Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

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Biggi
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Biggi »

Wenn du die Jagdbehörde kontaktierst, würde ich mich vor allem mal wegen den Schüssen bei völliger Dunkelheit erkundigen. Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht rechtens ist.

Ich hab allerdings vor Jahren mal eine Gruppe Jäger richtig böse angemacht, die in der Nähe eines kleinen Flüßchens Enten gejagt hatten - Nachts um halb elf bei völliger Dunkelheit. Nachdemwir uns ziemlich angemufft hatten, haben die mir das dann erklärt. Ich hatte überhaupt nicht gewußt, dass auf dem kleinen Flüßchen mit überall Stehtiefe soviele Enten waren.

Es kann aber durchaus sein, wenn der Jagdpächter auf der anderen Seite der Grenze wohnt, dass er sich nicht immer an die gegebene Ordnung hält. Dieses Leid habe ich Jäger schon öfter klagen hören. Auch Gelegnheitsjäger ohne eigenes Revier, die vom Pächter ab und an die Erlaubnis kriegen ein bestimmtes Stück schießen zu dürfen, übertreten da gerne schon mal die Bestimmungen, um zum Schuß zu kommen. Weil sie vielleicht von weit angereist sind oder nächste Woche keine Zeit haben oder ähnlich.

Vor Jahren sind Hannah und eine Freundin mal von zwei solcher Konsorten mit Schüssen bedroh worden. Die Beiden wollten Schweine jagen und fühlten sich von H., C. und den zwei Pferden in ihrem Jagdeifer gestört.

Ja, so im Laufe der Jahre hab ich schon einiges erlebt, fällt mir gerade auf.....
Viele Grüße

Birgit

Reiten ist ganz einfach: Du sitzt drauf und brauchst fast nichts zu machen! :-D Das Probelm: Du darfst auch fast nichts machen! :mrgreen:

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Wallinka
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Wallinka »

Und im Gegenzug gibt es dann die Jägergeschichten, die im Privatwald sitzen (mit Schildern an allen Zugangswegen) in der Dämmerung ein Stück Wild und freies Schußfeld haben und denen dann die unbeleuchtete, dunkel gekleidete Joggerin in der Dämmerung ins Schußfeld läuft und überhaupt nicht verstehen kann, warum sich der Jäger aufregt (der den Gedanken weiterspinnt, was wohl passiert wäre, hätte er nicht noch einen Augenblick gezögert sondern wirklich geschossen)
Ich denke, es ist wie bei vielem einfach wichtig, dass man mit den anderen Parteien kommuniziert, seine Ängste und Ansprüche mitteilt.
zB mit dem Jäger abmachen, dass er Bescheid sagt, wenn er jagen will, damit du den Pferden dann ev einen Teil vom Trail sperren kannst. Oder das er dich mal mitnimmt auf den Hochsitz, damit du sehen kannst, ob er deine Pferde vom Wild unterscheiden kann und wie er das tut.
Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie, was man bekommt.
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Cashew
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Cashew »

eifelreiter hat geschrieben:Sarah, ich habe eben mal unseren Förster gefragt.

Also...
Es kommt wohl darauf an, wie deine Flächen eingetragen sind. Außerhalb des Ortes ist man wohl zumeist als Landbesitzer automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft ( So heißt das zumindest bei uns in RLP .Für wen, wie und wo wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt) .
Das bedeutet, dass die Flächen zum Jagen an die Jäger verpachtet sind und diese dafür Pacht zahlen.
Dafür bekommt man aber auch evtl. Wildschäden ersetzt und erhält seinen Anteil Pacht.
Wie, wann und welche Tiere dort gejagt werden können, wird für jeden Bezirk/ jedes Revier extra festgelegt.

Allerdings kann man sich davon aber auch " abmelden" .

Am besten fragst du mal euren Förster. Der hat auch alle Pläne und kann dir genau sagen, ob du überhaupt darunter fällst. Oder wie Biggi schon geschrieben hat die Jagdbehörde.

Die Leute sind dann auch der richtige Ansprechpartner für Beschwerden, Änderungen usw..

Wenn du magst, kannst du aber auch gerne mal O. anrufen. Er kann dir da mehr erzählen... ;)
Danke Eifelreiter! Wir sind im Außenbereich, allerdings ist unsere Fläche so klein, dass wir bis jetzt immer davon ausgegangen sind, ein Verpachten würde sich eh nicht lohnen. Außerdem ist unsere Fläche ja fast immer "besetzt".

Falls ich irgendwo stecken bleibe mit meinen Fragen, komme ich gerne auf das Angebot zurück, euren Förster zu fragen :)
Biggi hat geschrieben:Wenn du die Jagdbehörde kontaktierst, würde ich mich vor allem mal wegen den Schüssen bei völliger Dunkelheit erkundigen. Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht rechtens ist.

