Ja genau, das scheint wohl sehr oft das Problem zu sein. Gibt es denn eine Möglichkeit, das trotzdem zu versichern zusätzlich?? Denn ich lasse schon ab und zu mal erwachsene Fremdreiter auf mein Pony...A.Z. hat geschrieben: ↑Di 13. Mär 2018, 14:57 Wobei mir so beim durchschnüffeln der verschiedensten im Internet zugänglichen Versicherungsbedingungen (ja, ich prokrastiniere ) auffällt, dass vermutlich ganz viele die Versicherung der Haftplicht gegen Reitbeteiligungen, Fremdreiter etc. ausschließen lassen und das nicht ein Mal merken.
Wie ich schon schrieb - wo vieles (scheinbar) eingeschlossen ist, ist oft auch viel ausgeschlossen oder schließt sich durch den Einschluss aus.
So ist es bei den meisten Versicherungen ziemlich am Anfang etwas von mitversicherten Personen zu lesen
- Reitbeteiligungen
- gelegentliche Reiter
- Angehörige
- nichtgewerblicher Tierhüter
- etc.
SUPER - denkt man sich.
Und irgendwo ziemlich weit hinten kommt dann, dass die Haftpflicht des Tierhalters gegenüber diesen mitversicherten Personen nicht mit versichert ist.
Und schon kann man haftpflichtig sein und ist dennoch nicht dafür versichert.
Also Obbacht und genau lesen!
Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Moderator: Stjern
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Ähm ja, bei mir sind Personenschäden nur bis 3 Mio versichert wohl ... Das ist wirklich nicht irre viel, wenn man sich vorstellt, was alles passieren kann theoretisch .Eatmyshorts hat geschrieben: ↑Di 13. Mär 2018, 15:00 Selbst WENN deine Versicherung eine RB einschließt, z.B. mit einer Deckungssumme von Personenschäden bis 3 Mio. Euro, bleibt die Frage, ob die Deckungssumme ggf. ausreicht.
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Haaaach - ausgerechnet der Laden hat seine Bedingungen nicht frei zugänglich im Netz. Aber es sollte denen ein leichtes sein, dir das nochmal per Mail zu senden.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Bei meiner Versicherung ist das mit eingeschlossen. Aber die ist den meisten zu teuer. Du kannst nur bei der Gesellschaft anfragen, ob du die Versicherung zu deinen Bedingungen haben kannst und um welchen Preis.Hottie hat geschrieben: ↑Di 13. Mär 2018, 15:01Ja genau, das scheint wohl sehr oft das Problem zu sein. Gibt es denn eine Möglichkeit, das trotzdem zu versichern zusätzlich?? Denn ich lasse schon ab und zu mal erwachsene Fremdreiter auf mein Pony...A.Z. hat geschrieben: ↑Di 13. Mär 2018, 14:57 Wobei mir so beim durchschnüffeln der verschiedensten im Internet zugänglichen Versicherungsbedingungen (ja, ich prokrastiniere ) auffällt, dass vermutlich ganz viele die Versicherung der Haftplicht gegen Reitbeteiligungen, Fremdreiter etc. ausschließen lassen und das nicht ein Mal merken.
Wie ich schon schrieb - wo vieles (scheinbar) eingeschlossen ist, ist oft auch viel ausgeschlossen oder schließt sich durch den Einschluss aus.
So ist es bei den meisten Versicherungen ziemlich am Anfang etwas von mitversicherten Personen zu lesen
- Reitbeteiligungen
- gelegentliche Reiter
- Angehörige
- nichtgewerblicher Tierhüter
- etc.
SUPER - denkt man sich.
Und irgendwo ziemlich weit hinten kommt dann, dass die Haftpflicht des Tierhalters gegenüber diesen mitversicherten Personen nicht mit versichert ist.
Und schon kann man haftpflichtig sein und ist dennoch nicht dafür versichert.
Also Obbacht und genau lesen!
Aber wahrscheinlich wirst du wechseln müssen.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Ist schon schwierig... Hab hier gerade meine Bedingungen... Sind nur 2 Seiten, trotzdem bin ich nicht sicher ob sie nun schaden an ner rb etc bezahlen...
