Problem - gebrauchter Hänger

Moderator: Stjern

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Vaena
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Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Vaena »

Hallo
Ich brauch mal euren Rat.

Ich habe im Nov 12 einen gebrauchten Hänger gekauft.

Auf der Rechnung steht:
- 2 Monate Umtausch
- 2 Jahre Garantie

Gut, abgeholt, bar bezahlt... Alles Gut.

Im Mai 13 löst sich dann das Scharnier der Sattelkammer. Holz durchgemottet und daher morsch. Er hat mir dann das Ganze 'günstig' (achtung Ironie) repariert.
Er gab da zu, dass er nicht gedacht hätte, dass der Hänger so schlecht zwäg wäre. Wenn ich wollte, könnte ich ihn eintauschen und vergünstigt einen neuen Hänger kaufen! Äh, nein. Kein Bedarf. Hänger ist ja geflickt und evt hälts noch die 2-3 Jahre, in welchem ich den Hänger brauche.

Bild
(das gespachtelte ist von mir, damit das Wasser nicht reinläuft).

Gut, seit Oktober ist jetzt die andere Seite betroffen. Es löst sich auf, das Holz ist nass und es gibt fast Löcher :shock: .

und nun bin ich soweit, das ich nicht mehr so fahren will. bei dem nasskalten wetter wird die nasse stelle einfach immer mehr.

ich hab eine verkehrsrechtschutz, welche diesen fall übernehmen könnte...

würdet ihr direkt erst mit dem händler telefonieren oder direkt erst über die rechtschutz.

bin da etwas zwiegespalten. so wies ausschaut gehts auf garantie, da durchmotten (weil der hänger feuchtigkeit gezogen hat) ja nicht eigenverschulden ist. händler war letztes mal schon sehr grummelig unterewgs, als ich das damals (mit dem scharnier) uaf garantie laufen lassen wollte. er hatte mir ne saftige rechnung geschickt und ich hab mit rechtschutz gedroht, so dass ich dann nur die hälfte zahlen musste!?!

wie würdet ihr vorgehen?

danke
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A.Z.
Sleipnir
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von A.Z. »

Ich weiß nicht wie das in der Schweiz? (Winterthur) ist, aber in Deutschland befasst sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ausschließlich mit Problemen im (Auto)Verkehr - sprich in der Hauptsache Probleme bei der Abwicklung von Unfallfolgen.

Für Kaufverträge (auch die für Fahrzeuge) brauchts da was extra.

Aber vielleicht missverstehen wir uns hier durch unterschiedlichen Sprachgebrauch.

Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle, da der Händler zuletzt schon nicht sehr zugänglich war, zuerst klären, ob ein Rechtsstreit evtl. übernommen wird.

Zur Begriffsklärung - was meinst du mit "durchmotten"? Und was bedeutet "zwäg"?

Ich gehe mal davon aus, dass das Holz gammelt, weil es feucht ist?

Da könnte es schwierig werden. Es könnte eine Rolle spielen, ob du den Hänger sachgerecht nützt,warten lässt und insbesondere auch unterstellst.
Hier könnte ratz fatz eine Beweisumkehr erfolgen, sodass du beweisen müsstest, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Ich wär alles in allem vorsichtig.
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

In memoriam
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Vaena
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Vaena »

Hallo AZ

erstmal zur versicherung... ich habs abgeklärt. rechtschutz ist bei uns in der schweiz mit zusätzen versehen, und wir haben eine pro-comfort-versicherung. dh wir sind auch im vertrags/kaufwesen versichert, und hänger gehört zum fahrbaren untersatz und ist inklusive... ;)

also durchmatten heisst, das holz an den beiden seitenwänden zieht feuchtigkeit und löst sich so nach und nach auf (dh. ja gammelt :( ). boden und seiten/-frontwand ist anderes holz, dh. dies ist noch schön trocken und 'stabil (= zwäg ;) ). die seitenwände sind aus sperrholz. ich hab schon mit einer unabhängigen werkstatt telefoniert. reparatur lohnt sich nicht, da die seitenteile einzel gut 400euro kosten plus die mit dem boden verbunden sind -> grosser aufwand. und selber machen empfiehlt er auch nicht.

naja, sachgemäss gewartet wurde er. hat der werte herr nach 8 monaten selber gemacht. zur müssig repararierten tür hat er noch bremsen etc. gemacht. hänger steht draussen, dies sollte aber nicht das problem sein!

ich weiss halt nicht, ob ich einfach erst in ruhe dem händler kontaktieren soll und das mit ihm klären. aber ich bin leider ne liebe person und mich kann man so schön manipulieren... :oops: :( . der kann einem das wort im mund ziemlich böse umdrehen. daher dacht ich, sonst den fall direkt über die versicherung laufen zu lassen. diese können das mit sicherheit professioneller machen.

