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450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 16:41
von Caro-Lina
Wer kann mir sagen,

was man bei einem 450 Euro Job darf oder nicht (AG fragen usw.)

wie das mit zusätzlicher Renteneinzahlung aussieht und und und..................Alles, was interessant und beachtenswert ist.


Was ist z.B. der Unterschied zu einem Mini Job??




Ich hab da nicht so ganz den Überblick.......... :oops: :oops: :oops:

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 17:11
von Riff
Aus welcher Sicht denn? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Und was heißt "was man darf oder nicht darf"?

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 12:19
von Caro-Lina
Riff hat geschrieben:Aus welcher Sicht denn? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Und was heißt "was man darf oder nicht darf"?

Aus meiner Sicht, also als AN

Muss ich meinen AG fragen oder kann ich das einfach so machen, muss ich das irgendwie/irgendwo anders melden, wie ist das später mit der Rente?

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 12:26
von Biggi01
Hier gibts Infos zum Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Ho ... /node.html

Soweit ich weiß, muss man den AG der Hauptbeschäftigung um Erlaubnis fragen.

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 12:32
von Caro-Lina
Biggi01 hat geschrieben:Hier gibts Infos zum Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Ho ... /node.html

Soweit ich weiß, muss man den AG der Hauptbeschäftigung um Erlaubnis fragen.

Oh super, danke! :)

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: So 24. Jul 2016, 10:32
von baobap
Also Minijob ist bis max. 450,- Euro. Der Hauptarbeitgeber muss einverstanden sein. Die Minijobs haben eine Pauschale die der AG bezahlt in der sind die Sozialabgaben gesammelt mit drin (also KV, SV,..). Hast du einen Hauptjob, so wird durch den Minijob deine Renteneinzahlung mit erhöht. Du kannst auch 2 Minijobs haben, darfst aber gesamt als Nebenjob nicht über die 450,-Euro kommen. Also zwei mal 225.- geht auch.

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: So 24. Jul 2016, 13:53
von Caro-Lina
baobap hat geschrieben:Also Minijob ist bis max. 450,- Euro. Der Hauptarbeitgeber muss einverstanden sein. Die Minijobs haben eine Pauschale die der AG bezahlt in der sind die Sozialabgaben gesammelt mit drin (also KV, SV,..). Hast du einen Hauptjob, so wird durch den Minijob deine Renteneinzahlung mit erhöht. Du kannst auch 2 Minijobs haben, darfst aber gesamt als Nebenjob nicht über die 450,-Euro kommen. Also zwei mal 225.- geht auch.

:danke:

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: So 24. Jul 2016, 17:00
von Riff
baobap hat geschrieben:Hast du einen Hauptjob, so wird durch den Minijob deine Renteneinzahlung mit erhöht.
NUr, wenn man dazu optiert. In beiden Fällen- mit und ohne Hauptjob. Das sind dann nochmal 2% Abgaben.

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 07:39
von baobap
Riff hat geschrieben:
baobap hat geschrieben:Hast du einen Hauptjob, so wird durch den Minijob deine Renteneinzahlung mit erhöht.
NUr, wenn man dazu optiert. In beiden Fällen- mit und ohne Hauptjob. Das sind dann nochmal 2% Abgaben.
Richtig!

Re: 450 Euro Job. Wer kennt sich aus?

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 20:27
von Caro-Lina
baobap hat geschrieben:Also Minijob ist bis max. 450,- Euro. Der Hauptarbeitgeber muss einverstanden sein. Die Minijobs haben eine Pauschale die der AG bezahlt in der sind die Sozialabgaben gesammelt mit drin (also KV, SV,..). Hast du einen Hauptjob, so wird durch den Minijob deine Renteneinzahlung mit erhöht. Du kannst auch 2 Minijobs haben, darfst aber gesamt als Nebenjob nicht über die 450,-Euro kommen. Also zwei mal 225.- geht auch.

Stimmt es, dass man den AG nur informieren muss, also nicht unbedingt schriftlich.

Und dass er es eigentlich nicht verweigern kann/darf, solange ich nicht bei der Konkurrenz, also im gleichen Beruf/Bereich arbeite?