Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Moderator: Stjern

ehem User

Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von ehem User »

Hallo,
kennst sich jemand mit Versicherungen aus bzw hat Erfahrungen?
Mein Pferd hat sich angeblich über den Zaun gelehnt und an einem Auto gescheuert..Das ganze wurde an die Versicherung gemeldet und die haben auch einen Teil bezahlt,obwohl der Streitfall sehr fragwürdig ist.

Der Schaden betrug angeblich 3000€,aber es hat sich nur um eine Schramme gehandelt. Jetzt hab ich das Schreiben vom den Anwalt des Geschädigtem bekommen und der will von mir die Restsumme haben ( fast 2000€).
Laut Kostenvoranschlag wurde das ganze Auto lackiert und die Frontscheibe gewechselt. Mir wird vorgeworfen,dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe und dadurch dafür zu haften habe und den Schaden hervorgerufen habe,weil mein Pferd ein Halfter trug.
Mein Pferd steht in Pension.

Die Strasse ist nur für Anwohner,aber er hat das Auto trotzdem am Zaun abgestellt,weil seine Tochter bei uns geritten ist.
Für die Versicherung ist das erledigt,weil sie einen Teil gezahlt haben.
In meinen AUgen ist das Betrug,denn auf der Koppel standen 4 Pferde und so richtig hat es keiner gesehen,aber er behauptet,dass es mein Pferd war.
Sein Anwalt kommt natürlich aus einer ganzen anderen Ecke und der Kostenvoranschlag ist von einer Tuning Werkstatt,ich finde das klingt alles nach Betrug.

Hat jemand Erfahrung? SOll ich nochmal die Versicherung kontaktieren oder direkt einen Anwalt nehmen,dass ist natürlich mit Kosten verbunden und ich hab nicht gerade ein dickes Konto:(

Vielleicht kann mir jemand helfen.
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Hina_DK
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Hina_DK »

Ist denn überhaupt schon mal geklärt worden, inwieweit der SB als Tieraufseher eine Mithaftung tragen muss, so ganz kann das eigentlich nicht an ihm vorbei gehen, da er ja dafür Sorge zu tragen hat, dass die Tiere, die unter seiner Aufsicht dort stehen, eben nicht über den Zaun langen und Schäden anrichten können.
http://dejure.org/gesetze/BGB/834.html

Die nächste Frage wäre dann natürlich wirklich, ob der Autofahrer da nicht obendrein noch fahrlässig gehandelt hat und ebenfalls mit in der Haftung ist.

Ich würde auch mal die Versicherung anrufen, warum die eigentlich nur einen Teil des Schadens beglichen hat, denn eigentlich ist ja bei der Haftpflicht der volle Schaden abgesichert, wenn Du auch für den vollen Schaden haftbar gemacht werden kannst, es sei denn, Du hast eine Selbstbeteiligung bei Schadensfällen mit der Versicherung vereinbart. Ich schätze aber, dass die Dich eben auch nicht in der vollen Haftung sehen, nur ist das natürlich nicht einfach so ein Wunschprogramm, wonach die gehen können, das muss dann auch juristisch sicher geklärt sein. Ich würde der Versicherung z.B. mal das Schreiben vom Anwalt zukommen lassen und um Stellungnahme bitten, warum die sich bei den 2000 EUR nicht in der Pflicht sehen.

Vermutlich wirst Du aber in diesem Fall auch eher einen Anwalt brauchen, denn die ganze Sache ist ja schon von der Gegenpartei so angelegt, dass sie versuchen, alles, was sie nur können, aus dem Schaden herauszuholen, unabhängig davon, ob sie vor dem Gesetz tatsächlich im Recht wären.
Viele Grüße
Hina

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ehem User

Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von ehem User »

Laut Versicherung ist es ein Kulanzangebot,weil der Fall ja sehr unklar ist.
Das Gutachten ist sogar über eine neue Frontscheibe und eine komplette Lackierung und einiger anderer neuer Teile,darum 3000€.
Die Versicherung hat daher nur einen Teil gezahlt.

Unsere Koppelzäune sind aus festen Rohren und brusthoch bei einem Warmblut, es gibt einen Parkplatz für Besucher,aber er hat direkt dort geparkt und ist in einer Strasse gefahren,die nur für Anwohner ist und hat sein Auto ganz dicht am Zaun geparkt,die Pferde standen zu der Zeit schon draussen,er hat sie also gesehen.

Mein SB wird mir nen Vogel zeigen:) Ich glaub da brauch ich gar nicht antanzen:(
ehem User

Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von ehem User »

Der Anwalt behauptet ich habe meine Aufsichtpflicht verletzt ,weil ich das Pferd auf der Koppel nicht beaufsichtigt habe:)
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Nelchen
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Nelchen »

