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Pferde transportieren

Verfasst: Di 27. Aug 2013, 19:32
von Flower
Wie lange darf man ein Pferd am Stück transportieren? Im Kopf schwirrt mir max. 8 Stunden rum. Aber ob das stimmt weiß ich nicht.

Man sollte doch am besten eine Übernachtung machen, wenn man so 700-900 Kilometer fährt oder?

Wart ihr schon mal mit euren Pferden im Urlaub oder fahrt öfter mit euren Pferden in den Urlaub? Wie viele Kilometer seid ihr gefahren und habt ihr eine Übernachtung gemacht? Wart ihr nur in Deutschland oder auch im Ausland?

Lg
Flower

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 08:07
von wiassi
Wir sind damals in einem Rutsch von Darmstadt nach Hamburg gefahren als wir unsern Isi abgeholt haben. Da waren wir von ca. 15 Uhr bis kurz vor Mitternacht unterwegs mit Sturm und Regen..eine unschöne Fahrt, aber Tengi stand wie eine eins. Wir heben mehrfach gehalten und ihm Wasser angeboten (wollte er nicht), das hatten wir extra im 40L-Kanister dabei, war extra auch ein alter Kanister, der schon oft zum Warmwassertransport im Stall eingesetzt wurde. Heu hatte er zur Verfügung und auch etwas gefuttert unterwegs, da hatten wir auch Reserven mit. Der Hänger war eingestreut mit Spänen, damit er eher zum pinkeln animiert würde, falls er mal muss.
Ich denke, eine 2-Tagefahrt mit Übernachtung in der Fremde hätte ihn mehr gestresst. Allerdings hatten wir ja auch keinen anstrengenden Reiturlaub vor, sondern er hatte dann ausgiebig Zeit zum erholen und regenerieren.

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 09:03
von ehem User
Ich glaub ganz wichtig ist: wie fühlt sich das Pferd dabei?
Ist es ein Hängerfahrprofi? Oder noch ein Jüngling der immensen Stress hat?
Fährt man so ne weite Strecke mit nur einem Pferd oder vl mit 2?
Zu zweit lässt sichs hinten im Hänger sicher besser aushalten.

Ich fahr immer nur mit meiner Stute alleine, und länger als 4 Stunden durch möchte ich nicht fahren mit ihr, weil sie schon immer gestresst ist. Momentan fahren wir überhaupt nur meist so an die 2 Stunden.

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 09:08
von Muriel
Das weiteste bisher war die Fahrt nach Kärnten und zurück, das waren hin 13 Std und zurück 11 Std (über Nacht).
Wir haben alle zwei Stunden eine halbe bis 1,5 Std Pause gemacht, Wasser angeboten und selbst etwas gegessen oder uns ausgeruht. War im Prinzip kein Thema, am Zielort dann eine halbe Stunde Schritt geführt und dann auf die Koppel.

Letztes Jahr waren wir in Bremen, das haben wir auf dem Hinweg in zwei Etappen aufgeteilt, auf dem Rückweg sind wir am Stück durchgefahren, das waren dann 9 Std.
Wenn die Pferde grundlegend ruhig stehen, ist es schon vertretbar länger zu fahren.

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 10:00
von ehem User
meinst Du darfst im Sinne von Wohl des Pferdes oder im Sinne des Gesetzgebers?

Fährst Du selber! dein eigenes! Pferd in den Urlaub? Und bist absolut sicher nicht gewerblich? Achtung gewerblich ist in manchen Bundesländern schon ein Hobbyzüchter, der mit seiner Stute auf eine Stutenschau fährt.

Bei Transporten über 64 km ticken/tickten? in manchen Bundesländern (z.B. in Hessen) die Polizeibeamten aus. Inzwischen ist da wieder ziemlich Ruhe an der Front, aber wenn Du z.B. mit Freund/Freundin und dessen/deren Pferd in Urlaub fährst und ihr nicht zusammen lebt und ihr kommt in eine Kontrolle, dann kann da gewerblich vermutet werden.

Das Theater ist mit einer neuen EU-Verordnung 2010 gekommen.

Wenn Du mit deinem eigenen Pferd in Urlaub fährst und selber hinter dem Steuer sitzt, sollte nichts passieren. Alle anderen Kombinbationen könnten dazu führen, dass ein Transport-Sachkundenachweis verlangt werden kann.

