Haltergemeinschaft

Moderator: Sheitana

Stjern
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Re: Haltergemeinschaft

Beitrag von Stjern »

Trixi_T hat geschrieben:Jetzt vorm Winter überlegen wir gerade, ob wir uns einen netten durchtrainierten Stallgehilfen leisten können, der uns ein Teil der schweren Mistkarren für 6 Pferde im Winter abnimmt - das sorgt für viel Gelächter, aber vermutlich werden wir Paddockplatten kaufen und die Karren weiter selber schieben.
Wenn Ihr ganz viel Geld habt, dann könnt Ihr zu den Paddockplatten eine von den Luxusschubkarren mit Hilfsmotor kaufen. Sowas habe ich irgendwann mal irgendwo im Netz gesehen.
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Sheitana
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Re: Haltergemeinschaft

Beitrag von Sheitana »

Wie sieht das eigentlich mit Versicherungen aus? Ist das richtig, dass für jedes Pferd eine Haftpflicht reicht?
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Susi83
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Re: Haltergemeinschaft

Beitrag von Susi83 »

Huhu..

ich schiebe das Thema noch einmal hoch, da es mich brennend interessiert. Vorallem der Punkt der Versicherungen. Welche genauen Versicherungen braucht man in einer Haltergemeinschaft? Vllt gibt es ja jemanden der mir das "idiotensicher" erklären kann :daumen: Braucht man als "Kopf" der Haltergemeinschaft extra Versicherungen und wie sieht es mit der Tierseuchenkasse aus??? Fragen über Fragen. Dieser juristische Mist immer :wut:
:lesen: derzeit auf der Suche nach einer Kleinpferde/Ponydame, wer kann helfen?
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A.Z.
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Re: Haltergemeinschaft

Beitrag von A.Z. »

Zum Thema Versicherung habe ich spontan mal mit meinem persönlichen Versicherungsfachmann philosophiert und der empfiehlt im Grunde, das Anliegen dezidiert bei dem / den in Frage kommenden Versicherungsanbietern vor zu legen.

Er sieht es von seinem Kenntnisstand nicht ganz so einfach - vor allem, dass einfach nur eine Tierhalterversicherung für jedes Pferd ausreicht, bezweifelt er.

Insbesondere dann, wenn einer der Haltergemeinschaft das Grundstück stellt (Eigentümer des Grundstücks ist), könne doch recht schnell ein Einsteller- / Pensionsbetreiber-Verhältnis unterstellt werden.
Auch dann wenn im Grunde jeder genau nach seinem Anteil (Anzahl der Pferde) Kosten trägt und Arbeit leistet. U.u. könnte dem Grundstückseigentümer sogar unterstellt werden, ein entsprechendes Gewerbe zu betreiben. Bezahlung muss ja nicht immer nur in Form von Geld erbracht werden.
Hier könnte vermutlich der Grundstückseigentümer automatisch als Tierhüter da stehen.
Obacht - meint er zudem - auch das Finanzamt könnte sich für so ein Konstrukt interessieren - Stichwort Umsatzsteuer.
Will hier nur einer billig weg kommen?

In dem Moment, wo ein Teil der Haltergemeinschaft alle Pferde versorgt, könnte derjenige jeweils als Tierhüter angesehen werden ...

Insgesamt meint er, wenn man sowas machen will, müsste man im Grunde vertraglich fest gelegt sowas wie eine Firma gründen (Gesellschaftervertrag) - vermutlich so etwas wie eine GbR (in Deutschland) - und diese Firma dann umfassen u.a. versichern ... Grundbesitzer, Tierhüter, Betrieb ...
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

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