Ich bin anscheinend zu doof zum Finden - gesucht habe ich, habe auch alles mögliche zum Thema Boxenhaltung gefunden, aber nicht, ob es irgendwas handfestes gibt, was Dauer des Draußenaufenthaltes + Größe der Fläche bestimmt......
Es geht mir hier auch nicht um eine Diskussion von Boxenhaltung vs. Offenstall :-ü
Ich hätte gerne was handfestes für anstehende Doofdiskussionen
in der letzten Cavallo war ein Artikel über gesetzliche Vorschriften in der Schweiz. Da müssen Pferde mind. 2 stunden am Tag bewegt werden. Google mal, falls das interessant ist. wenn ich mich recht erinnere wollte zumindest der Landkreis Hannover nachziehen und so etwas ähnliches rechtsverbindlich machen.
Swedenfox hat geschrieben:in der letzten Cavallo war ein Artikel über gesetzliche Vorschriften in der Schweiz. Da müssen Pferde mind. 2 stunden am Tag bewegt werden. Google mal, falls das interessant ist. wenn ich mich recht erinnere wollte zumindest der Landkreis Hannover nachziehen und so etwas ähnliches rechtsverbindlich machen.
Danke Schwedenfox, aber Schweiz und Österreich helfen mir nicht.....
Wenn, dann brauch ich irgendwas sinnvolles von Deutschland
Dänemark ist das einzige Land, das überhaupt ein Pferdehaltungsgesetz hat, indem sowas alles gesetzlich geregelt ist und wo es recht einfach ist, bei Zuwiderhandlung die Pferdehaltung zu verbieten. In der Schweiz gibts mittlerweile einige Paragraphen im Tierschutzgesetz, in Deutschland muss man sich leider mit den schwamminge Formulierungen im Tierschutzgesetz und nicht rechtsverbindlichen Richtlinien begnügen. Das bedeutet, man ist im Grunde auf den Amts-TA angewiesen und wie die teilweise ticken, ist leider auch bekannt. Im Grunde können die auch nur eingreifen, wenn es nachweislich zu Schäden gekommen ist. Die Frau in Bayern ist ja auch nur wegen der Schäden am Pferd, nicht aber wegen der reinen Boxenhaltung verurteilt worden, weil das gesetzlich einfach nicht greifbar ist.
Bei uns in DK ist das so geregelt, dass jedes Pferd pro Tag mindestens 2 Stunden Auslauf auf mindestens 800 qm bekommen muss. Findige Kerlchen kommen sonst auf die Idee, nur die Boxenwände rauszunehmen und einen Laufstall draus zu machen oder einen 20 qm Paddock anzubauen oder das Pferd 2 Stunden in die Führmaschine zu sperren.
Aus eigener Erfahrung mit SB bei Boxenhaltung: DIe verbindlichen Gesetze sind die die der SB aufstellt.
Wenn die sagen, dass die Koppeln bei dem Wetter kaputtgehen und dann im Sommer nicht genug Koppel zur Verfügung stehen und die Zufütterung wirtschaftlich nicht zu stemmen wäre, dann knickt meist auch der zur Hilfe gerufene TA ein. Ende vom Lied war, das jedes Pferd im Winter 3x in der Woche 2 Stunden auf den Auslauf durfte. (Ich meine, sowas hat jetzt auch die Schweiz für Boxenställe mit zuwenig Auslauf) Wohlgemerkt, wir hatten keinen Platz, keine Halle und es war dieser Winter wo 3 Monate Schnee und Glatteis war.
Ich würde den Stall wechseln, aussergewöhnliches Kündigungsrecht wegen Nichteinhaltung der Vertrages einfordern und weg.