Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Moderator: Stjern
Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Gerne "Experten" aus Österreich:
Mein Pferd hat sich vor 4 Wochen aufgrund Fehlverhaltens des Stallburschens beim Rausführen auf die Koppel den Bauch aufgeschlitzt und den oberen Bauchmuskel durchtrennt. Ich war ziemlich in Schock mit Verarzten und hin und her, dass ich auf das Angebot, dass mir der Stallbursch einfach die Tierarztrechnung bezahlt, eingegangen.
Nun, 4 Wochen später heilt die äußere Wunde zwar, aber der gekappte Bauchmuskel benötigt umfassende Physiotherapie und Reha. Da es ein klarer Fall von Haftpflichtversicherung ist, werde ich dieses nun mit den Stallbetreibern absprechen.
Mich interessiert jetzt eigentlich nur grundlegend (weil ich vorbereitet sein will): ich nehme es, es gibt kein Problem, wenn man diesen Fall erst 4 Wochen später der Vesicherung meldet? Ich habe Fotos von dem Bauch(ödem) meines Pferdes, wie der dagestanden ist, wie er jetzt dasteht, habe ein Foto von dem Zaun, wo 3cm ein dicker Schrauben vorsteht, an dem er sich aufgeschlitzt hat - und ich bekomme von meinem Tierrzt noch ein genaues Attest mit dem Ausmaß der Verletzungen und dem Hinweis auf Physiotherapie zur Rehabiliation des Muskels.
Können sich Stallbetreiber dagegen wehren, wenn ich nun sage, ich will das über die Versicherung laufen lassen? Mein erster Kontakt sind ja die, die dann wiederum den Fall an die Versicherung melden. Und sie kriegen auch meine Fotos, Attest etc, oder? Ich will das eigentlich ganz ruhig - aber halt "richtig" - ablaufen lassen. Zudem bekomme ich natürlich mehr Geld, was mir die 500-600€ Physiotherapieaufenthalt bei meiner Therapeutin bezahlt ... es war ja nicht mein Verschulden.
Hat wer Erfahrungen, Anregungen und Meinungen? Das Gespräch mit den SB suche ich heute Abend.
Ich finde, den Stallburschen finanziell dafür zu belangen, obwohl für diese Fälle einer Vesicherung da ist, ist nicht richtig. Davon abgesehen hat er keine weiteren 500€ ... TA hat er schon gezahlt; dieses Geld kriegt er aber zurück von mir, wenn die Versicherung zahlt. Ich war die Wochen einfach so fertig, dass ich dachte, es passt für mich so - ehe man mir diesbezüglich den "Kopf gewaschen" hat.
lg
Mein Pferd hat sich vor 4 Wochen aufgrund Fehlverhaltens des Stallburschens beim Rausführen auf die Koppel den Bauch aufgeschlitzt und den oberen Bauchmuskel durchtrennt. Ich war ziemlich in Schock mit Verarzten und hin und her, dass ich auf das Angebot, dass mir der Stallbursch einfach die Tierarztrechnung bezahlt, eingegangen.
Nun, 4 Wochen später heilt die äußere Wunde zwar, aber der gekappte Bauchmuskel benötigt umfassende Physiotherapie und Reha. Da es ein klarer Fall von Haftpflichtversicherung ist, werde ich dieses nun mit den Stallbetreibern absprechen.
Mich interessiert jetzt eigentlich nur grundlegend (weil ich vorbereitet sein will): ich nehme es, es gibt kein Problem, wenn man diesen Fall erst 4 Wochen später der Vesicherung meldet? Ich habe Fotos von dem Bauch(ödem) meines Pferdes, wie der dagestanden ist, wie er jetzt dasteht, habe ein Foto von dem Zaun, wo 3cm ein dicker Schrauben vorsteht, an dem er sich aufgeschlitzt hat - und ich bekomme von meinem Tierrzt noch ein genaues Attest mit dem Ausmaß der Verletzungen und dem Hinweis auf Physiotherapie zur Rehabiliation des Muskels.
Können sich Stallbetreiber dagegen wehren, wenn ich nun sage, ich will das über die Versicherung laufen lassen? Mein erster Kontakt sind ja die, die dann wiederum den Fall an die Versicherung melden. Und sie kriegen auch meine Fotos, Attest etc, oder? Ich will das eigentlich ganz ruhig - aber halt "richtig" - ablaufen lassen. Zudem bekomme ich natürlich mehr Geld, was mir die 500-600€ Physiotherapieaufenthalt bei meiner Therapeutin bezahlt ... es war ja nicht mein Verschulden.
Hat wer Erfahrungen, Anregungen und Meinungen? Das Gespräch mit den SB suche ich heute Abend.
