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Re: Mit dem (Freizeit)Pferd über die Grenze ...

Verfasst: Di 12. Mär 2013, 07:33
von Cashew
Hallo!

Na ja, die EU hat eine Datenbank, die eigentlich alle Bewegungen von Tieren innerhalb der Landesgrenzen der EU registrieren soll. Der Amtstierarzt macht nicht nur eine Gesundheitsprüfung sondern trägt halt auch die Bewegung in diese Datenbank ein. Das hat also nix mit den jeweiligen Landesgesetzen zu tun sondern kommt von Europa. Möglicherweise sind da von Land zu Land aber noch Zusätze oder vielleicht auch Ausnahmen dran :nix:

Inwieweit ein mehr oder weniger kurzes "Hoppen" über die Grenze registriert werden muss weiß ich nicht. Und wie es zur Schweiz aussieht ist möglicherweise noch mal was ganz anderes. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, kontaktiert am besten den Amtstierarzt bei sich zu Hause und vom Zielort, dann kann nichts schief gehen. Info im Internet ist oftmals nicht so deutlich oder unvollständig, ist zumindest meine Erfahrung mit unserem Umzug.

Re: Mit dem (Freizeit)Pferd über die Grenze ...

Verfasst: Di 12. Mär 2013, 08:10
von Ayira
Meine Recherchen - von Ö aus gesehen - haben Folgendes ergeben: Amtstierarztuntersuchung bei Grenzübertritt JA, dieser gilt 10 Tage (für einen Wochenendkurs = 2-3 Tage --> braucht man fürs Rückfahren also keinen 2. machen lassen, wenn Rückfahrt innerhalb dieser 10 Tage ist)

TA stellt bei dieser Untersuchung sehr sinnig fest, dass Pferd lebt, frisst und auf 4 Beinen steht (so viel zur "Seuchenprävention"). Kostet etwa 12€

Kontrollieren tut nicht die Polizei, sondern der Zoll.

So was erfährt man aber nur, wenn man explizit danach bzw. den Richtigen fragt.
Die meisten wissen das nicht (woher auch?)

Interessant wird es, wenn man z.B. in Tirol lebt und für Kurse - in Ö - trotzdem über das kleine Deutsche Eck muss.
Oder wenn man an der Grenze wohnt und Pferd wegen Kolik o.ä. DRINGENDST in die Klinik fahren muss - die in D liegt ... Was tut man da? Amtsvet anrufen und fragen, ob er wohl so nett wäre, am besten JETZT gleich und nicht erst in 2 Tagen vorbeizuschauen, weil man wirklich DRINGEND in die Klinik muss? :langweilig:

Re: Mit dem (Freizeit)Pferd über die Grenze ...

Verfasst: Di 26. Mär 2013, 21:52
von ehem User
LioLuke hat geschrieben:Hat evtl. jemand Erfahrung wie das mit dem Grenzübertritt mit Pferd von D in die Schweiz ist ?
Würde gerne an einem Longenkurs mit Pferd teilnehem, in D sind die nur einfach zu weit weg für einen Pferdetransport.
Die Schweiz hingegen liegt vor meiner Haustür.
Huhu LioLuke

Also ich hab Dobbilein ja permanent in die Schweiz eingeführt, aber ich fand das war schon relativ einfach rein bürokratisch. Vielleicht hilft dir das für den ersten Moment:http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ere/00359/.
Ich hab damals im ersten Moment gar nichts kapiert, aber telefonisch dort gute Auskünfte erhalten. Eine Bekannte hat mir ausserdem erzählt dass sie für ihre Pferde eine Art Freipass bekommen hat, da sie öfter mal über die Grenze gefahren ist. Ist gültig für ein Jahr und berechtigt dich ohne grosse Voranmeldung mit dem Pferd über die Grenze zu fahren.

Re: Mit dem (Freizeit)Pferd über die Grenze ...

Verfasst: Mi 24. Apr 2013, 17:13
von noriker
@Criollo aber du bist mit umgezogen, oder verwechsle ich da was? Dann geht das Pferd als Umzugsgut mit und das Ganze ist somit tatsächlich relativ einfach zu händeln. (Du darfst dein Pferd einfach ein Jahr lang nicht verkaufen, ansonsten musst du nachträglich verzollen).

Freipass gibt es nicht mehr, dass heisst jetzt ZAVV und ist ein rein schweizerisches Dokument. Damit kommst du über den Schweizer Zoll, aber nicht über die anderen wie Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich. Alle anderen Länder verlangen da extra Papiere.
Am einfachsten (ich spreche hier über Schweizer Pferde von in der Schweiz wohnhaften Personen), ist wohl ein Carnet ATA, bei der zuständigen Handelskammer zu lösen. Je nach Kanton hinterlegst du dort Geld, welches einen gewissen Prozentsatz (ca. 20-30%) vom Wert deines Pferdes abdeckt, aber mind. 2000.- Du kannst das Carnet auch über eine Spedition machen lassen, das kostet dann aber mehr, dafür musst du kein Depot hinterlegen. Soweit ich weiss, verlangen einige Kantone kein Depot (Basel?), man muss dafür aber dort wohnhaft sein. Gültig ein Jahr lang, zur Eröffnung musst du aber mit Pferd am Zoll anwesend sein.
EU-CH-EU sollte hier beschrieben sein:
http://www.bvet.admin.ch/themen/01877/0 ... ml?lang=de
Ein Gesundheitszeugnis brauchst du immer. Das will nicht der Zoll (wenn du dort nachfragst, sagen sie dir, das sei nicht nötig). Aber das Veternäramt will eines. Kontrollen stichprobenartig.