Ja, und tausende Haltergemeinschaften haben keine Ahnung, was sie da rechtlich machen. Eine Band, die zusammen auftritt, ist auch eine GBR. Ob sie wollen oder nicht. BGB sieht das leider so vor. Dazu gibt's sogar Gerichtsurteile (also zum Band-Beispiel, aber läßt sich auf alles übertragen, wo schlüssig gehandelt wird -
https://bergerhoff.de/ungewollte-gruend ... s-handeln/). Haltergemeinschaften funktionieren deswegen so gut, weil selten was passiert. Haftungsausschlüsse sind - vor allem, wenn sie pauschal formuliert sind - rechtlich gesehen nichtig (hier gibt es sogar Beispiele im Pferdebereich, wie hier im Einstell-Vertrag:
https://www.cavallo.de/reiterwissen/sch ... ss-zahlen/). So Rechts-Kram ist ja ein Steckenpferd von mir.
Es gibt auch einen großen Unterschied zwischen "Miete" und "Pacht". Wenn Du einen Stallplatz mietest, ist der Vermieter für den gebrauchsfähigen Erhalt der Mietsache (inkl. Weiden und Zäune) zuständig. Pachtest Du das gleiche, bist Du als Pächter dafür zuständig. Genauso ist es dann auch mit der Haftung. Mietest Du Dich irgendwo ein, habt ihr KEINE gleichberechtigte Haltergemeinschaft, sondern ein Mietverhältnis und der Vermieter haftet, da er automatisch zum Halter der Pferde wird. Bei einer Haltergemeinschaft sind alle gleichberechtigt für alles zuständig, aber ebenso alle gleichermaßen haftbar.
Ich schrieb ja auch, solange es eine unentgeldliche Gefälligkeit ist (zur Verfügung gestelltes Beistellpferd bleibt halt einfach ne Weile da und wird behandelt wie das eigene), dann ist das auch wie das eigene. Es ging mir nur darum, wenn sie einen Vollpensions-Einstellplatz vermietet oder ne Haltergemeinschaft macht - dann wird's kompliziert. Wobei Flummi das egal sein kann, sie hat das Risiko ja eh. Ob sie eigene Pferde da hat oder fremde. Aber als Einsteller gebe ich das Risiko ab, als Teil einer Haltergemeinschaft trage ich das Risiko mit.