Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Moderator: Stjern
- Chicsy
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
Wenn ich mir ein Zugfahrzeug kaufen könnte, würde es vermutlich auf den VW Tiguan Blue Motion hinauslaufen. Der darf zwar nur 1800kg ziehen (reicht für 1 Pferd), hat aber dafür einen tollen Verbrauch ohne Hänger (mit Hänger bin ich noch nie einen Tiguan gefahren aber da wirds dann vermutlich schon ordentlich hochgehen). Leider ist der in der Anschaffung nicht gerade günstig...
- okaydalang
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
*klugscheißmodus an*Chicsy hat geschrieben:Der darf zwar nur 1800kg ziehen (reicht für 1 Pferd),
nochmal, das reicht für ein Pferd aber auch nur, wenn du einen 1er Pferdehänger hast, denn die 2er Pferdehänger haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,9 to -2,1 to und damit DARFST du sie dann nicht hinterhängen *klugscheißmodus aus*
...immer mal wieder verschollen in der Pampa...
"Pferd? Hast du eine Ahnung wo wir sind und wo es wieder nach Hause geht?... Meinste? na dann... okay da lang"
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
Außer man hat einen eigenen Zweierhänger und läßt den ablasten, das ist auch möglich.
Keine Stunde im Leben, die man im Sattel verbringt, ist Verloren (Sir Winston Churchill)
Form und Farbe
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
was hat denn ein zulässiges gesamtgewicht des anhängers mit der anhängelast des autos zu tunokaydalang hat geschrieben:*klugscheißmodus an*Chicsy hat geschrieben:Der darf zwar nur 1800kg ziehen (reicht für 1 Pferd),
nochmal, das reicht für ein Pferd aber auch nur, wenn du einen 1er Pferdehänger hast, denn die 2er Pferdehänger haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,9 to -2,1 to und damit DARFST du sie dann nicht hinterhängen *klugscheißmodus aus*
ich würde mich hier auch als klugscheißer outen und dir widersprechen.
das ist nicht so. man darf einen 2er pferdehänger dranhängen aber nur bis zu der zulässigen anhängelast des fahrzeugs zuladen.
SISCHNEMMEDES...*
* =Früher war's besser...
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
ich bin mir sicher, wie auch Okaydalang, das man einen Anhänger mit 1,9t zulässigem Gesamtgewicht nicht an ein Auto hängen darf, welches nur eine Anhängelast von 1,8t hat. Dabei ist es egal, ob man das zulässige Gesamtgewicht desAnhängers ausnutzt oder der Anhänger inkl. Pferd(en) tatsächlich vielleicht nur 1,4t wiegt. Letztendlich zählen nur die Zahlen auf dem Papier
Renner
Entscheidend ist nicht, ob man zusammen Pferde stehlen kann. Entscheidend ist, ob man deren Mist auch später gemeinsam vom Hof schaufelt.
Entscheidend ist nicht, ob man zusammen Pferde stehlen kann. Entscheidend ist, ob man deren Mist auch später gemeinsam vom Hof schaufelt.
Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
auch mal klugscheissen...ich glaube, das Auto sollte mindestens die Anhängelast = zulässiges Gesamtgewicht ziehen dürfen, hatte ich mal in einem anderen Forum gelesen, da gab es diese Diskussion auch schon. Alles andere ist wohl nicht mehr zulässig...und wird teuer wenn man auf die Waage muss....
Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
oh mann, bevor ihr mit eurem halbwissen hier die leute verunsichert lest doch bitte hier mal:
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.
nachzulesen da:
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
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nachzulesen da:
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SISCHNEMMEDES...*
* =Früher war's besser...
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
Danke Trakki,
du warst schneller! Interessanter Link ....
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grüßele anouk
- okaydalang
- Nachwuchspferd
- Beiträge: 343
- Registriert: Mo 21. Mai 2012, 21:34
Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
okay, ich hab gerade mal ins Gesetz geschaut und da steht Tatsache was von "gezogene Anhängelast...", da haben die mir das 2x falsch beigebracht... einmal beim BE Führerschein und einmal bei der Kommissarsausbidung und ich mach mir jahrelang nen Kopf, das ich mit einem nicht erlaubtem Zug unterwegs bin ...
hey da darf ich ja mit einem Pferd tatsächlich regulär fahren....
ist aber auch ein bissl verwirrend mit den Regelungen zum erlaubten Zug ohne den Führerschein BE... da gelten nämlich Tatsache die Zahlen "zulässiges gesamtgewicht" in den Papieren
ich entschuldige mich für mein falsches Klugscheißen und bedanke mich für die Richtigstellung
hey da darf ich ja mit einem Pferd tatsächlich regulär fahren....
ist aber auch ein bissl verwirrend mit den Regelungen zum erlaubten Zug ohne den Führerschein BE... da gelten nämlich Tatsache die Zahlen "zulässiges gesamtgewicht" in den Papieren
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Re: Zugfahrzeug, die Eierlegendewollmilchsau
aber gerne dochokaydalang hat geschrieben: ich entschuldige mich für mein falsches Klugscheißen und bedanke mich für die Richtigstellung
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