Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Moderator: Stjern

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A.Z.
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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von A.Z. »

Als Hauseigentümer ist man ggfs auch in der Haftung ja.
Haufigster Fall, den ich auf Arbeit sehe, auf Glatteis ausgerutscht.
Aber auch wenn jemand stolpert und stürzt, wird geprüft, ob das eigene Dämlichkeit war oder der Grundstücks/ Hauseigentümer was dazu kann, weil er irgend eine Stolperfalle nicht beseitigt hat.
Und das ist ein Fall für die entsprechende Haftpflichtversicherung.
Viele Grüße Angela

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Nucades
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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von Nucades »

Glatteis kann Fahrlässigkeit sein.
Wenn jemand allerdings in meinem privaten Haus auf der uralten Kellertreppe stürzt, wird mich niemand in Haftung nehmen, weil die Treppe nicht den aktuellen Normen entspricht.

Tara, spannende Frage :kratz: Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass der Hundehalter haftbar gemacht wird.
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A.Z.
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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von A.Z. »

Zu "Hund hat Einbrecher gebissen" gibt es glaube sogar Urteile. Zumindest erinnere ich mich an Schlagzeilen.

Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers ist eine ziemliche Geschichte. Mein Arbeitgeber als Vermieter ist da sehr hinterher. Man glaubt garnicht, wofür man als Eigentümer da ggfs so alles gerade stehen muss.
Viele Grüße Angela

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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von Berry »

Das ist doch das selbe, wie wenn jemand unbefugt auf die Weide "einbricht" und vom Pferd verletzt wird. Da muss auch die Pferde-Haftpflicht zahlen, oder?
Ursprünglich eigenen Sinn lass dir nicht rauben! Woran die Menge glaubt, ist leicht zu glauben.
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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von crinblanc »

Unbefugt auf die Weide latschen ist halt vermutlich Hausfriedensbruch und Ordnungswidrigkeit, in ein Haus einbrechen, zumindest wenn dabei ein Schloß geknackt oder ein Fenster geöffnet werden muß, eine Straftat.
Weiß nicht, ob das dann nicht anders behandelt wird.

Zumindest weiß ich aus meiner Lost-Place-Zeit, daß das Eindringen durch eine offene Tür, ein nicht vorhandenes Fenster oder eine Kellerluke nicht als "Einbruch" gilt und damit nicht als Straftat verfolgt wird :whistle:
vorausgesetzt natürlich, ich begehe dort keine Schachbeschädigung aka Graffity , Randalieren oder nehme was mit (was ein ausgesprochenes No-Go ist- anschauen, evtl fotografieren und den Platz genau so hinterlassen ist der Benimm-Code).
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A.Z.
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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von A.Z. »

Der Job der Haftpflichtversicherung besteht in den Fällen dann eventuell eher darin, den unberechtigten Anspruch von einem abzuwehren ggfs mittels Prozess. Aber wo nicht versichert, da auch keine Abwehr.
Und wie ich erst neulich las, steigt eben eine Rechtsschutzversicherung bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen eben auch nicht ein.
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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)

Beitrag von crinblanc »

Mit aus dem Grund (Kopfsteinpflaster auf dem Hof, langes Grundstück mit ebensolangem Gehweg :seufz: hab ich mich auch privat haftpflichversichert.
Ich räume zwar *schwitz*, aber nachdem ich nicht alle 2 Std nachschippen kann, wir hier kein Salz streuen dürfen (mag ich auch nicht) und das Pflaster auf dem Hof teils nicht sicher begehbar zu bekommen ist (jedenfalls nicht, wenn ein Paketdienst-Mensch meint, er müsse die Abkürzung zur Haustür rennen- es war deutlich an der Splittspur erkennbar, wo es sicher gewesen wäre- da kam auch nichts nach) ist mir das lieber. Gut angelegtes Geld für ruhigeren Schlaf.
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