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Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 17:04
von Ayira
Den Rest sollte er doch auch mehr oder weniger live mit bekommen haben, oder?
Die SB war am Tag des Unfalls dabei; hat gesehen wie mein Pferd mit aufgeschlitztem Bauch auf der Koppel stand und hat dann den Stallpfleger zusammengefaltet. Weiters war eine Miteinstellerin und Freundin dabei - die auch alles gesehen hat. Und wie es meinem Pferd die weiteren Tage ging, hat sie auch gesehen.

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 23:42
von Nelchen
Bei Fahrlässigkeit haftet ein SB auch für seine Angestellten. Wenn das aber nicht als Fahrlässigkeit eingestuft wird, dann ist er nur haftbar, wenn Schäden an Pensionspferden versichert sind. Theoretisch. Praktisch ist es vielfach so, dass ein guter Anwalt das auch drehen und wenden kann, sodass du trotz Offensichtlichkeit für uns Laien auf den Kosten sitzen bleibst.
Am besten du stellst eine Kostenrechnung auf, über die Kosten, die dir entstanden und noch zu erwarten sind und damit muss sich der SB dann an seine Versicherung wenden. Die werden dann von dir nötige Gutachten etc. anfordern, oder dich wissen lassen, was sie brauchen. Wenn du Rechtschutz hast, kannst du auch gleich einen Anwalt hinzuziehen. Da wirst du sicher nicht umher kommen. Die Versicherungen sind in der Regel nicht scharf drauf zu zahlen und wenn sie merken du agierst ohne Anwalt, gehen sie gern auf Dummfang.

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Di 24. Jun 2014, 07:29
von Ayira
Da ich die SB gut kenne und mich mit ihnen immer gut verstanden habe, behagt mir die Vorstellung nicht, gleich mit einem Anwalt die Tür einzurennen .... ich hab eine Rechtsschutzversicherung und im Fall des Fall zögere ich auch nicht, die "harte" Tour zu fahren; aber da ich ein netter Mensch bin, versuche ich es zuerst nett und freundlich.

Ich habe ein sachliches 3-Seiten verfasst, wo ich den Tag schilderte, an dem es passierte, Diagnose des Tierarztes sowie Behandlungsfortgang mit "Komplikationen" und den weiteren Schritten - eben die Notwendigkeit der Physiotherapie für die Verklebungen des vernarbt zusammengewachsenen Muskels.
Abschließend mein Ersuchen, dieses Schreiben zwecks voller Behandlungskostenübernahme an die Versicherung weiterzuleiten.

Heute rede ich mit ihnen und gebe ihnen das Schreiben. Dann sehe ich weiter.

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Di 24. Jun 2014, 08:34
von Cate
Es ist meist sehr sinnvoll, die eigene Rechtschutzversicherung vorher zu informieren, die können einen meist auch schon recht gut beraten.

Alles Gute für dein Pferd! :gb:

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Di 24. Jun 2014, 12:43
von Elin89
Ohje, das ist ja nicht schön! Mein Pferd hat sich auch mal bei meiner RB verletzt, solche SItuationen wünscht man keinem. Ich drück die Daumen, dass alles wieder gut wird!

Ich meine auch mal geselen zu haben, dass der Stallbesitzer auch für "Fehler" der Angestellten haftet, sogar dann, wenn diese "nur" regelmäßig mithelfen und nicht fest angestellt sind.
Was ich aber vor allem sagen wollte: frag wirklich ruhig einen Anwalt, wenn du ohnehin eine Versicherung hast. Du "drohst da nicht mit dem Anwalt" sondern erkundigst dich in erste Linie einmal nach deinen Möglichkeiten und nach der Rechtslage. Das kannst du auch dann tun, wenn du dich gut mit den SB verstehst ;) und du bist dann auf der sicheren Seite.

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Di 24. Jun 2014, 13:45
von Lottehüh
:-o Alles Gute für Dein Pferd!!

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Do 21. Aug 2014, 16:39
von Ayira
Mein Pferd läuft wieder und bei 100% - dank Physiotherapie. Ohne die ... wärs vorbei mit reiten.

Versicherungsfall läuft noch immer. Hab es nett probiert, aber in diese Welt kann man sich offenbar nichts mehr friedlich ausreden, sondern bedarf einen Anwalt, der es ausstreitet.

Mein Rat bei bestehender Rechtsschutzversicherung: Beratungsgespräch bei einem Anwalt ausmachen, die eigenen Versicherungunterlagen mit Polizzennummer mitnehmen und ein nettes Schreiben aufsetzen lassen ...

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Do 21. Aug 2014, 16:59
von Lottehüh
Bleibst Du im selben Stall?

Re: Versicherungsfall über Stallhaftpflicht ...

Verfasst: Fr 22. Aug 2014, 07:17
von Ayira
Spinnst? XD Nein, bin schon längst ausgezogen. Mitte Juni um genau zu sein, denn da ist meiner zur Reha gebracht worden - und danach hab ich ihn gleich in einen anderen Stall gestellt.
Es ist auch so, dass die den Einstellbetrieb verkleinern wollen, von daher habens zukünftig auch keinen Platz - also könnte ich sowieso nicht zurück. Von daher ...