Vorkaufsrecht

Moderator: Stjern

ehem User

Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von ehem User »

Rabea, das ist toll, wenn das Verhältnis so gut ist.
Bei mir ist es das leider nicht. :-(

Pferdchens Vorbesi hat auch Vorkaufsrecht und das wurmt mich bisweilen sehr. Ich stand ja anfangs noch bei ihr im Stall und wurde immer beobachtet, beäugt, verdeckt und offen kritisiert. Unser Verhältnis ist verständlicherweise sehr gestört, auch der Stallwechsel wurde mir übel genommen. Seitdem besteht auch keinerlei Kontakt mehr - schon beim Gedanken wächst ein Kloß in meinem Bauch.

Leider fühle ich mich durchs Vorkaufrecht nun an eine Person gebunden, mit der mich hauptsächlich Negatives verbindet.
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Sky4ever
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Sky4ever »

Ellen, das tut mir Leid. :hug:

Ich denke aber, die grundsätzliche Ursache in deinem Dilemma liegt weniger an dem Vorkaufsrecht an sich, als vielmehr an der Tatsache, dass die Ex-Besi sich von ihrem ehemaligen Pferd nicht emotional trennen kann. Das sollte man sich allerdings vorher überlegen, bevor man ein Pferd verkauft.

Dass es dir Bauchschmerzen bereitet und du dich gegängelt fühlst, kann ich mir gut vorstellen, und es ist auch nicht fair dir gegenüber, aber ich glaube halt nicht, dass es das Vorkaufsrecht an sich ist, was im Weg ist, sondern dass dieses für dich nur das Tüpfelchen auf dem i ist, weil du schriftlich daran erinnert wirst, dass sie da im Hintergrund immer noch wirbelt. Aber sie würde auch ohne Vorkaufsrecht auf dich versuchen Einfluss zu nehmen, davon gehe ich aus. :cry:

:umaermel: So was ist *piep*
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A.Z.
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von A.Z. »

Das Pferd seinem vorherigen Besitzer anbieten, kann ich doch auch, ohne direkt ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren.

Gerade dann, wenn noch Kontakt da ist und der ist gut und ich habe das Gefühl, dass es mein Pferd im Fall der Fälle beim Vorbesitzer wieder gut haben könnte, würde ich das z.B. in jedem Fall tun.

Noch dazu ist das Vorkaufsrecht ja auch nicht gleichbedeutend damit, dass der Vorbesitzer das Pferd dann wirklich zurück nimmt.

Für mich ist es auch nur allzu oft Zeichen dafür, dass der Vorbesitzer einfach seine Finger nicht raus lassen will. Und ich finde auch, man muss es sich reiflich überlegen, ob man den Schritt tut oder nicht.
Fürs Verschenken gibt es einen, wie ich finde, schönen Spruch "Geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen." Ich finde, den Gedanken sollte man auch an den Verkauf anlegen.

Die Vorbesitzerin meines alten Herrn hat sich nicht mit einem Gedanken mehr für ihn interessiert, seit wir von ihrem Hof ausgezogen sind.
Wieso sollte ich mich z.B. bei so jemanden an die Einhaltung eines etwaigen Vorkaufsrechts gebunden fühlen. Mal davon ab, dass die Vereinbarung eh hinfällig war, in dem Moment wo wir auszogen. Sie bezog sich nämlich explizit darauf, dass sie sich vorbehielt, ihn zurück zu kaufen, wenn ich ihn umstellen möchte.
Was - so ganz nebenbei - auch nicht wirklich rechtens ist, da es meine Eigentumsrechte beschränkt.

Ich finde es schon ganz richtig, dass ein Dritter auch ein Tier durchaus gutgläubig erwerben kann und dann einfach der Eigentümer ist ohne Wenn und Aber. Ich denke, die meisten Fälle gehen da eher zugunsten des Tieres aus - sprich, das Tier hat es bei dem jeweiligen Besitzer wirklich gut.
Viele Grüße Angela

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Sheitana
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Sheitana »

Lottehüh hat geschrieben: Hast Du denn gute Erfahrungen mit Leuten, die Eure Pferde gekauft haben? Hast Du Kontakt? Weißt Du, wo alle sind? Oder willst Du das "lieber" gar nicht wissen?
Soviele hab ich noch nicht verkauft, ich züchte aber bewusst bis jetzt nicht für den Verkauf.

Meine frühere WB-Stute hat eine ganz liebe Besitzerin gefunden, wenn auch etwas über Umwege, sie wurde dann aber irgendwann eingeschläfert wegen einer Sehnengeschichte. Obs wirklich so schlimm war zum Einschläfern, das weiß ich nicht, aber das finde ich okay, sie hat für sich zum Wohle des Pferdes damals entschieden.

