Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Moderator: Stjern
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Achso. Hmm.
Egal. Naja, mir gings zusätzlich auch ums Prinzip, dass ich in den Papieren drin stehe, wenn mir das Pferd auch gehört =D
Davon abgesehen, könnte ich ja theoretisch das Pferd samt Equidenpass geklaut haben ...
Von den Spinnereien da mal abgesehen, will ICH halt einfach, das mein Name in den Papieren drin steht und sonst keiner. Irgendwie sollte es seine Ordnung haben - finde ich.
Egal. Naja, mir gings zusätzlich auch ums Prinzip, dass ich in den Papieren drin stehe, wenn mir das Pferd auch gehört =D
Davon abgesehen, könnte ich ja theoretisch das Pferd samt Equidenpass geklaut haben ...
Von den Spinnereien da mal abgesehen, will ICH halt einfach, das mein Name in den Papieren drin steht und sonst keiner. Irgendwie sollte es seine Ordnung haben - finde ich.
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Eigentlich ist es doch egal, wer das Pferd versichert, denn versichert ist das Pferd und es ist doch identifizierbar mit Chip und Pass. Wer der Versicherungsnehmer ist, interessiert die Versicherungen im Grunde doch nicht. Hauptsache, der zahlt die Beiträge. Allerdings kann nur der Versicherungsnehmer auch einen Schaden o.ä. geltend machen.
Schriftliche Kaufverträge sind übrigens nicht Pflicht. Es gilt in Deutschland Vertragsfreiheit und so gelten auch mündliche Verträge. Pferdekauf machte man eigentlich immer mit Handschlag
. Würde ich heute natürlich nicht mehr machen. Aber wenn der Vertrag weg ist, ist es kein Problem, Hauptsache, es existiert irgendein Eigentümernachweis, wie die Eigentümerurkunde.
Schriftliche Kaufverträge sind übrigens nicht Pflicht. Es gilt in Deutschland Vertragsfreiheit und so gelten auch mündliche Verträge. Pferdekauf machte man eigentlich immer mit Handschlag

Viele Grüße
Hina
Probiers mal mit Gemütlichkeit
Hina
Probiers mal mit Gemütlichkeit
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
ich habe aktuell eine trittverletzung bei der haftpflicht laufen und muss da gar nix nachweisen. nichtmal pferdename oder sonstige daten wurden erfragt. nur meine eigenen. aber ich bin auch geschädigter, was die besitzerin des verursachers alles angeben muss, ist mir nicht bekannt. bei meiner eigenen haftpflicht für die pferde wurde nur name und geburtsdatum verlangt für die police. kein chip, keine lebendnummer (die ich aber trotzdem angegeben habe statt namen), nix.
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Meine Tierhalterhaftpflich läuft als Anhang zu unserer privaten Haftpflicht die im übrigen mein Lebensgefährte abgeschlossen hat.
Versichert ist das Tier, wem es gehört, ist denen grundlegend egal.
Genauere Auskünfte kann aber immer nur die Versicherung geben, für deren Leistungen man sich interessiert. Also bitte immer direkt nachfragen.
Versichert ist das Tier, wem es gehört, ist denen grundlegend egal.
Genauere Auskünfte kann aber immer nur die Versicherung geben, für deren Leistungen man sich interessiert. Also bitte immer direkt nachfragen.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Auch die Eigentumsurkunde dient nicht dem Eigentumsnachweis. Es existiert ja nicht mal für jedes Pferd eine und umgetragen wird darin auch nichts. Die ist nicht vergleichbar mit einem Fahrzeugbrief oder so.
Frisch aktualisiert: http://www.perlenspieler.de/
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Doch, die Eigentumsurkunde ist exakt dasselbe wie der Kfz-Brief! Denn der Kfz-Brief „beweist“ das Eigentum genauso wenig wie die Eigentumsurkunde.
Beide Urkunden haben lediglich eine sog. Indizfunktion. Mit der Übertragung des Eigentums an einem Pferd oder Auto ist der vorherige Eigentümer verpflichtet, dem neuen Eigentümer die Urkunden zu übergeben. Aus der Übertragung des Eigentums am Tier/Auto ergibt sich somit eine Übertragung der Urkunden, nicht aber umgekehrt.
Sofern man Pferd oder Auto mit Urkunde gekauft hat, spricht man von gutgläubigem Erwerb. Stellt sich im Nachhinein raus, dass der Verkäufer nicht zum Verkauf berechtigt war, weil er nicht der rechtmäßige Eigentümer war, dann hat der Käufer kein rechtmäßiges Eigentum erworben, obwohl er dafür bezahlt hat und obwohl ihm Eigentumsurkunde/Kfz-Brief ausgehändigt wurde.
Beide Urkunden haben lediglich eine sog. Indizfunktion. Mit der Übertragung des Eigentums an einem Pferd oder Auto ist der vorherige Eigentümer verpflichtet, dem neuen Eigentümer die Urkunden zu übergeben. Aus der Übertragung des Eigentums am Tier/Auto ergibt sich somit eine Übertragung der Urkunden, nicht aber umgekehrt.
Sofern man Pferd oder Auto mit Urkunde gekauft hat, spricht man von gutgläubigem Erwerb. Stellt sich im Nachhinein raus, dass der Verkäufer nicht zum Verkauf berechtigt war, weil er nicht der rechtmäßige Eigentümer war, dann hat der Käufer kein rechtmäßiges Eigentum erworben, obwohl er dafür bezahlt hat und obwohl ihm Eigentumsurkunde/Kfz-Brief ausgehändigt wurde.
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Vielleicht wäre es günstig, wenn ihr euch darüber einmal in einem Extrathema unterhaltet. Das ist nämlich bestimmt auch für andere interessant und unter dieser Überschrift findet das hier keiner.
Viele Grüße Angela
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Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Vielleicht kann mir jemand per PN eine gute Haftpflicht und OP-Versicherung empfehlen?
Ich suche zur Zeit und bin leicht überfordert...
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- Lewitzer Flummi
- Pegasus
- Beiträge: 10307
- Registriert: Mi 16. Mai 2012, 20:56
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Pony oder Großpferd? Für die Haftpflicht spielt das mitunter eine Rolle.
Re: Pferdehaftpflicht und das Kleingedruckte
Ah, sorry: Also Püppi ist Islandpony und erst 2 Jahre alt.