Betriebshaftpflichtversicherung

Moderator: Sheitana

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Andrea73
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Andrea73 »

Danke dir.
Man sieht also, auch hier gehen die Meinungen auseinander.
Wenn ich was Neues weiß, werde ich berichten.
Liebe Grüße
Andrea
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Nelchen
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Nelchen »

Ohne wirtschaftichen Geschäftsbetrieb (der ja bei einer Haltergemeinschaft nicht vorhanden ist) nutzt die Betriebshaftpflichversicherung wahrscheinlich nur dem Versicherungsvertreter.
Im Gegenteil! EIne Betriebshaftpflicht ist oft billiger und deckt mehr Risiken ab, bzw. schließt die mit ein, als wenn man alles einzeln versichern würde. Privathaftpflicht kostet zB. bei uns nichts, ist aber dabei, Hunde genauso. Wäre also einen Vergleich wert und kommt wohl auf die Verhältnisse an.
LG Katrin

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A.Z.
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von A.Z. »

Ich habs natürlich auch nicht lassen können, mit meinem persönlichen Fachmann darüber mal zu fachsimpeln und er sagt auch ganz klar, dass es bei einer Haltergemeinschaft schon einige Risiken gibt, die über eine einfache private Haftpflicht oder die normale Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt sind.

Er würde auch eine Betriebshaftpflicht, die das Tierhalterrisiko mit abdeckt, vorschlagen.


So ist z.B. der Hinweis auf Flurschäden nicht ganz abwegig - wenn ihr z.B. Mist irgendwo lagert und dort irgendwelche Stoffe in irgend welche Gewässer gelangen.
Oder lasst mal irgendwo eine Mistgabel rumstehen, es stolpert einer drüber, verletzt sich ...

Er sagt ganz klar, dass eine Haltergemeinschaft versicherungstechnisch eher als Betrieb betrachtet wird. Da muss keine gewerbliche Komponente enthalten sein.
Viele Grüße Angela

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Ramona
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Ramona »

Und wann ist eine Haltergemeinschaft als solche zu bezeichnen? Gibt es dafür eine Definition? Wenn zwei oder mehr Leute sich zusammen tun, um gemeinsam ihre Pferde zu halten, die Pferdehaltung also der Hauptzweck der Gemeinschaft ist, ist mir das klar. Aber zählen Ehepaare/Lebenspartner/Angehörige einer Familie, die nur ihre eigenen Pferde halten, auch schon als Haltergemeinschaft?
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Sheitana
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Sheitana »

Ramona hat geschrieben: Aber zählen Ehepaare/Lebenspartner/Angehörige einer Familie, die nur ihre eigenen Pferde halten, auch schon als Haltergemeinschaft?
Das würde mich jetzt auch interessieren :kratz:
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Andrea73
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Andrea73 »

Auf jeden Fall sehr interessant diese verschiedenen Sichtweisen.
Leider habe ich sonst aber noch keine neuen Erkenntnisse.
Liebe Grüße
Andrea
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A.Z.
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von A.Z. »

Sheitana hat geschrieben:
Ramona hat geschrieben: Aber zählen Ehepaare/Lebenspartner/Angehörige einer Familie, die nur ihre eigenen Pferde halten, auch schon als Haltergemeinschaft?
Das würde mich jetzt auch interessieren :kratz:

Fachgesimpel mit meinem Mann - eine Haltergemeinschaft entsteht automatisch, wenn die Pferd unterschiedliche Eigentümer haben und nicht ausdrücklich bei einem Stallbetreiber eingestellt sind. Dabei dürfte der Verwandtschaftsgrad egal sein.

Sobald man also ein Stück Land, nen Stall drauf etc. anpachtet und dort seine Pferde in Eigenregie hält, kommt man in den Bereich der Haltergemeinschaft.

Im Zweifel müsste man sogar untereinander was Schriftliches machen, wer welche Aufgaben hat ... - sowas wie nen GbR-Vertrag. Wobei das nix damit zu tun hat, wie eine Versicherung das betrachtet.

Dort könnt ihr euch wirklich nur erklären lassen, welche Risiken bestehen können. Damit kennen die sich nämlich aus. Und womit welches Risiko gedeckt ist.
Viele Grüße Angela

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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Ramona »

Hm, das ist mir noch etwas zu einfach bzw. nicht präzise genug. Der Gesetzgeber unterscheidet schließlich auch zwischen Eigentümer, Tierhalter und Tierhüter. Eigentümer und Tierhalter sind zwar oft ein und dieselbe Person, aber nicht immer. Das Bestehen einer Haltergemeinschaft allein auf das Vorhandensein mehrerer Eigentümer zu reduzieren, ist mir daher zu wenig. Es sei denn, der Gesetzgeber hätte dies so definiert. Ich hab aber bisher nichts Entsprechendes gefunden. :nix:
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A.Z.
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von A.Z. »

Hier geht die Frage allerdings auch nicht in Richtung Gesetz sondern in Richtung Versicherung.

Wenn ich keinen Stallbetreiber habe, der bestimmte Risiken abdeckt - z.B. dass sich jemand im Stall an stallspezifischen Werkzeugen verletzt, dass der Misthaufen ausläuft - mehr Gescheites fällt mir zugegebener Maßen gerade nicht ein - der wird das selber tragen müssen und sich gegen die finanziellen Folgen absichern müssen.

Ich wüsste nicht, wie z.B. eine Tierhalterhaftplicht abdeckt, dass einer über die vom mir verwendete Mistgabel stürzt. Dort hat sich keine Tiergefahr verwirklicht.
Evtl. kann sowas eine private Haftpflicht abdecken, aber auch das kann nur der jeweilige Fachmann in Kenntnis der vorhandenen Verträge beurteilen.


Ich habe z.B. mein Pferd eingestellt. Mein Stallbetreiber hat mit Sicherheit eine Betriebshaftpflicht, die u.a. sowas abdeckt.

Hätte ich nur ein Stück Wiese gepachtet - was kann dann der Eigentümer für Gefahren, die durch mein Tun und Lassen dort entstehen.

Ich könnte mir auch Konstellationen vorstellen, wo der Verpächter, da er selbst Stallbetreiber ist, die entsprechende Absicherungen bereits besitzt und sich das auch auf Leute erstreckt, die einen Stallteil zur Selbstversorgung anpachtet. Aber das wäre mit dem jeweiligen Verpächter und dessen Versicherung abzuklären.
Viele Grüße Angela

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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Ramona »

Der Gesetzgeber regelt im Allgemeinen aber klar, wer wofür haftbar gemacht werden kann. Eine Versicherung brauche ich nur für die Fälle, wo ich haftbar gemacht werden kann, sofern ich nicht ein paar Millionen unterm Kopfkissen habe, die ich dann mal schnell an den Geschädigten auszahlen kann. Deshalb ist das für mich in erster Linie eine juristische Frage.
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