Feendrache hat bis jetzt 3 Pferde verkauft.
Ein Tinker-Wallach, der eine liebe Besitzerin bekommen hat, für die er aber letztlich zu heftig war. Die stand aber noch lange im selben Stall und wir hatten guten Kontakt und haben ihn dann an jemanden weitervermittelt, wo er immer noch ist und den er heiß und innig liebt.

Dann eine Tinker-Stute. Das war ein ziemlicher Griff ins Klo. Das Geld musste über Anwalt eingeklagt werden und über Umwege haben wir rausgefunden, dass die Stute sehr schnell geschlachtet worden war, weil nicht tragend. Davon wussten wir nichts uns gegenüber ging es ihr immer gut.

Dann vor 2,5 Jahren (schon so lange her :ohhh:) der Spanierwallach, der hat echt einen Glücksgriff getan, seine Besitzer lieben ihn und tun alles für ihn.

Und ich habe Georgias erstes Fohlen verkauft, das war mehr oder weniger die falsche Entscheidung. An ein soweit nettes Mädel im Stall von meinem Ex. Was ich nicht wusste, sie hat mit meinem Ex direkt einen Handel gemacht, dass er ihm 50% gehört und als sie kein Geld mehr hatte um die Stallmiete zu zahlen ging er in seinen Besitz über. Von da kam er zu einer Züchterfreundin, wo er es wirklich gut hatte. Sie hat ihn ordentlich anreiten lassen und dann verkauft.
Ich weiß nicht viel über ihn, aber seine Besitzerin hat mal bei Feendrache angerufen und nach seiner Mutter und seinen Geschwistern gefragt. Weil er immer so "Aussetzer" beim Reiten hätte, dass sie denkt das ist genetisch und wie der Rest der Familie halt so ist. Feendrache gab ihr meine Nummer, da sie aber - vermutlich - immer mit unterdrückter Nummer angerufen hat konnte ich nie zurück rufen. Zumindest kamen eine zeitlang solche Anrufe und dann irgendwann nicht mehr. Die Besitzerin muss nett sein, aber sehr viel tüddeln und dabei keine Grenzen setzen.
Übrigens das einzige Pferd, was ich mit Vorkaufsrecht verkauft habe. Hat mir auch nichts gebracht.

Ach ja und genau genommen habe ich Georgias letztes Fohlen ja auch nie besessen. Er steht aber noch bei uns in der Herde und gehört einer guten Freundin und wird auch von mir ausgebildet werden. Das zählt irgendwie nicht :frech:

Ich denke sollten es dazu kommen, dass wir unsere Zucht erweitern, dann werde ich mir sehr sehr genau überlegen was ich züchte und an wen ich es verkaufe. Aus dem einfachen Grund, dass wir keine 0815 braven Pferde züchten :shy:
Nicht falsch verstehen, nur ist es einfach so, dass die meisten Appis sich weitaus weniger gefallen lassen, als viele WB´s z.B..
Wenn ich sehe, wie manche mit ihren Pferden umgehen, da hätten unsere schon längst reagiert und ihren Reiter in den Sand gesetzt oder wären wirklich böse geworden.
Unsere sind alle rundherum nette, freundliche und sanfte Pferde mit viel Rittigkeit und will to please, auch sehr einfach im Handling, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie auf Dauer den Menschen masakrieren würden, wenn da jemand brutal mit ihnen umgehen würde.
Und es fällt dann eben sehr schnell auf den Züchter und die Vorfahren zurück, wenn ein Pferd nicht "funktioniert". Es heißt dann schnell die Zucht ist Schuld, die Aufzucht ist Schuld, der Umgang beim Züchter etc. pp. Manchmal mag das zutreffen, wenn ich aber ein Pferd mit einem Jahr oder 1,5 abgebe und mit 4 oder 5 gibt es Schwierigkeiten, dann wird es meistens wohl nicht mehr am Züchter liegen.

