Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Moderator: Stjern

Yasna
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Yasna »

Also wenn ich mir die Auflistung anschaue und es sich dabei bereits um Preise inkl. der Arbeitsstunden (wovon ich ausgehe, da z.B. "Ausbau der Scheibe" ja kein Material beinhaltet) handelt, dann stellen sich mir folgende Fragen:

- Für 800 € bekommt man m.E. auf keinen Fall eine Komplettlackierung, dafür müsste man eher so ab 3.000 € rechnen je nachdem welcher Lack verwendet wurde und wie groß das Fahrzeug ist. Ich schätze, dass für 800 € zwei Türen (denn es wurden ja auch 2 ausgebaut) lackiert wurden, auch wenn das dafür sicher schon im oberen Preisbereich ist. Und für die weiteren 900 € dann wahrscheinlich noch der Schweller, die Zierleisten, Griffe, Kotflügel (?) usw.**

- Bist du sicher, dass mit "Frontscheibe" wirklich die Windschutzscheibe gemeint ist? Auch die wäre mit 190 € inkl. Einbau überdurchschnittlich günstig, wobei ich mich dann frage, was der Posten "Frontscheibe ausbauen" sein soll, denn das macht eigentlich nur bei einer Seitenscheibe wirklich etwas Aufwand. Ich vermute, dass hier trotz der irreführenden Bezeichnung die vordere Seitenscheibe gemeint sein könnte?

Was sich mir jetzt noch nicht erschlossen hat: Gibt es ein Gutachten (keine Kostenschätzung von der Autowerkstatt!) über den Fall? Wenn ja, dann würde ich mir das vorlegen lassen, ansonsten würde ich dem Anwalt antworten, dass ich mit der Zahlung einer Rechnung ohne Gutachten nicht einverstanden bin. Weiterhin würde ich eine näher aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, denn z.B. der Posten "Lackierung diverser Teile" kann alles sein, damit kann man fallbezogen leider nichts anfangen. Und was sie dir nicht aufschlüsseln können, das kannst du dann eben leider nicht bezahlen.

Wenn es dieses Gutachten gibt, dann würde ich es mir zuschicken lassen und prüfen. Du hast Fotos und Zeugen, dass ausschließlich diese eine Seitentür beschädigt wurde. Alle Sachen, die damit nichts zu tun haben, kannst und wirst du nicht übernehmen.

Wenn allerdings wirklich ein Gutachter zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eben z.B. umfänglich lackiert werden muss (siehe unten), dann wird es schwierig, da dann nur ein Gegengutachten hätte helfen können, das jetzt aber nicht mehr gemacht werden kann, da der Schaden bereits reguliert wurde. Ob das anhand von Fotos geht, weiß ich leider nicht. Das Gegengutachten hätte im besten Fall die Versicherung machen lassen sollen. Dann würde ich mich an die Versicherung wenden und nochmal nachfragen, warum sie das so gemacht haben ("Kulanzfall" klingt zwar nett, aber sie haben ja nur einen Teil übernommen) und was jetzt noch für Handlungsoptionen bestehen.

Was mich aber noch stutzig macht: Warum wurde die Reparatur überhaupt schon vorgenommen, obwohl nur eine Zusage über 1.000 € vorlag? Ich weiß nicht ob es rechtens ist, das hier offensichtlich einfach davon ausgegangen wurde, dass du den Rest übernimmst ohne dass du vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurdest und dir damit die Möglichkeit z.B. eines selbst bezahlten Gegengutachtens gegeben wurde?

Tja, ich glaube leider tatsächlich, dass sich hier jemand auf deine Kosten eine kleine Autoaufbesserung verschafft hat oder dass die Werkstatt hier (leider erfolgreich) eine Gewinnmaximierung vorgenommen hat. Aber ich denke - allerdings rein intuitiv - dass deine Chancen hier ganz gut stehen. Meiner Erfahrung nach sind nämlich weder Gutachter noch Versicherungen besonders gut auf Menschen zu sprechen, die ihren tatsächlichen Schaden zum eigenen Vorteil "ausweiten".

** Das Thema "Lackieren von benachbarten Teilen" ist leider nochmal eine Sache für sich. Grundsätzlich kann nur der vor Ort befindliche Gutachter in einem gewissen Rahmen ermessen, ob eine sogenannte "Beilackierung" gemacht werden muss. Das muss vor Ort passieren, d.h. er muss wirklich ums Auto herumgehen und dann eben z.B. feststellen, dass es total blöd aussieht und untragbar ist, wenn die eine Tür lackiert wird, der Kotflügel und die andere Tür aber nicht. Bei Interesse kann du dich hier ein bisschen belesen: http://www.bvsk.de/fileadmin/download/R ... g-2012.pdf
ehem User

Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von ehem User »

Hallo!

Das ist aber eine fürchterliche Geschichte!

