Ich habe eine sehr technische Frage: Weiß jemand, inwiefern eine mit Paddockplatten befestigte Fläche baurechtlich als versiegelte Fläche gilt? (NRW) Aus dem Bauch raus würde ich sagen, nein, weil der Boden ja gerade nicht versiegelt wird, aber das ist immer so 'ne Sache

Und vielleicht auch wie es sich mit Schotter verhält? Das gilt meines Wissens schon als (teil)versiegelt, aber ich bin mir bei alledem nicht so sicher.
Ich habe heute versucht, die Sachbearbeiterin beim Amt zu erreichen, da bin ich aber nicht durchgekommen. Und ich würde gerne dieses Wochenende an meiner Ausgleichsbilanzierung weiterarbeiten