Ich hab allerdings vor Jahren mal eine Gruppe Jäger richtig böse angemacht, die in der Nähe eines kleinen Flüßchens Enten gejagt hatten - Nachts um halb elf bei völliger Dunkelheit. Nachdemwir uns ziemlich angemufft hatten, haben die mir das dann erklärt. Ich hatte überhaupt nicht gewußt, dass auf dem kleinen Flüßchen mit überall Stehtiefe soviele Enten waren.

Es kann aber durchaus sein, wenn der Jagdpächter auf der anderen Seite der Grenze wohnt, dass er sich nicht immer an die gegebene Ordnung hält. Dieses Leid habe ich Jäger schon öfter klagen hören. Auch Gelegnheitsjäger ohne eigenes Revier, die vom Pächter ab und an die Erlaubnis kriegen ein bestimmtes Stück schießen zu dürfen, übertreten da gerne schon mal die Bestimmungen, um zum Schuß zu kommen. Weil sie vielleicht von weit angereist sind oder nächste Woche keine Zeit haben oder ähnlich.

Vor Jahren sind Hannah und eine Freundin mal von zwei solcher Konsorten mit Schüssen bedroh worden. Die Beiden wollten Schweine jagen und fühlten sich von H., C. und den zwei Pferden in ihrem Jagdeifer gestört.

Ja, so im Laufe der Jahre hab ich schon einiges erlebt, fällt mir gerade auf.....
Hmm, das Jagdgebiet liegt in einem Stück, an dem wir eigentlich sehr viel vorbei kommen. Ist einer unserer festen Reitwege und außerdem liegt eine Weide die wir hätten pachten können (und also genau inspiziert haben) genau dahinter. Da sind echt keine Wasservögel.

Ich denke mal, du könntest glatt recht haben. GöGa hat in Erfahrung gebracht, dass es wohl kein einzelner Pächter ist, sondern mehrere, die sich zusammen getan haben. Wenn dann einer extra für ein Wochenende anreisen, will der wohl - verständlicherweise - auch Erfolg. Was dann Erfolg auch immer für den betreffenden Jäger bedeuten mag.

Und das mit Hannah :shock: Bei uns war blöd anmachen ja bislang echt das "Schlimmste".
Wallinka hat geschrieben:Und im Gegenzug gibt es dann die Jägergeschichten, die im Privatwald sitzen (mit Schildern an allen Zugangswegen) in der Dämmerung ein Stück Wild und freies Schußfeld haben und denen dann die unbeleuchtete, dunkel gekleidete Joggerin in der Dämmerung ins Schußfeld läuft und überhaupt nicht verstehen kann, warum sich der Jäger aufregt (der den Gedanken weiterspinnt, was wohl passiert wäre, hätte er nicht noch einen Augenblick gezögert sondern wirklich geschossen)
Ich denke, es ist wie bei vielem einfach wichtig, dass man mit den anderen Parteien kommuniziert, seine Ängste und Ansprüche mitteilt.
zB mit dem Jäger abmachen, dass er Bescheid sagt, wenn er jagen will, damit du den Pferden dann ev einen Teil vom Trail sperren kannst. Oder das er dich mal mitnimmt auf den Hochsitz, damit du sehen kannst, ob er deine Pferde vom Wild unterscheiden kann und wie er das tut.
Ich will bestimmt keinen Streit. Aber bevor ich mit dem/den Jäger(n) spreche, will ich gerne wissen, was meine Rechte und Pflichten sind. Ich bin halt nur mit der belgischen Gesetzgebung vertraut, und meine Erfahrung dabei ist, dass manche einem schon mal was verklickern wollen, weil man ganz einfach unbequem ist. Wir haben einen Jäger auf der belgischen Seite, der versucht uns mit allen möglichen Tricks weis zu machen, wir dürften dort (im öffentlichen Wald, auf einem GR-Weg, tagsüber... :roll: ) nicht reiten. Ich kann ihm nur ruhig und höflich Kontra bieten, wenn ich 100% weiß, dass ich im Recht bin.

Ich kann von unserem Pferdestück leider nichts abtrennen. Das Wild kreuzt unser Grundstück der Länge nach, das heißt, alles liegt theoretisch im "Schussfeld", außerdem steigt die Fläche leicht an. Wenn ich ganz sicher sein will, müsste ich die Pferde reinholen. Deshalb muss ich auch drauf vertrauen können, das betreffender Jäger genau weiß, was er tut und nicht irgendwie irgendwas unternimmt.
Viele Grüße,
Sarah und Co


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Wallinka
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Wallinka »

Dann ist dein Weg, dich an die entsprechende Behörde zu wenden und dir Informationen zu holen bestimmt der richtige. :gut:
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Cashew
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Cashew »

Sodele, ich mach hier nochmal ein Update, weil wir gestern einen schaurigen Zwischenfall hatten. Ich hatte das mit der Behörde auf die lange Bahn geschoben, aber heute Morgen dann doch telefoniert.

