baobap hat geschrieben:Also Minijob ist bis max. 450,- Euro. Der Hauptarbeitgeber muss einverstanden sein. Die Minijobs haben eine Pauschale die der AG bezahlt in der sind die Sozialabgaben gesammelt mit drin (also KV, SV,..). Hast du einen Hauptjob, so wird durch den Minijob deine Renteneinzahlung mit erhöht. Du kannst auch 2 Minijobs haben, darfst aber gesamt als Nebenjob nicht über die 450,-Euro kommen. Also zwei mal 225.- geht auch.
Stimmt es, dass man den AG nur informieren muss, also nicht unbedingt schriftlich.
Und dass er es eigentlich nicht verweigern kann/darf, solange ich nicht bei der Konkurrenz, also im gleichen Beruf/Bereich arbeite?