Nein, nicht gg Ansprüche dritter, also Krankenkasse, Rentenkasse etc da bist du als Tierhalter immer erstmal in der Haftung u diese kann auch nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei so nem Blödsinn wie sano ihn beschreibt, also fremde die auf Koppel gehen u sich aufs Pony setzen u runter klatschen
Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Moderator: Stjern
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
grüßele anouk
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Richtig Anouk. Auch die Unfallversicherung der RB kann prüfen, ob der Schaden durch Verwirklichung der Tiergefahr entstanden ist und damit der Tierhalter haftpflichtig ist.
Hast du dann so einen dummen Ausschluss im Vertrag, stehst du im Regen Cat.
Hast du dann so einen dummen Ausschluss im Vertrag, stehst du im Regen Cat.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Juhu
AZ hat es zwar schon gefunden, ich hab allerdings heuer ne Antwort vom Versicherer bekommen
AZ hat es zwar schon gefunden, ich hab allerdings heuer ne Antwort vom Versicherer bekommen
Ich hoffe natürlich das dieser fall nie Eintritt, denn leider weiß man dann erst wirklich was die Versicherung Wert ist... U ich hab bei dem günstigen Beitrag schon hie u da bedenken*Die Vergabe des Pferdes an feste Reitbeteiligungen (RB) ist mitversichert (auch wenn die RB sich an den Kosten beteiligt)!
*Eine Anmeldung der RB und/oder eine namentliche Angabe der RB sind nicht erforderlich!
Versichert gelten ausdrücklich auch Schäden, die die RB selbst erleidet, und für die der Tierhalter in Anspruch genommen wird (sowohl von der RB als auch von Dritten wie z.B. der Krankenkasse.
*Zusätzlich gelten auch Schäden versichert, die das Pferd unter Aufsicht der RB einem Dritten zufügt (Beispiel: Pferd geht der RB durch, und verursacht Verkehrsunfall).
Die vorstehenden Regeln gelten auch für Fremd- oder auch Gastreiter.
grüßele anouk
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Wow die Versicherung will ich auch haben
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Das ist eine super gute Versicherung... Und sogar günstiger als die IPZV-Versicherung. oO