Also, gestern haben hier zwei Jäger - vom Auto auf der Bundesstraße aus - auf einen Rehbock auf unserer Weide geschossen. Wir waren draußen, und die beiden hatten das sogar gesehen, denn sie haben gewunken (denk ich zumindest, oder aber haben sie auf den Rehbock gezeigt, den WIR noch nicht gesehen hatten natürlich) Na ja. Ich hab jedenfalls so laut gebrüllt dass einer der beiden zu unserem Zaun gekommen ist, sich tausendmal entschuldigt hat und etwas kläglich versuchte sich zu rechtfertigen, von wegen der Bock würde da immer die Bundesstraße kreuzen und der Jagdaufseher hätte sie beauftragt den Bock unbedingt ab zu schießen. :irre:

Mein Anruf hat Folgendes ergeben: Da Außenbereich sind unsere Weiden automatisch bejagbar. Nur ein sogenannter befriedeter Bereich ist von der Jagd ausgeschlossen. Das sind Friedhöfe, Sportplätze, aber auch Wohnhäuser mit dem dazu gehörenden Garten. Unser Wohnbereich ist also befriedet, aber rein theoretisch kann ein Jäger sich mit dem Rücken an die Grenze des befriedeten Bereiches (in unserem Falle also der Garten) stellen und schießen. Es gibt keinen Mindestabstand ein zu halten, solange vom Haus weg geschossen wird (gilt auch für Hochsitze). Eine befriedete Fläche darf der Jäger aber nicht betreten! Die Jäger dürfen also auf unsere Weide, theoretisch müssen sie dafür aber über den Zaun. Über das "Wohngrundstück" dürfen sie nur mit unserer Zustimmung. Es gibt seit 2013 die Möglichkeit, seine Flächen befrieden zu lassen, das ist aber mit einer schriftlichen Anfrage und einer (vom Antragsteller zu zahlenden) Anhörung von Nachbarn, Jagdgenossenschaft und und und verbunden und muss mit ethischen Argumenten begründet werden.

Die Frau bei der unteren Jagdbehörde war aber ziemlich entsetzt über meinen Bericht. Sie hat mir angeraten bei einem solchen Zwischenfall IMMER die Polizei ein zu schalten. Wir haben zwar daran gedacht, fanden das dann aber irgendwie doch übertrieben. Ich werde jedoch heute Abend beim Vorsitzenden unserer Jagdgenossenschaft anrufen und mal erzählen. Weil unsere Fläche ja Jagdfläche ist, sind wir dort wohl automatisch Mitglied. Ich will ja nach wie vor keinen Knies mit den Jägern, aber sowas finde ich echt ein No-Go. Ich hoffe, die Genossenschaft unternimmt etwas, Pächter sind zwei Männer aus den Niederlande. Unsere Pferde haben sich ehrlich gesagt mehr durch unser Brüllen erschrocken als durch den Schuss, aber darum geht es mir weniger. Mir kann keiner erzählen, die zwei Chaoten hätten vom Auto aus so schnell checken können, ob ihr Schuss auch sicher dort landet, wo er soll und nicht in unserer Katze, unserem Hund, einem der Pferde - oder unserem Sohn! Nicht umsonst verbietet das Jagdgesetz Schießen von einem Fahrzeug aus, egal welches.

Das Bundesjagdgesetz kann man übrigens sehr einfach im I-Net finden, ist auch nicht übermäßig kompliziert zu lesen. Wird dann natürlich noch ergänzt durch die jeweiligen Landesjagdgesetze.
Zuletzt geändert von Cashew am Mo 4. Mai 2015, 12:02, insgesamt 3-mal geändert.
Viele Grüße,
Sarah und Co


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Cashew
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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Cashew »

oh, und noch eine Ergänzung zu den Schüssen nachts - Wildschweine, bzw. im Moment deren Frischlinge dürfen nachts geschossen werden (vorausgesetzt man hat das richtige Material natürlich).
Viele Grüße,
Sarah und Co


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Re: Jagdrecht/Betreten von Privateigentum

Beitrag von Biggi »

Hab das gerade gelesen! Das ist ja echt ein Hammer! Du musst dich unbedingt beim örtlichen Jagdvorsteher beschweren!!!!!!!!!!!!!!!!

Und wie "gut", dass e Beiden vom AUto aus geschossen haben! Das gibt dir ein unendliches Argumentations-Plus!

Ich denke, die Zwei werden einen gründlichen Abriss bekommen! Die Jägrschaft tst ja im Allgemeinen schon darauf bedacht, nicht mehr als unbedingt nötig unangenehm aufzufallen. Vor allem, wo das Bundesjagdgesetz vor seiner Novellierung steht - nicht gerade zu Gunsten der Jäger.

Das "Winken" sollte wahrscheinlich bedeuten, dass ihr verschwinden solltet. :evildevil: Ihr könnt eigentlich nur durch Präsenz in den Abendstunden eure Wiese unatraktiv für Jäger machen. Lasst aber blos Kind und Hund zu Hause. Gut kann man abends den Zaun freischneiden, Dünger streuen, walzen, schleppen, Maulwurfshaufen verteilen, Zaun kontrollieren..... :mrgreen:

Ätzend. Ich kenne dieses Bedrohungsgefühl nur zu gut! Wir sind auch umringt von Hochsitzen.
Viele Grüße

Birgit

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