Wie dreist ist dass denn! :shock:
Ich würde wohl erst mal prophylaktisch ein Schreiben verfassen indem steht, dass ich nicht automatisch eine Schuld anerkenne, nur weil die Versicherung aus Kulanzgründen einen Teil der Schadenssumme übernommen hat.
Es ist nicht bewiesen, dass mein Pferd den Schaden verursacht hat. Punkt!
Da müssen sie erst mal wieder drauf reagieren. Lass dich nicht von einem Anwaltsschreiben abschrecken. Der versucht auch nur seine Provision zu bekommen.
Wenn die etwas fordern, sind sie, glaube ich, auch in der Beweißpflicht.
Meine Versicherung würde ich auch unterrichten. Du weißt nicht, wo das alles hinführt und in wieweit die dann noch eine Schuld trifft, weil irgendwer diese Zahlung als Schuldeingeständnis sieht. Was deine Versicherung tut, musst du aber nicht rechtfertigen.
Ich würde auf alle Fälle meine Schuld in Frage stellen und auf keinen Fall Zugeständnisse machen. Wenn dort nämlich kein offizieller Parkplatz ist, trifft den Fahrzeughalter auch eine Teilschuld, bzw. muss an einer Pferdekoppel damit gerechnet werden, dass da auch Pferde sind. :roll:
Wie das aber 100% rechtlich korrekt ist, weiß ich natürlich auch nicht. Aber ehe ich einen Anwalt einschalten würde, würde ich erst mal so reagieren, damit die Gegenseite merkt, dass sie nicht so einfach an ihr Geld kommen wird. Manchmal gehen Leute auch auf Dummfang.
LG Katrin

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Hina_DK
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Hina_DK »

Naja, die Tierhalterhaftung ist schon sehr heftig zuungunsten des Halters geregelt, um nicht zu sagen, gnadenlos, weil man davon ausgeht, Pferde sind gefährlich und können große Schäden anrichten. Wer dann freiwillig Pferde hält, der muss auch die volle Verantworung dafür übernehmen. Viele sind sich dessen tatsächlich nicht so recht bewusst, welche Konsequenzen das durchaus haben kann. Wir sind Selbstversorger und wenn unsere Pferde einen Schaden über den Koppelzaun rüber anrichten, dann würde uns genau das zum Verhängnis werden (wir haben aber natürlich auch eine Haftpflicht für die Pferde). Natürlich können wir die Pferde nicht 24 Stunden beaufsichtigen, das ist unmöglich, wir haften aber trotzdem in jeder Minute und jeder Situation für alle Schäden, sogar wenn sie von einem Pferd angerichtet werden, das geklaut wurde.
Viele Grüße
Hina

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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Hina_DK »

Das mit der Versicherung, weiß nicht, ob nicht die Meldung des Schadensfalls nicht schon als Schuldanerkennung zählt oder ich damit einräume, dass zumindest die Möglichkeit besteht. Wenn ich mich nicht als Schuldiger sehe, habe ich ja eigentlich auch keinen Grund, meine Versicherung davon zu informieren. Die Versicherung zahlt ja ausschließlich in meinem Namen.
Zuletzt geändert von Hina_DK am Sa 24. Aug 2013, 00:21, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
Hina

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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Nucades »

Mary, ich würde die gegnerische Seite zunächst durch Nichtachtung ins Leere laufen lassen :nix: Mir scheint, dass der Herr ´ne Rechtschutzversicherung hat und deswegen mal eben auf gut Glück einen Anwalt schreiben lässt...
Dass das Auto in einer Anlieger-Straße geparkt wurde, macht rechtlich meines Wissens keinen Unterschied.
Ich würde erstmal überhaupt nicht auf die Forderung reagieren - kann gut sein, dass Du nie wieder davon hörst...
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Nelchen
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Nelchen »

Ich würde erstmal überhaupt nicht auf die Forderung reagieren - kann gut sein, dass Du nie wieder davon hörst...
Nicht reagieren geht nicht, glaube ich, wenn ein Schreiben von einem Anwalt kommt. Wenn es eine Aufforderung zu einer Zahlung ist, erst recht nicht. Irgendwann kann die Gegenseite dann vollziehen lassen.

Ja, die Tierhalter Haftung ist gnadenlos. Aber das Pferd stand ja nicht allein auf Koppel. Notfalls geht es durch 4 Tierhalter Haftungen.
Wenn ich mich nicht als Schuldiger sehe, habe ich ja eigentlich auch keinen Grund, meine Versicherung davon zu informieren. Die Versicherung zahlt ja ausschließlich in meinem Namen.
So ist es gerade nicht. Wenn eine Haftpflicht Versicherung besteht, bist du als Nehmer verpflichtet jeden Schadensfall, der evtl. ein Versicherungsfall werden könnte zu melden. Es obliegt dann der Versicherung eigene Anwälte zur Klärung der Schuldfrage einzuschalten, du sollst als Versicherungsnehmer keinerlei Schuldzugeständnisse machen. So steht es zumindest in meiner Police unter Schadensmeldung.
LG Katrin

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Hina_DK
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Hina_DK »

Ja stimmt, man muss ja auch die Meldefristen einhalten.

Aber durch den Vertrag mit der Haftpflichtversicherung gibt man der Versicherung ja die Regulierungsvollmacht und die umfasst auch die Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Damit hat also die Versicherung, durch die freiwillige Regulierung des Schadens, den Schaden anerkannt. Die Frage ist also nur, in welchem Umfang. Wenn die Nachforderung des Anwaltes rechtlich tragbar wäre, müsste die Versicherung auch den Teil noch bezahlen. Insofern würde ich den Brief schnellstens der Versicherung zukommen lassen und nicht ignorieren. Das könnte unter ganz blöden Umständen ja doch ziemlich teuer werden. Die Versicherung weiß dann schon, wie sie mit dem Herrn Anwalt da verfahren wird.
Viele Grüße
Hina

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