Du sagst es waren 4 Pferde auf der angrenzenden Koppel. War deines das einzige mit Halfter? Gibt es Zeugen die gesehen haben dass ausschließlich dein Pferd am Auto zugange war? Du hast ja geschrieben dass das nicht eindeutig bewiesen werden kann. Das kann also unmöglich ausschließlich die Schuld deines Pferdes sein. Im schlimmsten Fall könnte auch der Stallbesitzer schuld haben, weil die Pferde nicht so gesichert waren dass sie keinen Schaden anrichten können. (Ob das überhaupt möglich ist sei mal dahin gestellt) Bei der Sachlage finde ich es erstaunlich dass deine Versicherung überhaupt 1000 Euro gezahlt hat.

In jedem Fall allerdings solltest du dich nochmal mit deiner Haftpflichtversicherung zusammen setzen. Die sind ja in erster Linie dafür verantwortlich dich schadlos zu halten und auch ungerechtfertigte Forderungen ab zu weisen.

Ich hab mal was ähnliches erlebt, wo es um eine absolut freche Forderung ging . (Jemand ist MIR reingefahren und hat mich dann auf den Schaden ab der Stoßstange verklagt) Jedenfalls war es da so dass meine Versicherung sich da für mich drum gekümmert hat. Selbst nach 2 Jahren und etlichen Prozessen musste ich persönlich keinen Cent zahlen. Für sowas ist schließlich eibe Haftpflicht da. Sie haftet anstatt dir. Ich würde da in gar keinem Fall selbst irgendwas an den Autobesitzer bezahlen.

Ehrlich gesagt finde ich diese Rechnung echt frech. Mir wurde erklärt dass keine Nebenteile mitlackiert werden, egal ob man einen Unterschied sieht - ist halt Pech. Und Scheiben kann man abkleben. Die muss man nicht ausbauen und ersetzen. Für mich klingt das nach: Ich hatte einen Steinschlag und brauche eine neue Scheibe - am besten auf Rechnung von wem anderen.
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von A.Z. »

Lasse die ganze Sache bitte unbedingt durch deine Haftpflichtversicherung regeln!

Dazu ist sie nämlich in vollem Umfang da - nicht nur um zahlen, wenn du haftpflichtig bist, sondern auch unberechtigte Ansprüche von dir ab zu wehren.

Reagiere selbst auf garkeine Fall auf das Schreiben des Anwaltes, sondern leite unverzüglich an deine Versicherung weiter. Die haben ein Arsenal an Anwälten im Hintergrund, die das für dich aus der Welt schaffen.
Sollte der gegnerische Anwalt vor Gericht gehen wollen, wünsche ihm viel Vergnügen mit den Anwälten deiner Versicherung. Sollte das Gericht weiter Ansprüche als berechtigt ansehen, dann wird deine Versicherung das auch zahlen.

Alles was du selbst darüber hinaus sagst oder schreibst kann vollständig gegen dich ausgehen. Lass unbedingt die Finger davon.
Viele Grüße Angela

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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Axel »

Hi,

schaue mal in deine Versicherungspolice was zur Haftung bzw. Haftungsfälle steht. Dann rufe die Versicherung an, schildere deine Situation und Frage, wie jetzt das weitere Vorgehen ist. Haben die vielleicht einen Vergleich mit geschlossen nach dem Motto: Wir geben dir 1000 Euro und du hälst davor die Füße still und stellst keine weiteren Ansprüche mehr?

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würde ich - je nachdem, wie das Gespräch mit der Versicherung verläuft, einen Anwalt einschalten.

Das Problem ist, dass auch wenn du eine Versicherung hast, der Autobesitzer dir gegenüber ggf. einen Anspruch hat und nicht gegenüber deiner Versicherung.

Ich habe gerade mal in anderen Foren gestöbert und habe folgende Vermutung: Bei dem Kostenvoranschlag der Werkstatt hat die Versicherung gestrichen (ob zu recht oder zu unrecht lasse ich dahingestellt, oder ist einer hier ein Automechaniker? ;-) ). Um jetzt an sein Geld zu kommen, wendet sich der schlaue Anwalt an den "Schadensverursacher", da er das schwächste Glied in der Kette ist.

Deswegen: Unbedingt mit der Versicherung sprechen. Als Rückschreiben an den Anwalt reinschreiben, er soll sich doch an die Versicherung wenden, die Daten sind ja bekannt :cool: . Das kauft auf jeden Fall Zeit. Sich nicht rühren ist meistens keine gute Idee.

Tschüs
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von A.Z. »

Axel hat geschrieben:Das Problem ist, dass auch wenn du eine Versicherung hast, der Autobesitzer dir gegenüber ggf. einen Anspruch hat und nicht gegenüber deiner Versicherung.
Wie soll denn das gehen?

Mary haftet ggfs. aus der Tiergefahr heraus. Für diese Haftung hat sie eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus gehende Ansprüche gibt es nicht, auch wenn das gern mal so dargestellt wird. Wird allerdings nicht wahrer, je öfter es wiederholt wird.