Ich finde, den Stallburschen finanziell dafür zu belangen, obwohl für diese Fälle einer Vesicherung da ist, ist nicht richtig. Davon abgesehen hat er keine weiteren 500€ ... TA hat er schon gezahlt; dieses Geld kriegt er aber zurück von mir, wenn die Versicherung zahlt. Ich war die Wochen einfach so fertig, dass ich dachte, es passt für mich so - ehe man mir diesbezüglich den "Kopf gewaschen" hat.
lg
Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Die Frage ist,
ob die überhaupt dafür haften.
Bei uns ist das Rausstellen der Pferde ganz klar auf eigene Gefahr, die Stallbetreiber haften nicht.
Steht im Einstaller-Vertrag so.
ob die überhaupt dafür haften.
Bei uns ist das Rausstellen der Pferde ganz klar auf eigene Gefahr, die Stallbetreiber haften nicht.
Steht im Einstaller-Vertrag so.
Pferde sollten so geritten werden, wie ein Surfer eine Welle reitet.
Der Surfer zwingt die Welle nicht, er will sie nicht verändern.
Er lernt einfach, wie er sie reiten kann.
viewtopic.php?f=14&t=4214
Der Surfer zwingt die Welle nicht, er will sie nicht verändern.
Er lernt einfach, wie er sie reiten kann.
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Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Hirx!!! Dann muss ich später noch im Einstellervertrag nachlesen, ob das bei uns auch drinnen steht ...
Aber ist das dann in JEDEM Fall so? Das Stallpersonal könnte also rumfuhrwerken mit den Pferden wie es will, selbst wenn sie sich weh tun, indem sie gegen eine Schraube springen, die eigentlich gar nicht da sein sollte wo sie eben ist - dann sind die automatisch aus der Haftung??? Das Problem mit dem Stallburschen haben wir seit MONATEN. Jeder kann das Pferd (nicht meins; sondern ein ehemaliges Rennpferd) normal (!) auf die Koppel führen und wieder reinholen - nur bei ihm dreht es durch, reißt sich los, lässt sich nicht fangen etc. Eigentlich war es auch unserer Sicht nur eine Frage der Zeit bis sich dieses Pferd dabei mal wehtut - stattdessen hat es meinen erwischt.
Wie gesagt, Vertrag muss ich erst nachlesen - aber von dem, was ich bereits erfahren habe, haftet man als Stallbetreiber für sein Personal. Der Pfleger ist fix bei ihnen angestellt.
Aber ist das dann in JEDEM Fall so? Das Stallpersonal könnte also rumfuhrwerken mit den Pferden wie es will, selbst wenn sie sich weh tun, indem sie gegen eine Schraube springen, die eigentlich gar nicht da sein sollte wo sie eben ist - dann sind die automatisch aus der Haftung??? Das Problem mit dem Stallburschen haben wir seit MONATEN. Jeder kann das Pferd (nicht meins; sondern ein ehemaliges Rennpferd) normal (!) auf die Koppel führen und wieder reinholen - nur bei ihm dreht es durch, reißt sich los, lässt sich nicht fangen etc. Eigentlich war es auch unserer Sicht nur eine Frage der Zeit bis sich dieses Pferd dabei mal wehtut - stattdessen hat es meinen erwischt.
Wie gesagt, Vertrag muss ich erst nachlesen - aber von dem, was ich bereits erfahren habe, haftet man als Stallbetreiber für sein Personal. Der Pfleger ist fix bei ihnen angestellt.
Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Also es ist wohl ein recht häufiger Passus, dass der Stallbetreiber nur für das haftet, was er auch versichert hat.
HIER übrigens eine interessante Abhandlung incl. Urteil zu diesem Passus. Allerdings auch ein Fall aus Deutschland.
Grundsätzlich sollte dem Stallbesitzer die Verantwortung für das Verhalten seiner Angestellten zuzurechnen sein.
Nach allem, was ich an Definitionen zu den Stichworten Haftung und Fahrlässigkeit auf die Schnelle ergoogeln kann, sollte das in Österreich analog gelten. Die Definitionen sind von den Deutschen nicht abweichend.
HIER übrigens eine interessante Abhandlung incl. Urteil zu diesem Passus. Allerdings auch ein Fall aus Deutschland.
Grundsätzlich sollte dem Stallbesitzer die Verantwortung für das Verhalten seiner Angestellten zuzurechnen sein.
