Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Moderator: Sheitana

Reitmaus
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Reitmaus »

Ja ich durfte unterverpachten. Die Betreffende hatte das Eckchen (ca 1 Morgen) bereits seit einigen Jahren direkt von dem Landwirt gepachtet, bevor wir den Hof hier kauften. Als wir den Hof kauften, wollte der Landwirt kein Geklecker mit Pacht für 1 Morgen von ihr und 1 1/4 ha von uns, also hat er uns das ganze Stück zugesprochen und gemeint, wir sollten uns dann wieder mit der bisherigen Kleinpächterin einigen.
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Cate
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Cate »

Hallo Reitmaus,

ich hab das gestern abends noch mal mit meinem GöGa, der ja selber Landwirt ist, diskutiert.
Euer Problem hat ja mehrere Aspekte :nix:

1. Das blöde EU-Recht, dass dieses Jahr NEU besagt, dass alle Flächen, die seit 2010 als Wiese oder Weide genutzt werden, heuer automatisch Dauergrünland werden, wenn sie nicht stillgelegt werden, d.h. sie verlieren für den Eigentümer massiv an Wert.

2. EU-Recht zum zweiten, die Ausgleichszahlungen für Landwirte sind heuer neu anders geregelt. Sie wurden deutlich gekürzt, um trotzdem noch möglichst viel pro Hektar zu bekommen, müssen die Landwirte die Auflagen des neuen „Greenings“ erfüllen, u.a. 5% ihrer Gesamt-Ackerfläche jedes Jahr brach/still liegen lassen.

Das trifft euren Verpächter gleich zweimal, und um eure Weide als Ackerfläche zu „retten“, MUSS er sie dieses Jahr auf sich anmelden und dann eben stilllegen. Stress macht der Zeitfaktor, die Antragsfrist für den Mehrfachantrag endet am 15. Mai, und da hat er wohl ein bisschen gepennt. :roll:

3. Habt ihr aber einen regulären Pachtvertrag, oder? Der hat ja entweder ein Enddatum, oder, falls unbefristet, muss normalerweise zwei Jahre im Voraus gekündigt werden (bitte lies das nochmal genau nach!) Genaugenommen hat er jetzt und sofort also keinen Anspruch auf eure Fläche, ihr könnt euch einfach querstellen, werdet dann aber wohl in Zukunft nicht nur Ärger im Dorf haben, sondern auch keine Flächen mehr verpachtet bekommen, Bauern haben da ein seeeehr langes Gedächtnis. ;)
Hier wäre also Kompromissbereitschaft von Vorteil :hug:

4. Der Unterpachtvertrag, den du mit eurer Nachbarin geschlossen hast. Auch hier besteht ein gültiger Vertrag mit festgelegter Dauer und/oder längerer Kündigungsfrist. :nix:

Einfach „wegnehmen“ kann euer Verpächter euch die Fläche wohl nicht, und wenn er sie auf seinen Betrieb anmeldet, ohne sie wirklich zu bewirtschaften, kann das für ihn teure Folgen haben.
Wenn ihr ihm die Fläche für dieses Jahr zurückgebt, dürft ihr sie auch wirklich nicht nutzen, sonst kann das wieder für ihn teure Konsequenzen haben. Das wird nicht nur durch Kontrolleure vor Ort nachgeprüft, sondern auch über Luftbilder, von unserer Weide gibt es eins vom letzten Jahr auf dem wir sogar die Pferde nachzählen und die Äppelhaufen erkennen können :staun:


Setzt euch schnell zu einer Krisensitzung mit eurem Verpächter an einen Tisch! :umaermel:

Erklärt ihm eure Bedenken, und euren finanziellen Mehraufwand, er soll sich mal anstrengen und irgendwo in der Nähe noch ein Fitzelchen Fläche für euch finden (Tipp – Flächen unter 1000m² sind oft nicht förderfähig und werden deshalb nicht angemeldet), euch helfen, günstig Heu zu besorgen – nur schnell muss es gehen, nach dem 15.05. sind keine Änderungen beim Landwirtschaftsamt mehr möglich. Viel Erfolg! :dd: :dd: :dd:


Und vielleicht könnt ihr euch längerfristig mit ihm einigen, dass ihr diese Fläche kaufen möchtet.
Da muss aber eben im Vorfeld dann geklärt werden, ob ein anderer Landwirt diese Fläche als Acker haben möchte - das machen meist Landwirtschaftsamt und Bauernverband - und ob ihr als Nicht-Landwirte überhaupt ein außerorts gelegenes Grundstück einzäunen dürft. Kauf ist nicht immer die einfachere Lösung :-ü :hug:
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Reitmaus
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Reitmaus »

Danke für deine Mühe :)
müssen die Landwirte die Auflagen des neuen „Greenings“ erfüllen, u.a. 5% ihrer Gesamt-Ackerfläche jedes Jahr brach/still liegen lassen
Heisst das, nur irgendwelche 5%? Der Landwirt hat an seinem Wohnort noch mehr Land, - könnte er da dann nicht noch was liegenlassen? Oder muss konkret die individuelle Parzelle im 5-Jahresrhytmus stillliegen?

