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Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: So 30. Jun 2013, 21:30
von ehem User
Hallo! Ich hab mal eine Frage an euch.
Weiß vielleicht jemand wie es mit einer Kündigungsfrist (in Österreich) seitens des SB gegenüber Einstellern ist, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt? Ich könnte mir vorstellen, dass sie einen ja nicht von heute auf morgen auf die Straße stellen können oder?
Hab nämlich momentan evtl. ein Problem weil wir eigentlich ausziehen wollen, der neue Stall aber noch nicht fertig ist. Der SB hat das nun mitbekommen (also dass wir ausziehen wollen) und uns nach einigen Diskussionen mit der Aussage "wie lange die Pferde noch da stehen, werden wir sehen" stehen gelassen. Es sind momentan übrigens mind. 8 Einstellplätze frei... Also mehr als genug Platz für eventuelle neue Einsteller...

Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: So 30. Jun 2013, 23:12
von Hina_DK
Schau mal hier, in dem Artikel ist das ganz gut erklärt.
http://www.pferderevue.at/?+Einstellung ... 0%25%2C%2C
Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: So 30. Jun 2013, 23:22
von Fionnlagh
Soweit ich weiß ist das 1 Monat!
Ich hab das übrigens auch grad hinter mir und bin aus dem selben Grund gekündigt worden

Aber wenigstens war meine SB so freundlich, uns nicht gleich auf die Straße zu setzen, sondern mir Zeit zu lassen

Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: So 30. Jun 2013, 23:27
von Hina_DK
Hab das oben nochmal editiert. Hab noch den Artikel gefunden.
Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: Mo 1. Jul 2013, 09:04
von calista
Nach deutschem Recht ist das meines Wissens nach so, dass Dich der SB nicht rausschmeissen kann, wenn Du nachweislich noch keinen Platz hast. Denn ein Pferd kann man nicht einfach mit nach Hause nehmen und artgerechte Unterbringung wird vom Gesetzgeber mind. vorgeschrieben. Ist sicher dehnbar. In einem ähnlichen Fall habe ich mir nach dem Rauswurf dem Arm gebrochen und mit den SBs ausgehandelt, dass ich wegen der OP und Folgen einen Monat länger bleiben kann. Hab was nachbezahlt und um Verständis gebeten. Obwohl wir uns vorher zerstritten hatten (ich hatte Futterproben eingeschickt und mit verheerendem Urteil zurückbekommen), war das Gespräch möglich.
Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: Mo 1. Jul 2013, 10:23
von Hina_DK
Pferdepension läuft und Deutschland unter Mietrecht, da man den Platz mietet. Es gibt kein gesondertes Recht bzgl. der Einstallung eines Pferdes in einem Pensionstall. Der Vermieter darf aber nach Ablauf der Kündigungsfrist die "Mietsache" nicht einfach auf die Straße schmeißen, sondern muss den Klageweg gehen, wenn man sich nicht gütlich einigen kann. Der Tierschutz schützt auch in so einem Falle nicht den Besi, sondern nur das Pferd, z.B. im Krankheitsfall. Anderenfalls wird er den Besi in die Pflicht nehemen, umgehend nach einem neuen Platz zu suchen, unabhängig, wieviel Unanehmlichkeiten für den Besi dabei rausspringen.
Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: Mo 1. Jul 2013, 15:55
von A.Z.
Vorsicht - bzgl. Pensionverträgen ist die Rechtseinordnung eher zwiespältig in D nach meinem Kenntnisstand.
Ein Miet- bzw. Pachtvertrag wird wohl regelmäßig nur dann angenommen, wenn wirklich nur Box und ggfs. Weidefläche ohne sonstige Leistung vereinbart wird. Wobei sich der Hauptteil des deutschen Mietrechts auf Wohnungen bezieht und daher bei sonstiger Vermietung nicht anwendbar ist.
So sagt 573c BGB in Nr. 1 Satz 1 "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Satz 2 bezieht sich schon explizit auf Wohnraum. Wobei § 573 BGB regelt, wann ein Vermieter überhaupt ordentlich kündigen darf.
Zum Pachtvertrag lässt sich § 584 BGB aus und sagt "Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll."
Ob man eher eine Miet- oder einen Pachtvertrag besitzt, verrät die Lektüre von § 535 (Miete) und 581 (Pacht) BGB
Bei Vereinbarung sonstiger Leistungen - je mehr desto eher - wird wohl häufiger ein Dienstleistungsvertrag angenommen, der mit einen Frist von 4 Wochen von beiden Seiten kündbar ist, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Ein Vollpensionvertrag - Füttern, Misten, Stellung von Futter und Einstreu, am Ende gar Koppelservice - ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eher ein Dienstleistungsvertrag.
Alles in allem wird der Schutz des Tieres im Fordergrund stehen. Trotzdem sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen, nach Alternativen zu suchen, wenn so etwas im Raum steht.
Sorry für den Excurs hier war ja nach Österreich gefragt.

Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: Mo 1. Jul 2013, 16:07
von ehem User
Oh - danke für die vielen Infos! Ich hoffe ja immer noch dass sie sich wieder einkriegen.
Is echt super, ich kann das Ganze jetzt ausbaden, bloß weil die anderen vor uns gegangen sind...
Dabei hab ich mit den ganzen Streitereien und was da noch so alles gelaufen ist gar nix zu tun...
Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: Mo 1. Jul 2013, 16:09
von Lottehüh
Hut ab

Re: Kündigungsfrist ohne Vertrag?
Verfasst: Mo 1. Jul 2013, 16:14
von ehem User
A.Z. hat geschrieben:. Trotzdem sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen, nach Alternativen zu suchen, wenn so etwas im Raum steht.
Ja, eine Notlösung hab ich eh noch, aber wenn es sich vermeiden lässt möcht ich die Pferde jetzt nicht noch für 1-2 Monate woanders hinstellen.