Nach allem, was ich an Definitionen zu den Stichworten Haftung und Fahrlässigkeit auf die Schnelle ergoogeln kann, sollte das in Österreich analog gelten. Die Definitionen sind von den Deutschen nicht abweichend.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Na ja, aber in dem Fall wars ja so, dass sich das Pferd irgendwie "selbst" befreit hat und davongelaufen ist. Da kann man die Münze sicher drehen und wenden wie man will - hier (so sehe ich das halt) ist es klar das Verschulden des Pflegers. Wenn der die Pferde anbrüllt, herumwerkt, am Strick reißt und glaubt, die Pferde im Stechschritt auf Koppel/in Stall zerren zu können - dann liegt die Schuld bei ihm, und da er über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollt - SOLLTE diese auch zahlen. Angenommen, ich hätte einen anderen Betrieb mit einem Angestellten, der sich während seiner Dienstzeit verletzt/einen Unfall verursacht, dann müsste da ja auch meine Betriebshaftpflicht zahlen - wofür hab ich die denn sonst? Oder überseh ich da was?
Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Als erstet ist zu klären, wer haftpflichtig ist - sprich, wer ist der Verursacher des Schadens, wer ist verantwortlich ...
Da sehe ich aus den bisher geschriebenen Bruchstücken zwei Punkte:
- es gab an einer Stelle einen herausstehenden Nagel?, als offensichtliche Gefahrenquelle, die nicht zeitnah beseitigt wurde
- der Stallangestellte geht anscheinend unsachgemäß mit den anvertrauten Tieren um
Ich gehe mal davon aus, dass das Hinausführen der Pferde eine vertragsgemäße Leistung ist.
Der Stallbetreiber hat die Verantwortung für seine Angestellten und für seinen Hof - hier wäre er also gleich aus zwei Punkten heraus haftbar zu machen.
Ob er nun für diese Haftung versichert ist, kann dir nun erstmal sehr egal sein.
Du schreibst auf, was wie passiert ist mit welchen Folgen und dass du den Schaden erstattet haben möchtest und zwar alles.
Da sehe ich aus den bisher geschriebenen Bruchstücken zwei Punkte:
- es gab an einer Stelle einen herausstehenden Nagel?, als offensichtliche Gefahrenquelle, die nicht zeitnah beseitigt wurde
- der Stallangestellte geht anscheinend unsachgemäß mit den anvertrauten Tieren um
Ich gehe mal davon aus, dass das Hinausführen der Pferde eine vertragsgemäße Leistung ist.
Der Stallbetreiber hat die Verantwortung für seine Angestellten und für seinen Hof - hier wäre er also gleich aus zwei Punkten heraus haftbar zu machen.
Ob er nun für diese Haftung versichert ist, kann dir nun erstmal sehr egal sein.
Du schreibst auf, was wie passiert ist mit welchen Folgen und dass du den Schaden erstattet haben möchtest und zwar alles.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Ich könnte mir sogar vorstellen, daß der Stallbetreiber selber haften muß? Er ist ja sicherlich für den Zustand des Zaunes verantwortlich. In die Schraube hätte das Pferd auch ohne den Pfleger geraten können, nehme ich an?
Ich drücke Dir die Daumen, daß die Rehabilitation gut verläuft.
Ich drücke Dir die Daumen, daß die Rehabilitation gut verläuft.
Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Dieses Schreiben kriegen dann die SB von mir in die Hand gedrückt, oder? Gleich mit Fotodokumentation + TA-Attest, oder ohne? Wenns letzteres ist, muss ich noch etwas warten. Das Attest krieg ich erst.
Ich hoffs, sie sind versichert ... ich bin nicht wirklich der Typ, der gern Krieg führt - andererseits seh ich aber nicht ein, den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen ...
Ich hoffs, sie sind versichert ... ich bin nicht wirklich der Typ, der gern Krieg führt - andererseits seh ich aber nicht ein, den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen ...

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Drück ihm erstmal das Schreiben in die Hand.
Den Rest sollte er doch auch mehr oder weniger live mit bekommen haben, oder?
Wenn er versichert ist, wird er das melden. Dann bekommst du wahrscheinlich eh einen Fragebogen und Anfrage nach den entsprechenden Nachweisen.
Den Rest sollte er doch auch mehr oder weniger live mit bekommen haben, oder?
Wenn er versichert ist, wird er das melden. Dann bekommst du wahrscheinlich eh einen Fragebogen und Anfrage nach den entsprechenden Nachweisen.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
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Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...
Okay, danke.
Und wenn nicht, darf ich wohl das Kriegsbeil ausgraben, nehm ich an ...
In Fällen wie diesen freut es mich wieder, monatlich für eine Rechtsschutzversicherung zu zahlen ... man weiß ja nie.
Vielen Dank jedenfalls!
Und wenn nicht, darf ich wohl das Kriegsbeil ausgraben, nehm ich an ...

In Fällen wie diesen freut es mich wieder, monatlich für eine Rechtsschutzversicherung zu zahlen ... man weiß ja nie.
Vielen Dank jedenfalls!