Wichtig ist, dass man nicht irgendwelche Zusagen dem Geschädigten gegenüber selbst macht. Das hast du - Mary - hoffentlich auch nicht getan. Zusagen über die Regulierung darf allein die Versicherung machen. Für Sachen, die du darüber hinaus versprichst, stehst du nämlich allein gerade. Du darfst keine Zusagen zulasten Dritter / der Versicherung machen und hast eine Schadensminderungspflicht.

Deshalb in solchen Angelegenheiten - alles sofort der Versicherung melden und jedewede Post, die diesbezüglich an dich gerichtet wird, weiterleiten. Ansonsten unbedingt Füße still halten und die Versicherung machen lassen. Dann braucht man auch selbst keinen Rechtsanwalt.
Viele Grüße Angela

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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von Axel »

A.Z. hat geschrieben:
Axel hat geschrieben:Das Problem ist, dass auch wenn du eine Versicherung hast, der Autobesitzer dir gegenüber ggf. einen Anspruch hat und nicht gegenüber deiner Versicherung.
Wie soll denn das gehen?

Aus dem § 833 BGB ergibt sich die Haftpflicht für Tiere. Eine Versicherung ist dafür da, um gegen dich gerichtete Forderungen zu bezahlen. Rein rechtlich besteht der Anspruch gegenüber Mary, nicht gegenüber der Versicherung. Das ist so.

In der Realität hat es sich eingebürgert, den Schaden direkt mit der Versicherung abzuwickeln. Das ist ja auch meiner Meinung der Grund, wieso der Anwalt sich hier an den Halter und nicht an die Versicherung wendet.

Und deswegen ist es jetzt wichtig, alles weitere mit der Versicherung zu besprechen. Die soll einen ja vor solchen Forderungen schützen.

Tschüs
Axel
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von A.Z. »

Die Versicherung steht aber für alles gerade, für das Mary haftpflichtig ist. Also kann es keine Forderungen gegen Mary über das von der Versicherung Übernommene hinaus geben.


Ist Mary haftpflichtig, zahlt die Versicherung.

Ist Mary nicht haftpflicht, wird die Versicherung den Anspruch in ihrem Sinne abwehren. Und dann hat auch Mary nix mehr aus eigener Tasche zu zahlen und muss nichts selbst abwehren.


Fälle, in denen Versicherte dennoch zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet wurden, beruhen regelmäßig darauf, dass der Schaden nicht unverzüglich bei der Versicherung gemeldet wurde - Anzeigepflicht.
Oder der Haftende Deckungszusagen vor Prüfung durch die Versicherung oder über die zugesicherte Regulierung hinaus gemacht hat - Schadensminderungspflicht.


Nochmal - alle Anschreiben ab an die Versicherung. Keine eigene Korrespondenz mit dem Geschädigten oder seinem Anwalt!
Viele Grüße Angela

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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von ehem User »

Hallo,danke an alle.
Nach einem schlaflosem Wochenende habe ich alles heute morgen an die Versicherun geschickt und denen noch einmal gesagt,dass es keine Zeugen gibt und es reine Mutmaßung des Typen ist.

Die Versicherung hat einen Gutachter zu dem Auto geschickt und den Schaden wohl auf maximal 1000€ inkl der Anwaltskosten gecheckt.
Ich habe einen Bekannten konsultiert,dessen Vater Anwalt für Versicherungsrecht ist,der schaut sich nochmal alles an.

Der Anwalt von dem Typen versucht mich natürlicht einzuschüchtern und kommt mit lächerlichen Argumenten ,dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe und den Schaden wissentlich provoziert habe,weil ich das Halfter auf der Weide aufgelassen habe:) Lächerlich.

Er kommt mit einer Sonderregelung für Luxustiere und meint,dass ich haftbar bin,auch wenn die Versicherung den Schaden ablehnt.

Auf dem Kostenvoranschlag ist nicht einmal der Schaden erfasst und viele Positionen im vorderen Bereich des AUtos aufgelistet,ich gehe daher davon aus,dass er das AUto nie gesehen hat. Es handelt sich auch um eine Tuning Werkstatt,nicht einmal eine Fachwerkstatt.

Der "Geschädigte" kommt selber aus der Versicherungsbranche und ist Makler,ich hoffe daher,dass er sich nicht zu gut auskennt und Lücken nutzt.
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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von A.Z. »

Mary123 hat geschrieben:Er kommt mit einer Sonderregelung für Luxustiere und meint,dass ich haftbar bin,auch wenn die Versicherung den Schaden ablehnt.
Das ist absoluter Quatsch. Wenn du haftbar bist, dann springt die Versicherung ein. Dafür hast du sie.
Du hast schließlich die Tierhalterhaft für das Pferd versichert und sicher nicht verschwiegen, dass es ein große Pferd ist.

Was die Versicherung nicht bezahlt, dafür bist du auch nicht haftbar. Lass dir da nichts einreden.

Lass die Versicherung ihre Arbeit tun und die Sache für dich abwenden.
Viele Grüße Angela

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Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem

Beitrag von ehem User »

Hi Mary,

Hat sich das schon aufgeklärt?

Lg
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