Tail Light

Moderator: Stjern

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sacramoso
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Re: Tail Light

Beitrag von sacramoso »

Läuft offiziell als Stiefellampe, aber ich trag sie am Arm weil da bequemer und leichter zum an- und ausschalten. (Sobald ich von der Straße weg bin und in den Wald reite mach ich das Ding aus. Habs letztes Jahr im Herbst gekauft und bisher noch immer den ersten Satz Batterien drinnen.
Zum beseren Handling würde ich den Clip an der Lampe, bzw das Glas allerdings umdrehen, so daß sie von oben auf dem Armband steckt, sonst besteht Verlustgefahr.

http://www.kraemer-pferdesport.de/tpl_r ... &otp1=tab2
Als Gott erfuhr daß Reiten nur für die Besten ist erschuf er noch Fußball :dance1:
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Calicion
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Re: Tail Light

Beitrag von Calicion »

Lottehüh hat geschrieben:
Calicion hat geschrieben:Hallo Sacramoso
Wo hast du denn das blinkende Armdingens her?
Wäre jetzt auch meine Frage gewesen - und Danke, dass Du den Gesetzestext hier reingestellt hast. :oops:
A.Z. hat den Gesetzestext eingestellt ;-)

wobei ich es schon wieder lustig finde :augenroll2: - da es für Reiter bzw. Leute, die ihre Pferde führen nicht wirklich was brauchbares gibt......das Mitführen einer Stablampe kann es wohl nicht sein, man braucht seine 2 Hände für andere Dinge als mit ner Lampe rumzufuchteln......

Irgendwie blendet in der Zwischenzeit so gut wie jede Beleuchtung - egal ob Fahrrad- oder Kopfleuchte :nix:

....und :shy:
ich will auf alle Fälle gesehen werden....aber: Ich werde mir kein rotleuchtendes "Bürzel: an den Po pinnen :-ü
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Die Keinfriesen

Wir ändern die Anforderung von "reiten" in "bewegen" und erteilen einen neuen Entwicklungsauftrag :breitgrins:
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A.Z.
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Re: Tail Light

Beitrag von A.Z. »

Wenn man das Pferd führt, dürfte sogar nur Abs. 2 Satz 2 von § 28 gelten
sacramoso hat geschrieben:2.beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist."
Ob ein Scheinwerfer blendet oder nicht - sei es der vom Auto oder der vom Fahrrad - hängt ansich nur davon ab, wie der Leuchtwinkel bzw. die Leuchtweite eingestellt ist. Leider vernachlässigen viel zuviele Autofahrer.

Die Straßenverkehrsordnung, von der ich spreche, ist natürlich deutsches Recht, Rennfisch.

Aber Tante Google hilft dir da auch in Bezug auf Österreich - ihr habt nämlich auch eine StVO und die ist in Bezug auf Reiten sogar viel konkreter - guckst du HIER

§ 79 StVO für Österreich
(1) Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten; dies gilt jedoch nicht für das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes, wenn der Reiter das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.

(2) Reiter dürfen nur die Fahrbahn und auf Straßen mit Reitwegen nur die Reitwege benützen. Bei der Benützung der Fahrbahn gelten für sie die Bestimmungen des II. Abschnittes sinngemäß und sie haben Arm- oder Lichtzeichen zu beachten.

(3) Bei Dämmerung, Dunkelheit, starkem Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen Reiter bei Benützung der Fahrbahn, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht durch helleuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein.
Sonderwege (Radweg, Fußweg etc.) dürfen bei euch übrigens genau wie in Deutschland nicht genützt werden.


Auch als Reiter lohnt sich gern mal ein Blick in die Straßenverkehrsordnung. ;)
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

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tara
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Re: Tail Light

Beitrag von tara »

ich hatte bei unseren winterlichen Wegen zur Reithalle ein reflektierendes Vorderzeug, 4 Reflex-Blink-Bänder um die Beine, eine Warmweste, ein Blinkie am Schweifriemen der Decke, eine Hell-gemusterte Abschwitzdecke, und, um die STVO zu erfüllen, besagte Stiefelleuchte.
Liebe Grüße
tara
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Ändere deine Einstellung zu den Menschen, und die Menschen ändern ihre Einstellung zu dir.
Samy Molcho



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Purgatori
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Re: Tail Light

Beitrag von Purgatori »

Zum Beleuchten des Pferde tuns normale LEDs sicher auch, aber diese Taillights sind wirklich sehr schön anzusehen!
noriker
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Re: Tail Light

Beitrag von noriker »

Für die Schweiz gilt folgendes: Artikel 53 der Verkehrsregelverordnung: «Nachts und wenn die Witterung es erfordert, haben der Reiter und der Führer eines Tieres wenigstens auf der dem Verkehr zugewendeten Seite ein von vorne und hinten sichtbares, nicht blendendes gelbes Licht zu tragen. Das Reittier ist zudem mit rückstrahlenden Gamaschen zu versehen. Bei Reiterkolonnen und Tiergruppen muss wenigstens links vorne und hinten ein gelbes Licht verwendet werden.»
Ein wenig dürftig, dafür gilt die Vorschrift auch zum Beispiel auf Waldwegen.
Blinklichter finde ich als Autofahrer übrigens furchtbar. Das einschätzen der Distanz ist so fast nicht möglich und je nach dem wie nervös das geblinke ist, nervt es sogar. Ein ruhendes Licht finde ich angenehmer.
Rennfisch
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Re: Tail Light

Beitrag von Rennfisch »

Mona hat geschrieben: Ha! Und ich dachte nur ich fühl mich von dem grellen weißen Licht geblendet.
Was sich der Erfinder dabei nur gedacht hat...
Nicht nur du, mich blenden die Dinger auch ganz fürchterbar. Da können die abgeblendet sein wie sie wollen :seufz:

In Ermangelung eines Tail Lights könnte ich ja mal versuchen, Funky ein Fahrradlicht an den Schweif zu binden :mrgreen: Und vorne rum einen Fahrradscheinwerfer. Voilá, Pferd beleuchtet. Ich trag eh schon eine Warnweste, auf dem Weg zur Halle müsste das eigentlich reichen, oder? :kratz:
:aquarium2:
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A.Z.
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Re: Tail Light

Beitrag von A.Z. »

noriker hat geschrieben:Blinklichter finde ich als Autofahrer übrigens furchtbar. Das einschätzen der Distanz ist so fast nicht möglich und je nach dem wie nervös das geblinke ist, nervt es sogar. Ein ruhendes Licht finde ich angenehmer.
:five: :-n
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