rechtliches - pferd überlassen

Moderator: Stjern

ehem User

rechtliches - pferd überlassen

Beitrag von ehem User »

angenommen, ich übeließe mein pferd längerfristig bis dauerhaft jemandem, der ihn dann letztenendes wie sein eigenes pferd behandelt - ich würde aber weiterhin für ihn zahlen - wie sähe es da rechtlich aus?

equidenpass und besitzurkunde?
versicherungen? vor allem natuelrich haftpflicht? müsste die überschrieben werden?
bei regelmäßig überwiesenen geldbeträgen, wird das irgenwie steuerrelevant?
macht man da nen nutzungsvertrag oder sowas?
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Hina_DK
Einhorn
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von Hina_DK »

Eigentum und Besitz sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Du bleibst Eigentümer des Pferdes, der andere ist der Besitzer/Nutzer. Als Eigentümer bleibst Du auch in allen Rechten und Pflichten für Dein Eigentum. Die Art der Nutzung musst Du dann mit dem zukünfigen Besitzer/Nutzer selbst aushandeln, auch dessen Rechte und Pflichten. Das würde ich auch schriftlich machen, obwohl es nicht Pflicht ist aber als Absicherung sind schriftliche Absprachen immer besser nachvollziehbar. Wenn Du dafür Geld bekommst, mietet jemand sozusagen Dein Pferd. Ist zumindest hier in DK bei Sportpferden eine durchaus übliche Sache. Eine regelmäßige Geldeinnahme ist ja immer eine Form des Einkommens aber Du hast auch Ausgaben für das Pferd. In dem Moment aber, in dem Du einen Gewinn daraus erziehlst, wird es natürlich steuerrechtlich relevant, da ein Gewinn immer ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Ob es sich dann aber auch tatsächlich steuerrechtlich auswirkt, kommt natürlich auf die Höhe des Einkommens drauf an. Es gibt ja einen Freibetrag für Zusatzverdienste. Ich weiß nicht, wie hoch der jetzt in Deutschland ist. War immer irgendwo unter 1000 EUR im Jahr.
Viele Grüße
Hina

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A.Z.
Sleipnir
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von A.Z. »

Ein Vertrag wäre wichtig, in dem ihr regelt, was der Nutzer darf und was nicht. Welche Lasten er selbst trägt, welche bei dir bleiben.

Ich glaube - soweit ich in sowas mal rein geschnüffelt habe - es ist wohl am üblichsten, das der, der das Pferd übernimmt, ab dem Datum auch alle Kosten - sprich Einstellgebühren, Arztkosten, Hufpflege, Versicherungen etc. selbst trägt.

Wenn es dir an dieser Stelle nicht darauf ankäme, noch einen Mieterlös zu generieren, dann brauchte zwischen euch im Grunde überhaupt kein Geld fliesen.
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

In memoriam
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ehem User

Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von ehem User »

es geht explizit drum, dass derjenige, der ihn übernimmt KEINE finanzielle belatung dadurch hat.
wenn mosh voll nutzbar und in der haltung unproblematisch wäre, würde ich ihn regulär verkaufen. ist er aber nun mal nicht.
wenn es mir egal wäre, wie es ihm in zukunft geht, würde ich ihn als beisteller verkaufen. aber es ist mir nicht egal.

es geht NICHT darum, dass ich geld spare oder verdiene. es geht darum, dass mosh gut versorgt ist wenn ich das zeitlich und räumlich nicht mehr leisten kann.
Ramona
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von Ramona »

Bei den Rahmenbedingungen, die du dir vorstellst, würde ich das so ähnlich wie eine Reitbeteiligung behandeln und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Ich weiß nicht, ob Mosh dann überhaupt vom Besitzer geritten/beschäftigt werden soll. Das was du möchtest, kann ja im Vertrag geregelt werden. Und statt Kostenbeteiligung, regelt man eben, dass für den Besitzer keine Kosten anfallen und du als Eigentümer alles übernimmst.

