Ich brauch mal euren Rat.
Ich habe im Nov 12 einen gebrauchten Hänger gekauft.
Auf der Rechnung steht:
- 2 Monate Umtausch
- 2 Jahre Garantie
Gut, abgeholt, bar bezahlt... Alles Gut.
Im Mai 13 löst sich dann das Scharnier der Sattelkammer. Holz durchgemottet und daher morsch. Er hat mir dann das Ganze 'günstig' (achtung Ironie) repariert.
Er gab da zu, dass er nicht gedacht hätte, dass der Hänger so schlecht zwäg wäre. Wenn ich wollte, könnte ich ihn eintauschen und vergünstigt einen neuen Hänger kaufen! Äh, nein. Kein Bedarf. Hänger ist ja geflickt und evt hälts noch die 2-3 Jahre, in welchem ich den Hänger brauche.
![Bild](http://i39.tinypic.com/2i0xgcy.jpg)
(das gespachtelte ist von mir, damit das Wasser nicht reinläuft).
Gut, seit Oktober ist jetzt die andere Seite betroffen. Es löst sich auf, das Holz ist nass und es gibt fast Löcher
![Erschüttert :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
und nun bin ich soweit, das ich nicht mehr so fahren will. bei dem nasskalten wetter wird die nasse stelle einfach immer mehr.
ich hab eine verkehrsrechtschutz, welche diesen fall übernehmen könnte...
würdet ihr direkt erst mit dem händler telefonieren oder direkt erst über die rechtschutz.
bin da etwas zwiegespalten. so wies ausschaut gehts auf garantie, da durchmotten (weil der hänger feuchtigkeit gezogen hat) ja nicht eigenverschulden ist. händler war letztes mal schon sehr grummelig unterewgs, als ich das damals (mit dem scharnier) uaf garantie laufen lassen wollte. er hatte mir ne saftige rechnung geschickt und ich hab mit rechtschutz gedroht, so dass ich dann nur die hälfte zahlen musste!?!
wie würdet ihr vorgehen?
danke