Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Verfasst: So 25. Aug 2013, 20:24
Also wenn ich mir die Auflistung anschaue und es sich dabei bereits um Preise inkl. der Arbeitsstunden (wovon ich ausgehe, da z.B. "Ausbau der Scheibe" ja kein Material beinhaltet) handelt, dann stellen sich mir folgende Fragen:
- Für 800 € bekommt man m.E. auf keinen Fall eine Komplettlackierung, dafür müsste man eher so ab 3.000 € rechnen je nachdem welcher Lack verwendet wurde und wie groß das Fahrzeug ist. Ich schätze, dass für 800 € zwei Türen (denn es wurden ja auch 2 ausgebaut) lackiert wurden, auch wenn das dafür sicher schon im oberen Preisbereich ist. Und für die weiteren 900 € dann wahrscheinlich noch der Schweller, die Zierleisten, Griffe, Kotflügel (?) usw.**
- Bist du sicher, dass mit "Frontscheibe" wirklich die Windschutzscheibe gemeint ist? Auch die wäre mit 190 € inkl. Einbau überdurchschnittlich günstig, wobei ich mich dann frage, was der Posten "Frontscheibe ausbauen" sein soll, denn das macht eigentlich nur bei einer Seitenscheibe wirklich etwas Aufwand. Ich vermute, dass hier trotz der irreführenden Bezeichnung die vordere Seitenscheibe gemeint sein könnte?
Was sich mir jetzt noch nicht erschlossen hat: Gibt es ein Gutachten (keine Kostenschätzung von der Autowerkstatt!) über den Fall? Wenn ja, dann würde ich mir das vorlegen lassen, ansonsten würde ich dem Anwalt antworten, dass ich mit der Zahlung einer Rechnung ohne Gutachten nicht einverstanden bin. Weiterhin würde ich eine näher aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, denn z.B. der Posten "Lackierung diverser Teile" kann alles sein, damit kann man fallbezogen leider nichts anfangen. Und was sie dir nicht aufschlüsseln können, das kannst du dann eben leider nicht bezahlen.
Wenn es dieses Gutachten gibt, dann würde ich es mir zuschicken lassen und prüfen. Du hast Fotos und Zeugen, dass ausschließlich diese eine Seitentür beschädigt wurde. Alle Sachen, die damit nichts zu tun haben, kannst und wirst du nicht übernehmen.
Wenn allerdings wirklich ein Gutachter zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eben z.B. umfänglich lackiert werden muss (siehe unten), dann wird es schwierig, da dann nur ein Gegengutachten hätte helfen können, das jetzt aber nicht mehr gemacht werden kann, da der Schaden bereits reguliert wurde. Ob das anhand von Fotos geht, weiß ich leider nicht. Das Gegengutachten hätte im besten Fall die Versicherung machen lassen sollen. Dann würde ich mich an die Versicherung wenden und nochmal nachfragen, warum sie das so gemacht haben ("Kulanzfall" klingt zwar nett, aber sie haben ja nur einen Teil übernommen) und was jetzt noch für Handlungsoptionen bestehen.
Was mich aber noch stutzig macht: Warum wurde die Reparatur überhaupt schon vorgenommen, obwohl nur eine Zusage über 1.000 € vorlag? Ich weiß nicht ob es rechtens ist, das hier offensichtlich einfach davon ausgegangen wurde, dass du den Rest übernimmst ohne dass du vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurdest und dir damit die Möglichkeit z.B. eines selbst bezahlten Gegengutachtens gegeben wurde?
Tja, ich glaube leider tatsächlich, dass sich hier jemand auf deine Kosten eine kleine Autoaufbesserung verschafft hat oder dass die Werkstatt hier (leider erfolgreich) eine Gewinnmaximierung vorgenommen hat. Aber ich denke - allerdings rein intuitiv - dass deine Chancen hier ganz gut stehen. Meiner Erfahrung nach sind nämlich weder Gutachter noch Versicherungen besonders gut auf Menschen zu sprechen, die ihren tatsächlichen Schaden zum eigenen Vorteil "ausweiten".