Allerdings hab ich zumindest 12 Mio als Summe für Personenschäden, hoffe das ist ausreichend
AZ, falls du prokrastinieren magst
Versicherung
Allerdings hab ich zumindest 12 Mio als Summe für Personenschäden, hoffe das ist ausreichend
AZ, falls du prokrastinieren magst
Versicherung
grüßele anouk
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Die Versicherungsbedingungen sind durchaus länger als 2 Seiten.
KLICK
Und ja, die schließen laut diesem Dokument tatsächlich alles ein.
Zu finden unter 4.4.2 ff
KLICK
Und ja, die schließen laut diesem Dokument tatsächlich alles ein.
Zu finden unter 4.4.2 ff
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Ähhh, da bin ich wohl blind, das Pamphlet hatte ich nicht gefunden
grüßele anouk
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
"2.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht [...]
2.211 Ansprüche des Tierhüters gegen den Tierhalter gelten als mitversichert
[...]
2.25 bei der Pferdehaltung Ansprüche der im Versicherungsschein
namentlich genannten Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung steht einem Tier-
hüter gleich."
Mit dieser Formulierung ist eine RB doch tatsächlich mitversichert über die Haftpflicht, oder? Also auch Schäden AN der RB?
2.211 Ansprüche des Tierhüters gegen den Tierhalter gelten als mitversichert
[...]
2.25 bei der Pferdehaltung Ansprüche der im Versicherungsschein
namentlich genannten Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung steht einem Tier-
hüter gleich."
Mit dieser Formulierung ist eine RB doch tatsächlich mitversichert über die Haftpflicht, oder? Also auch Schäden AN der RB?
Gelassenheit, Heiterkeit und viel Geduld sind die Basis jeder harmonischen, respektvollen Beziehung.(Audrey Hasta Luego)
Levi - ein kleiner Held wird groß
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Sollte meiner Auffassung nach.Belgano hat geschrieben: ↑Di 13. Mär 2018, 19:40 "2.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht [...]
2.211 Ansprüche des Tierhüters gegen den Tierhalter gelten als mitversichert
[...]
2.25 bei der Pferdehaltung Ansprüche der im Versicherungsschein
namentlich genannten Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung steht einem Tier-
hüter gleich."
Mit dieser Formulierung ist eine RB doch tatsächlich mitversichert über die Haftpflicht, oder? Also auch Schäden AN der RB?
Ich hab 15 Mille Deckungssumme, alles andere wäre mir zu riskant gewesen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass ich Ansprüche von Fremdreitern mit drin habe. Ich hatte am Telefon auch mal explizit gefragt was passiert wenn sich Jemand auf mein rohes, als "Jungpferd", ohne reiten, versichertes Pony auf der Koppel drauf setzt. (Etwas das ich als Teeny mal erlebt habe...!) und da war die Antwort ganz klar: Wir streiten das natürlich für sie vor Gericht aus ob da überhaupt Anspruch besteht! Aber wenn Sie zahlen müssen dann war das Tiergefahr und dann zahlen wir das selbstverständlich! Nur mit dem Jungpferd Ponyreiten veranstalten tun sie bitte nicht." (Das letzte war mit einem hörbaren Augenzwinkern)
Das war nämlich MEINE große Angst. Ich hab es schon in 3 Fällen, nein 4 sogar mitbekommen dass Menschen auf ihnen völlig fremden Pferden auf der Koppel saßen. Da war alles dabei, vom Besoffenen, über den Vater der im Urlaub sein Kind auf den gegenüber auf der Weide stehenden 2 Jährigen setzen wollte (der hat es mit mir zu tun bekommen! ), eine übergewichtige Frau die mit Jacke als Unterlage eine Shettystute mit Fehlstellungen reiten wollte, ein Kind dass der Freundin beweisen wollte dass es reiten kann und auf ein Shetty geklettert ist (Tochter meiner Cousine - selbst ehemalige Pferdebesitzerin, was da Zuhause los war kann man sich vorstellen )... Also man ist eh vor nichts sicher!
"Ich will alles daran setzen und mein Bestes geben, damit diese Pferde in ihrem freundlichen Wesen gut über mich urteilen und damit Harmonie walte, getragen vom Einvernehmen zwischen zwei Lebewesen."
Reitmeister Nuno Oliveira
Reitmeister Nuno Oliveira
Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??
Ich habe einen RB Vertrag, in dem ausdrücklich steht, dass die RB eine Unfallversicherung haben muss. Ich hoffe das reicht dann für den Notfall.