Daher ist es schon eher meine Vorstellung die Pferde bis zum Anreiten zu behalten und sowieso immer nur soviel zu züchten, wie ich selbst halten und händeln kann.
Ich glaube auch nicht, dass ich ein Vorkaufsrecht vereinbaren würde. Wenn man den richtigen Käufer gefunden hat, dann wird man ein gutes Verhältnis behalten und wenn dann das Pferd wirklich mal dringend weg muss, dann wird sich dann sicher auch an den Züchter gewandt. Wenn nicht hilft mir im Zweifelsfall auch das Vorkaufsrecht nicht.
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Lottehüh
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Lottehüh »

Sheitana hat geschrieben:Dann eine Tinker-Stute. Das war ein ziemlicher Griff ins Klo. Das Geld musste über Anwalt eingeklagt werden und über Umwege haben wir rausgefunden, dass die Stute sehr schnell geschlachtet worden war, weil nicht tragend. Davon wussten wir nichts uns gegenüber ging es ihr immer gut.
Da heul ich schon ohne das Pferd zu kennen. Ich würde ausflippen, wenn das mal mein Pferd gewesen wäre!! Allein die Vorstellung...

Ich wäre der perfekte Züchter - würde sie alle selbst behalten :lol:
Das Leben schenkt Dir ein Pferd - reiten musst Du schon selber.
:schritt:
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Sunny77
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Sunny77 »

Ihr müßt Euch auch eines klar machen: "Vorkaufsrecht" heißt, Kaufen zu Bedingungen, die der JETZTIGEN Besitzer mit einem dritten Käufer ausgemacht hat. Soll heißen, wenn man ein Pferd von jemandem mit Vorkaufsrecht erworben hat (wie samtnase z.B. für einen fiktiven Betrag von 500€), dann kann der Vorbesitzer es für 5000€ zurück kaufen, nachdem der jetztige Besitzer einen Käufer hat, der bereit ist diesen Preis zu zahlen. Das Thema kommt ja eigentlich aus dem Immobilienbereich (Habe ich auch gelernt, als ich mein Haus gekauft habe. Die Gemeinde hat IMMER ein Vorkaufsrecht zu exakt den Bedingungen, die der Verkäufer mit dem Käufer ausgemacht hat. Der potentielle Käufer schaut dumm aus der Wäsche, wenn die Gemeinde das wahrnimmt). Versäumt man denjenigen zu informieren, der ein Vorkaufsrecht hat, dann kann dieser das einklagen (und dem dritten Käufer das Pferd/die Immobilie wieder zu gleichen Bedingungen abnehmen).

In meinem Fall (weil Lottehü ja fragte), hätte ich KEINE Ansprüche mehr auf das weiterveräußerte Pferd. Ich könnte es nicht zurück klagen. Es gehörte mir zum Zeitpunkt des Verkaufs ja nicht und die heutige Besitzerin darf es durchaus verkaufen - nachdem sie mir die Rückabwicklung angeboten hat oder wenn sie bereit ist, die Vertragsstrafe zu bezahlen. Ich kann gerichtlich nur durchsetzen, dass sie mir die Vertragsstrafe zahlt. Für mich war wichtig, dass die heutige Besi keine horrenden Preise verlangen kann, sondern wir den 1€ Deal beibehalten. Das heißt, es handelt sich in meinem Fall streng genommen um einen abgewandelten "Wiederkauf" nach § 456 BGB.

Hier ist übrigens auch ein sehr interessanter Artikel darüber, wie ich finde: http://www.rechtsanwalt-jessen.de/artik ... schuetzt-/

Als Züchter steht man übrigens noch mal blöder da. Da gilt man ja als gewerblich und dann gelten andere Bedingungen, wobei ich da keine Details weiß.
Liebe Grüße,
Sunny
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Neddie
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Neddie »

Ich hab schnell mal wegen des Vorkaufsrechts der Gemeinde nachgelesen, "immer" stimmt so nicht (aber alles mega kompliziert, wie immer in Deutschland, seufz) http://dejure.org/gesetze/BauGB/24.html

[Na gut, andererseits geht's uns deshalb nicht so wie den Griechen ;) ]

Und das man das Pferd auch bei eingetragenem Vorkaufsrecht nicht zurück bekommt, hatten wir ja schon. Finde ich aber bei einem lebenden Wesen nach wie vor problematisch, der Regressanspruch (in monetärer Hinsicht) nützt mir nix, wenn das Pferd z.B. in einer schlechten Reitschule zuschanden geritten wird.

Aber natürlich räumt einem das Vorkaufsrecht auch in keinem Fall das Recht ein, über das weitere Leben des Tieres beim neuen Besitzer zu bestimmen. Da muss man dann wirklich so aufrecht sein, und das Tier eben selbst behalten, wenn man weiter bestimmen will.