** Das Thema "Lackieren von benachbarten Teilen" ist leider nochmal eine Sache für sich. Grundsätzlich kann nur der vor Ort befindliche Gutachter in einem gewissen Rahmen ermessen, ob eine sogenannte "Beilackierung" gemacht werden muss. Das muss vor Ort passieren, d.h. er muss wirklich ums Auto herumgehen und dann eben z.B. feststellen, dass es total blöd aussieht und untragbar ist, wenn die eine Tür lackiert wird, der Kotflügel und die andere Tür aber nicht. Bei Interesse kann du dich hier ein bisschen belesen: http://www.bvsk.de/fileadmin/download/R ... g-2012.pdf
- Für 800 € bekommt man m.E. auf keinen Fall eine Komplettlackierung, dafür müsste man eher so ab 3.000 € rechnen je nachdem welcher Lack verwendet wurde und wie groß das Fahrzeug ist. Ich schätze, dass für 800 € zwei Türen (denn es wurden ja auch 2 ausgebaut) lackiert wurden, auch wenn das dafür sicher schon im oberen Preisbereich ist. Und für die weiteren 900 € dann wahrscheinlich noch der Schweller, die Zierleisten, Griffe, Kotflügel (?) usw.**
- Bist du sicher, dass mit "Frontscheibe" wirklich die Windschutzscheibe gemeint ist? Auch die wäre mit 190 € inkl. Einbau überdurchschnittlich günstig, wobei ich mich dann frage, was der Posten "Frontscheibe ausbauen" sein soll, denn das macht eigentlich nur bei einer Seitenscheibe wirklich etwas Aufwand. Ich vermute, dass hier trotz der irreführenden Bezeichnung die vordere Seitenscheibe gemeint sein könnte?
Was sich mir jetzt noch nicht erschlossen hat: Gibt es ein Gutachten (keine Kostenschätzung von der Autowerkstatt!) über den Fall? Wenn ja, dann würde ich mir das vorlegen lassen, ansonsten würde ich dem Anwalt antworten, dass ich mit der Zahlung einer Rechnung ohne Gutachten nicht einverstanden bin. Weiterhin würde ich eine näher aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, denn z.B. der Posten "Lackierung diverser Teile" kann alles sein, damit kann man fallbezogen leider nichts anfangen. Und was sie dir nicht aufschlüsseln können, das kannst du dann eben leider nicht bezahlen.
Wenn es dieses Gutachten gibt, dann würde ich es mir zuschicken lassen und prüfen. Du hast Fotos und Zeugen, dass ausschließlich diese eine Seitentür beschädigt wurde. Alle Sachen, die damit nichts zu tun haben, kannst und wirst du nicht übernehmen.
Wenn allerdings wirklich ein Gutachter zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eben z.B. umfänglich lackiert werden muss (siehe unten), dann wird es schwierig, da dann nur ein Gegengutachten hätte helfen können, das jetzt aber nicht mehr gemacht werden kann, da der Schaden bereits reguliert wurde. Ob das anhand von Fotos geht, weiß ich leider nicht. Das Gegengutachten hätte im besten Fall die Versicherung machen lassen sollen. Dann würde ich mich an die Versicherung wenden und nochmal nachfragen, warum sie das so gemacht haben ("Kulanzfall" klingt zwar nett, aber sie haben ja nur einen Teil übernommen) und was jetzt noch für Handlungsoptionen bestehen.
Was mich aber noch stutzig macht: Warum wurde die Reparatur überhaupt schon vorgenommen, obwohl nur eine Zusage über 1.000 € vorlag? Ich weiß nicht ob es rechtens ist, das hier offensichtlich einfach davon ausgegangen wurde, dass du den Rest übernimmst ohne dass du vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurdest und dir damit die Möglichkeit z.B. eines selbst bezahlten Gegengutachtens gegeben wurde?
Tja, ich glaube leider tatsächlich, dass sich hier jemand auf deine Kosten eine kleine Autoaufbesserung verschafft hat oder dass die Werkstatt hier (leider erfolgreich) eine Gewinnmaximierung vorgenommen hat. Aber ich denke - allerdings rein intuitiv - dass deine Chancen hier ganz gut stehen. Meiner Erfahrung nach sind nämlich weder Gutachter noch Versicherungen besonders gut auf Menschen zu sprechen, die ihren tatsächlichen Schaden zum eigenen Vorteil "ausweiten".
** Das Thema "Lackieren von benachbarten Teilen" ist leider nochmal eine Sache für sich. Grundsätzlich kann nur der vor Ort befindliche Gutachter in einem gewissen Rahmen ermessen, ob eine sogenannte "Beilackierung" gemacht werden muss. Das muss vor Ort passieren, d.h. er muss wirklich ums Auto herumgehen und dann eben z.B. feststellen, dass es total blöd aussieht und untragbar ist, wenn die eine Tür lackiert wird, der Kotflügel und die andere Tür aber nicht. Bei Interesse kann du dich hier ein bisschen belesen: http://www.bvsk.de/fileadmin/download/R ... g-2012.pdf