und diese dafür Pacht zahlen.
Dafür bekommt man aber auch evtl. Wildschäden ersetzt und erhält seinen Anteil Pacht.
Wie, wann und welche Tiere dort gejagt werden können, wird für jeden Bezirk/ jedes Revier extra festgelegt.
Allerdings kann man sich davon aber auch " abmelden" .
Am besten fragst du mal euren Förster. Der hat auch alle Pläne und kann dir genau sagen, ob du überhaupt darunter fällst. Oder wie Biggi schon geschrieben hat die Jagdbehörde.
Die Leute sind dann auch der richtige Ansprechpartner für Beschwerden, Änderungen usw..
Wenn du magst, kannst du aber auch gerne mal O. anrufen. Er kann dir da mehr erzählen...
Also...
Es kommt wohl darauf an, wie deine Flächen eingetragen sind. Außerhalb des Ortes ist man wohl zumeist als Landbesitzer automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft ( So heißt das zumindest bei uns in RLP .Für wen, wie und wo wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt) .
Das bedeutet, dass die Flächen zum Jagen an die Jäger verpachtet sind und diese dafür Pacht zahlen.
Dafür bekommt man aber auch evtl. Wildschäden ersetzt und erhält seinen Anteil Pacht.
Wie, wann und welche Tiere dort gejagt werden können, wird für jeden Bezirk/ jedes Revier extra festgelegt.
Allerdings kann man sich davon aber auch " abmelden" .
Am besten fragst du mal euren Förster. Der hat auch alle Pläne und kann dir genau sagen, ob du überhaupt darunter fällst. Oder wie Biggi schon geschrieben hat die Jagdbehörde.
Die Leute sind dann auch der richtige Ansprechpartner für Beschwerden, Änderungen usw..
Wenn du magst, kannst du aber auch gerne mal O. anrufen. Er kann dir da mehr erzählen...