Also unser Pachtvertrag lief anfangs bis 2013, und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 12 Monate vorher schriftlich gekündigt wird. D.h. wenn wir uns querstellen, könnte der Verpächter den Vertrag kündigen, und dann hätten wir bis 31.9. 2016 noch Weide. Danach aber nix mehr. Wir sind nicht mehr die Jüngsten, und da man nie weiss was die Zukunft bringt, wollten wir uns damals nicht langfristig binden, denn wenn wir die Pacht z.B. auf 10 Jahre festgelegt hätten, und weit vor Ablauf der Zeit die Pferdehaltung aufgeben müssen, vielleicht weit weg ziehen müssen (wie schon 2x in unserem Leben), wären wir die restliche Zeit verpflichtet, die Weide weiterhin zu pflegen.

Bezüglich Kauf haben wir auch schon überlegt, dass WENN wir die Weide kaufen könnten (WENN keine Erwerbslandwirte mitbieten), und wir sie als Dauergrünland anmelden, dann werden wir sie wahrscheinlich nie wieder verkaufen können WENN uns o.g. Umstände zwingen, hier wegzugehen/Pferdehaltung aufgeben.

Mit der Unterpächterin besteht kein schriftlicher Vertrag, allerdings ist es eben so, dass wir in diversen Hinsichten auf ihr Entgegenkommen angewiesen sind. Und das können wir eben abhaken, wenn wir quasi Zwangsmassnahmen gegen sie anwenden. Ich versuche heute nochmal, an ihre Vernunft zu appellieren, denn letztlich ist es auch ihr eigener Schaden, wenn uns die Pacht weggenommen wird.
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Cate
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Cate »

Das hat uns halt interessiert, und ich hab den ganzen Schlambambel an Vorschriften noch hier rumliegen, weil wir den Antrag auch erst am Wochenende ausgefüllt haben. :whistle:


Um diese Greening-Auflagen zu erfüllen, muss er 5% von seiner Gesamt-Ackerfläche stilllegen, ja. In eurem Falle greift aber eben noch o.g. Punkt 1, alle Wiesen/Weiden, die seit 2010 (oder länger) als solche genutzt werden, werden ab 2015 automatisch Dauergrünland, wenn sie nicht stillgelegt werden. Und ja, ab heuer müssen die Flächen entweder im 5-Jahres-Rythmus stillgelegt oder umgebrochen werden :irre:

Ich drück euch die Daumen für eine einvernehmliche Lösung! :hug: :dd:
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Biggi01 »

Ich habe keine Ahnung, und mal eine "dumme" Frage dazu: warum ist das so, dass Weiden alle 5 Jahre stillgelegt werden müssen? Also warum kann man aus "Dauergrünland" nicht irgendwann mal wieder Ackerland machen? Das wäre doch vom Boden her problemlos möglich? Ist das irgendeine willkürliche Vorschrift, oder steckt ein Sinn dahinter?
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Cate »

Da überfragst du mich :nix:
Das sind EU-Vorschriften, die dann national umgesetzt werden, und je nachdem, wer im Bereich Landwirtschaft grad was zu sagen hat, fällt das halt aus.
Im Prinzip soll es wohl den Natur- und Artenschutz verbessern :nix:
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Wallinka »

Diese 5-Jahresregel gibt es aber doch schon lange? :-e Die ist doch nicht neu? Bisher war es hier so, wenn man Dauergrünland umbrechen wollte, mußte man eine entsprechende Ausweichfläche für neues Dauergrünland nachweisen.

Das nützt dir aber wohl leider alles nichts, wenn wir hier theoretisieren. :dd: das ihr eine Lösung findet.
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Cate
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Cate »

Doro, beim diesjährigen Antrag gibt es mehr als 12 verschiedene Gründland-Wiesen-wasauchimmer-Codes, manches unterlag schon vorher der 5-Jahres-Regel, anderes nicht, je nach Deklaration :nix:

Aber da werden wir jetzt ziemlich OT, sorry
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Lewitzer Flummi »

Sagt mal, was das Greening angeht, so heißt es bei uns, dass Flächen mit Leguminosen, also z.B. Erbsen, für das Greening zählen.
Es gab lange Zeit kaum noch Erbsen bei uns, jetzt sind es deutlich mehr geworden!

Zum Rest kann ich nur wenig beitragen. Und ich hoffe, unsere eine Heuwiese gilt eh schon als Dauergrünland. Dann bleibt uns solches Theater erspart.
Liebe Grüße
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Re: Brauche dringend (!!) guten Rat bezüglich landwirtschaftlicher Regeln zur Weidenutzung

Beitrag von Cate »

Flummi, keine Ahnung :nix:
Leguminosen haben wir nicht, das hab ich gar nicht erst gelesen :oops:


GöGa war grad im Landwirtschaftsamt, um unseren Antrag offiziell einzureichen, und sagt - ich hab ihm extra aufgetragen zu fragen ;) - Wiesen als Stilllegungsflächen dürfen dann tatsächlich erst ab 01.01.2016 wieder genutzt werden. :ohhh: Nach dem 01.07.2015 darf gemulcht werden, der Aufwuchs ist aber zu entsorgen. Soll die Wiese 2016 wieder als Ackerland genutzt werden, darf sie nach dem 01.09.2015 umgebrochen und eingesät werden.
Reitmaus, tut mir leid, keine guten Nachrichten für euch :( :hug:
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