Im Falle von Angela hätte die Vorbesitzerin aber m.E. in den Kaufvertrag eine auflösende Bedingung, nämlich den Wegzug aus dem Stall, einfügen können. Dann "vernichtet" sich der Kaufvertrag dadurch sozusagen selbst. Wie das dann aber faktisch mit der Herausgabe aussähe, weiß ich auch nicht :erklaer: ;)
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“

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A.Z.
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von A.Z. »

Vor allem, wenn das Tier dann 7 Jahre älter ist - mehr oder weniger wert als beim Kauf etc.
Ich glaube, mit so einer Bedingung hätte sie ihn von vorn herein gern behalten können. :hand:

Ich finde es auch bei lebenden Wesen nicht problematisch, dass man nicht das Tier selbst zurück bekommen kann.
Wenn du diesen Weg für die öffnest, wo das Pferd z.B. in einer Reitschule kaputt gewirtschaftet wird, öffnest du ihn auch für die Fälle, wo das kleine Mädchen (und seine Eltern) sich wirklich liebevoll kümmern, sich ein Bein ausreißen und das Tier über alles lieben.
Du kannst nicht das eine wollen und das andere nicht mögen.

Verkauft ist verkauft - nicht verkauft, ja ABER.

Am Ende muss man es vertraglich so lösen, dass die Vertragsstrafe weh tut, wenn ich mich nicht an die Vereinbarung halte. Das erhöht, die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Vertragspartner dran halten.
Der Rest ist Hoffnung.
Viele Grüße Angela

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Sheitana
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Sheitana »

A.Z. hat geschrieben: Wenn du diesen Weg für die öffnest, wo das Pferd z.B. in einer Reitschule kaputt gewirtschaftet wird, öffnest du ihn auch für die Fälle, wo das kleine Mädchen (und seine Eltern) sich wirklich liebevoll kümmern, sich ein Bein ausreißen und das Tier über alles lieben.
Du kannst nicht das eine wollen und das andere nicht mögen.
Das ist es, was ich meinte. Die Vorstellungen der Menschen sind sooooo verschieden.
Bei dem Fall bei uns im Dorf ist das jetzt so. Das Pferd gehört jetzt einem der ist um die 70. Ja, der macht sehr viele Dinge anders als wir und es gibt ein paar Dinge, die würde ich persönlich anders machen. Doch dem Pferd geht es dort gut. Er wird regelmäßig vor der Kutsche gearbeitet, bekommt gutes und genug Futter und hat echt eine top Figur, gut bemuskelt, schlank..... Das einzige Manko ist, dass er derzeit alleine steht neben den Rentnern des Besitzers. Die sind schon so lange zu zweit, dass eine Eingliederung bisher erfolglos war (die haben den Jungspund übel zugerichtet, die mussten wieder getrennt werden), zumal der Jungspund sowieso eine Zeit lang zum Einfahren weg war. Wie ich den Besitzer kenne wird er es sobald die Weiden wieder offen sind aber nochmal versuchen und vermutlich geht es dann schon besser, wenn die drei einen Winter nebeneinander gestanden haben.

Die Vorbesi hat inzwischen das Vetamt eingeschaltet, weil ihr "armes Hascherl" es ja soooooo schlecht hat und viel zu dünn ist und gaaaanz alleine steht.
Das Vetamt war da, hat den Kopf geschüttelt und ist wieder gefahren. Da sollten sie sich eher mal das Pferd von der Vorbesi ansehen. Fett ohne Ende (10cm Speckschicht auf den Rippen), steht nur rum und nach ihrer Aussage muss der Schmied immer nur dann kommen, wenn die Hufe anfangen auszubrechen. Bei einer Tonne Kaltblut kann man sich vorstellen, wie die so aussehen.

Ich mag die Besi, wirklich, aber so ein Fall und dann mehr Rechte beim Vorkaufsrecht? Besser wohl nicht.
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Sunny77
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Sunny77 »

***OffTopic weil Immobilien und nicht Pferd:
Neddie hat geschrieben:Ich hab schnell mal wegen des Vorkaufsrechts der Gemeinde nachgelesen, "immer" stimmt so nicht (aber alles mega kompliziert, wie immer in Deutschland, seufz) http://dejure.org/gesetze/BauGB/24.html
Du hast Recht, Neddie. Das "immer" habe ich im Geiste auf meine Situation bezogen, weil mir der Notar das so gesagt hat. "Stellen Sie das nicht in Frage, das ist so!"... Trotzdem - ist das gewünschte Haus betroffen, kann man halt nicht viel machen.
***OffTopic Ende
A.Z. hat geschrieben:Am Ende muss man es vertraglich so lösen, dass die Vertragsstrafe weh tut, wenn ich mich nicht an die Vereinbarung halte. Das erhöht, die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Vertragspartner dran halten.
Der Rest ist Hoffnung.
Das sehe ich ganz genauso.
Liebe Grüße,
Sunny
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