Der Equidenpass sollte dann im Stall bzw. beim Besitzer verbleiben, alle anderen Unterlagen bei dir.
ehem User

Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von ehem User »

ok, danke, das hilft mir dann weiter, so ähnlich hatte ich es mir vorgestellt. allein mit der haftpfliht - also muss ich mit meiner haftpflich abklären, ob die auch die adoptivbesi abdeckt? bin grade nicht sicher, ob bei mir fremdreiter mitversichert sind. und wie fremdbodenarbeitler versichert sind steht ja in keinem vertrag, oder :kratz:
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nero311
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von nero311 »

:( oh, du willst/mußt ihn "hergeben". klappt es zeitlich mit der arbeit nicht mehr?
das ist sicher ein schwieriger schritt, es sei denn du kennst die "neue" gut.

ich sehe es so ähnlich wie ramona, auch wenn ich rechtlich nichts genaues weiß.

ich wünsch dir glück!
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Cate
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von Cate »

hm, ich versteh grad das Problem nicht ganz .... :-e

Alternative A wäre für mich eine entsprechende Pferdepension ( :breitgrins2: ), wo du ganz normal den Pensionspreis - und evtl. einen "Abschlag" auf Hufbearbeitung, Wurmkuren etc. - zahlst. Im Einstellvertrag müßte neben den üblichen Sachen zusätzlich geregelt sein, dass der SB sich um die ... ich nenn's mal Vollbetreuung eigenverantwortlich kümmert. Weiterhin sollte festgehalten sein, welche Befugnisse der SB hat - das geht von "darf-jemand-dein-Pferd-bespaßen" über evtl. TA-Kosten bis zur (Not)Tötung oder Verkauf. Der E-Pass gehört selbstverständlich zum Pferd, aber da du Eigentümer bleibst, bleibt die Haftung bzw. Versicherung bei dir.

Alternative B wäre die Überlassung an einen Privatmenschen
Hier sehe ich zwei unterschiedliche Varianten, zum einen, dass dieser dein Pferd in einem Pensionsstall unterstellen will. Als SB hätte ich gern dich als Vertragspartner und den Pferdebetreuer als namentlich benannten Bevollmächtigten (quasi eine Vollzeit-RB).
Steht dein Pferd dann bei dem Privatmenschen, würde ich das als "passive Haltergemeinschaft" bezeichnen, sprich statt Arbeit leistest du zusätzliche Zahlungen (für den Stalldienst, die normalen Miet-, Futter- und Instandhaltungskosten würde ich wie üblich umlegen). Auch hier gilt, der E-Pass zum Pferd, die Haftung bleibt bei dir.
Bei der Überlassung an einen Privatmenschen würde ich auch immer schriftlich festhalten, welche Befugnisse derjenige hat (s.o.) und wie die Erstattung zusätzlicher Kosten (Hufe, TA .... ) gehandhabt wird. Wichtig wäre ebenfalls, mit deiner Pferdehaftplicht deine Haftung gegenüber dem Pferdebetreuer zu klären, gilt er als RB? Oder als Besitzer usw.?
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Ramona
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von Ramona »

In Bezug auf die Haftpflichtversicherung dürfte der Besitzer so wie eine Reitbeteiligung behandelt werden. D. h. er ist dem Eigentümer gleichgestellt und wird mit Sicherheit nicht als Fremdreiter betrachtet.

Wenn dem Besitzer aus dem Umgang mit dem Pferd ein Schaden entsteht, bist du also nicht haftbar, denn wenn dir ein Schaden durch dein Pferd entsteht, haftet ja auch niemand, es ist einfach dein Pech und du tust gut daran für dich privat eine Unfall- ggf. Berufsunfähigkeitversicherung abzuschließen. Sofern nicht vorhanden, könnte man den Besitzer vielleicht wenigstens dazu verpflichten.

Wenn aber Dritten ein Schaden durch den Umgang vom Besitzer mit Mosh entsteht, ist der Besitzer haftbar und wenn er über deine Versicherung als RB mitversichert ist, müsste die Versicherung zahlen. Aber frag lieber noch mal deine Versicherung und lass dir das schriftlich bestätigen. ;)
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Cate
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Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von Cate »

Ramona :five: , so würd ich das auch einschätzen. :-n

Und es kommt ja durchaus öfter vor, dass jemand sein Pferd wegen eines Auslandsaufenthalts etc. an einen "Dritten" überläßt / überlassen muß, so ungewöhnlich sollte das nicht sein. :-)
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