und einfach die 2 jahre garantie, welche auf der rechnung erwähnt ist, find ich speziell... für mich geht dies eigentlich unter garantie... weil er ist generalimporteur für hänger, ist seit jahren händler.

au weh...
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Nelchen
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Nelchen »

Laut Gesetz musst du den Mangel erst anzeigen, also dem Händler melden. Der muss die Sache beheben oder Ersatz liefern , wenn er nicht kann Geld erstatten(alles oder einen Teil) und erst dann könntest du klagen. So die Reihenfolge. Nach einem halben Jahr bist du in der Beweispflicht. Alles nach EU Recht, wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht.
LG Katrin

Ein Tänzer scheint nur denen verrückt, die die Musik nicht hören.
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sacramoso
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von sacramoso »

Es ist mit Sicherheit nicht falsch bevor du mit dem Gericht kommst den Händler erst einmal darauf anzusprechen und zu schauen ob er bereit ist den Anhänger entweder zu reparieren, oder den kaufvertrag rückabzuwickeln (sprich er bekommt seinen Hänger wieder und du den Kaufpreis abzüglich Nutzungsgebühr für die zeit die du ihn hattest)

Da du dir allerdings wegen der rechtlichen Lage unsicher bist und du ja über eine passende Rechtschutzversicherung verfügst würde ich dir empfehlen dich erstmal rechtlich beraten zu lassen wie die Sachlage genau ist und welche Ansprüche du hast. Dazu verfügen übrigens die meisten Versicherungen über eine telefonische Rechtsbetratung die dir Auskunft erteilen kann.

Mit diesem Wissen bist du dann gut gerüstet für ein Gespräch mit dem Händler und kennst deine Möglichkeiten wenn er dir blöd kommen möchte.
Als Gott erfuhr daß Reiten nur für die Besten ist erschuf er noch Fußball :dance1:
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Vaena
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Vaena »

so. hab der versicherung angerufen.
erstmal muss ich eine mängelrüge machen (laut obligationen-recht -> schweiz) und die mängel aufzeigen.
gammel geht unter garantie, die er mir ja 2 jahre zugesagt hat.
und der gammel wird wohl schon da gewesen sein, als ich den hänger kaufte. in der schweiz geht dies unter versteckte mängel.

also mach ich nun eine email mit fotos und allen unterlagen und werde dies dem händler einreichen.
dann abwarten. höre ich innert 10 tagen nichts, geht das ganze noch per einschreiben raus.

möglichkeit:
- rücknahme des hängers zum abgeschriebenen preis (kaufpreis minus lauftzeit meiner nutzung)
- reparatur des hängers zu seinen lasten
- angemessene entschädigung

nun abwarten. wenns ärger gibt, kann/Darf ich das ganze der versicherung übergeben!


danke für eure inputs! ;)
Stjern
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Stjern »

Wir drücken die Daumen.
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Sunny77
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Sunny77 »

Hallo Vaena,

das klingt nach einer sehr guten Beratung durch die Versicherung! Ich weiß nicht wie's in der Schweiz ist, aber Du solltest die Frist bis zur Mängelbehebung IMMER in alle Korrespondenz mit hinein schreiben. Also "zu beheben bis..."
Meinem Chef ist es passiert, dass er deswegen (er hatte nur um Mängelbeseitigung gebeten, aber nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt) sogar den Rechtsstreit am Ende verloren hat und Anwalt + Gerichtskosten übernehmen mußte.

Viel Glück!
Liebe Grüße,
Sunny
Eine unerwartete Reise
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larla
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von larla »

Wobei der Hänger ja jetzt ein Jahr draussen stand, oder? Ich habe einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, da gab der Hersteller auch ganz ehrlich zu, dass wenn die Hänger mit den akutellen Holzwänden draussen stehen und nicht sehr regelmässig bewegt werden (=Trocknung durch Fahrtwind) die Wände gerne Feuchtigkeit ziehen und gammeln. Das minimale Schäden in der Beschichtung der Holzfaserplatten entstehen durch die das dann so passieren kann währe kaum zu vermeiden..
Kunterbunte Ponywelt

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Vaena
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Re: Problem - gebrauchter Hänger

Beitrag von Vaena »

larla
der hänger wird wöchentlich 2-3x bewegt ;)
und der hänger stand beim händler schon 2-3 monate draussen. ich hab den im november gekauft und sept-okt 12 war doch auch verregnet.
von daher darf er von sich wohl auch nicht auf mich schliessen!?!

aber abwarten... irgendwas muss gehen... ansonsten überleg ich mir was anderes. ist einfach unglücklich und fürs nächste mal (falls ich jemals wieder n hänger kauf) weiss ich ja jetzt, worauf ich achten muss :twisted:
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