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Re: rechtiches - pferd überlassen

Verfasst: Do 20. Dez 2012, 13:11
von ehem User
danke euch. ich werd mich dann einfach mal mit der versicherung in kontakt setzen.

edit: in meiner halter-haftpflicht sind reitbeteiligungen und fremdreiter mitversichert - damit wäre das klar, oder?

Re: rechtliches - pferd überlassen

Verfasst: Do 20. Dez 2012, 15:09
von Hina_DK
Ja, damit ist das dann auch abgedeckt.

Re: rechtliches - pferd überlassen

Verfasst: Do 20. Dez 2012, 15:19
von A.Z.
Ja bitte - Versicherungsfragen bitte immer mit der Versicherung klären. Zu "Damit ist das abgedeckt." würde ich mich als Dritter nicht hinaus lehnen. Was im einzelnen abgedeckt ist, kann nur die Versicherung selber sagen.

Bei der Tierhalterhaftpflicht für mein Pferd bin ich z.B. nichtmal selber Versicherungsnehmer sondern mein Mann. Aber versichert sind Schäden, die durch Pferd X an Dritten passieren - Tierhalterhaftpflicht.


So wie schon erklärt wurde - das was du vor hast, ist eigentlich keine klassische Überlassung, sondern eher eine Dauerpflegebeteiligung.
Ich braucht also "nur" noch fest legen, wer was wann in Abstimmung mit wem tun, lassen, entscheiden und nicht entscheiden darf.
Das alles am besten genauestens schriftlich, damit jeder im Falle von Missverständnissen rechtlich sicher ist.

Re: rechtliches - pferd überlassen

Verfasst: Do 20. Dez 2012, 15:20
von ehem User
ok, danke euch.