Ein mündlich geschlossener Mietvertrag geht - sofern man ihn nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich fixiert - in einen unbefristeten Vertrag zu gesetzliche Bedingungen über. Ein Einstellervertrag hat vor dem Gesetz - genauso wie ein Pachtvertrag (der aber noch gesonderte Rechte im Gesetz verankert hat) den Wert eines Mietvertrages und ist diesem gleichzustellen. Das bedeutet, ihr müsst erst einmal genau definieren, was ihr da überhaupt für eine Konstellation habt.
Gibt es feste Regeln, die jeder in der Haltergemeinschaft einzuhalten hat, sind die Kosten für jeden Halter geklärt und sind diese ausdrücklich bei Aufnahme in die Gruppe besprochen worden? Wenn ja, gelten diese Abmachungen für den nunmehr unbefristeten Vertrag und sollten in der Kündigung - die übrigens nur zu gesetzlichen Zeiten = 3 Monate zum Monatsende - Erwähnung finden. Das sollte von allen in der Haltergemeinschaft unterschrieben werden oder aber die Halter setzen einen von Euch als Bevollmächtigten ein, der Nachweis für die Bevollmächtigung ist der Kündigung beizufügen.
Ich vermute, der SB hat eine Art Pachtvertrag geschlossen, dieser muss er dann ebenfalls zu den gesetzlichen Fristen kündigen. Ich nehme an, sie zahlt nicht mehr? Dann wird es schwierig, wer darf/muss das Pferd als Gegenwert behalten und somit versorgen? Übrigens, einfach mal so verkaufen, wenn die Miete nicht eingeht, ist rechtlich gesehen Diebstahl

, es sei denn (und auch das kann vor Gericht kritisch betrachtet werden) es wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart, dass das Pferd als Gegenwert zur Miete verkauft werden darf. Bei allen Verträgen, die ich bisher gesehen habe, wo der SB mal eben den Daumen auf´s Pferd wegen Nichtzahlung legen wollte, ist der SB damit vor Gericht gescheitert, also Vorsicht mit solchen Aktionen . Für eine Pfändung - und nichts anders ist der Einbehalt des Pferdes - benötigt man einen Titel. Den bekommt man nur bei Gericht und zur Pfändung braucht man einen Gerichtsvollzieher. Ich wage mal ganz vorsichtig zu bezweifeln, dass das Pferd so viel Wert hat, um die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zu decken und dann auch noch genug übrig bleibt, um die offene Stallmiete und die Kosten für die Versorgung zu decken, mal abgesehen davon, dass man dann erst mal nur das Pferd hat, aber noch lange keinen Käufer. Sprich, man muss mit den Gerichtskosten inkl. Gerichtsvollzieher in Vorleistung gehen. Dazu muss aber vorab der Wert des Pferdes geschätzt werden, weil sich danach die Gerichtskosten richten, ein Gutachter macht nix umsonst.........
Sofern das Pferd quasi geteilt wird zwischen SB und euch, muss euch theoretisch der SB die Hälfte vom Unterhalt dazugeben und ihr ihm die Hälfte der anfallenden Pacht.
Also die Sache ist sehr schwierig und gepflastert mit Ärger. Ich würde folgenden Weg gehen (Adresse ist hoffentlich bekannt?)
Der SB muss seinen Vertrag kündigen. Fristlos geht erst, wenn 3 Mieten nicht eingegangen sind, man kann aber fristlos mit dem Vermerkt "hilfsweise fristgerecht" kündigen mit der Aufforderung, das Pferd abzuholen. Kosten die bis zur Abholung entstehen werden der bereits offenen Summe hinzugefügt. Dann hat man im schlimmsten Fall eben die 3 Monate. Gleiches muss von euch erfolgen, sprich die Haltergemeinschaft muss gekündigt werden, gleiches Muster wie SB. Aber beide (SB und ihr) müsst in dem Kündigungsschreiben die Summe nennen um die es geht. Alles übrigens per Einschreiben, Nachweis per Einwurf, sonst holt die das Teil nicht ab und die Kündigung ist unwirksam.
Gleichzeitig würde ich der Besi einen Brief schreiben, in dem ihr vorschlagt, eine rechtlich sichere Vollmacht zu bekommen (inkl. aller Papiere für das Pferd), was euch berechtigt, einen Käufer zu finden und die Termine mit Interessenten in ihrem Namen abzuwickeln. Der Kaufpreis wird dann mit den angelaufenen Kosten (theoretisch steht euch als Haltergemeinschaft auch noch ein Gegenwert für die Pflege zu) abrechnen und wenn was übrig bleibt, der Besi geben.
Besser wäre, wenn einer von Euch sie versucht persönlich zu sprechen (zu Hause besuchen) und eine tragbare Vereinbarung treffen kann.
Ach so, ich würde spätestens jetzt mit allen Haltern einen Vertrag abschließen, dass so etwas für die Zukunft nicht mehr passieren kann.