Bei 700-900 Kilometern würde ich für die halbe Strecke eine Übernachtung einplanen. Bei der heutigen Verkehrssituation weißt du nie, ob Du nicht im Stau stehst. Ich fahre regelmäßig 350 Kilometer (95% Autobahn) und brauche dazu (mit einer Pi-Pause) meist 4,5 Stunden, war aber auch schon fast 8 Stunden unterwegs. Mein Hänger hat eine 100er-Zulassung.

Gute Fahrt

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 10:36
von Hina_DK
Ja, man muss nachweisen können, dass es sich um einen privaten Transport handelt. Im Grunde ist es vollkommen egal, ob der Besi hinterm Steuer sitzt oder der Onkel, nur dem Onkel wird es schwerer fallen, nachzuweisen, wer er ist und dass er den Transport nicht bezahlt bekommt und es damit kein gewerblicher Transport ist.

Bei gewerblichen Tansporten gilt alles unter 8 Stunden als Kurzstreckentransport und was drüber ist, als Langstreckentransport mit weiteren Auflagen. Das gibts alles für privat nicht aber man sollte sich trotzdem immer nach der Zumutbarkeit für das Pferd richten, besonders wenn der Transport im engen Pferdehänger und nicht in einem entsprechenden Fahrzeug, wie es für gewerbliche Transporteure vorgeschrieben ist, stattfindet.

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 10:33
von noriker
Als ich nach Österreich fuhr, galt die 8Stunden maximal Grenze sehr wohl. War auch privat Transport. Mir wurde vom Amtsvet erklärt, dass Private nicht über 8 Stunden fahren dürfen, Speditionen schon. Dies hab ich jetzt schon mehrmals über mehrere Jahre so gehört, bzw. wurde mir beim erkundigen so mitgeteilt. Kann aber sein, dass zum Beispiel Turnierfahrer mit LKW andere Bestimmungen haben.
Ich würde aber sowieso nicht viel länger transportieren wollen. Bisher stiegen auch Hängerprofis nach 8 Stunden doch eher wacklig aus dem Hänger. Das ständige ausgleichen ist anstrengend und für die Muskeln belastend.
Ausgeladen haben wir nie, mehrmals angehalten und Wasser angeboten (wollten sie nicht)

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 10:38
von Hina_DK
Abgesehen von der Zumutbarkeit aber die Regeln sind deshalb im Prinzip nur für gewerbliche Transporte gemacht, weil auch nur bei denen die tatsächliche Transportzeit nachweisbar ist. Wer mit Pkw und Hänger privat mit Pferden unterwegs ist, kann und muss seine Fahrzeit nicht nachweisen können. Aus Tierschutzgründen sollte man sich aber dennoch überlegen, was man tut.

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 12:13
von noriker
Wegen Grenzübetritt (Amtsvet und Start und Zielort Bekanntgabe), konnte man die Dauer eben sehr gut bestimmen. Ich hätte nicht fahren dürfen, bzw. hätte einen Übernachtungsort angeben müssen, wenn die Dauer höher gewesen wäre. (Das sind die Bestimmungen der EU, innerhalb der Schweiz gilt das nicht, wobei man hier wohl kaum 8 h unterwegs sein kann, ohne über eine Grenze zu fahren :lol: ) Wie es innerhalb der EU in der Praxis aussieht kann ich nicht sagen, laut Auskunft von verschiedenen Spediteuren, Amtsvet AT und D, dürfen Private auch nicht länger transportieren.
Wie gesagt, das waren die Auskünfte die ich erhalten hab. Ich weiss aber von Turnierfahrern, dass die zum Teil länger unterwegs sind. Keine Ahnung, ob da wieder eine Sonderregelung gilt.

Re: Pferde transportieren

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 13:15
von Hina_DK
Ah, das kann sein, dass das eine andere Regelung in der Schweiz für den Grenzübertritt in die EU ist. Innerhalb der EU gilt ja die EU-Tierschutztransportverordnung 1/2005 in der Ausfertigung vom 1.2.2009 und die gilt nur für Transporte im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, also für gewerbliche Transporte, z.B. Pferdetransportunternehmen und für jeden, auch Onkel, der für den Transport Geld kassiert. Da muss der grenzüberschreitende Transport beim Amts-Vet mit einem Zeitplan des Transportes angemeldet werden und ein Fahrtenbuch geschrieben werden, das Fahrzeug entsprechend auch ausgerüstet sein usw. Der Transporteur braucht auch eine Zulassungsnummer und einen amtlichen Befähigungsnachweis, sonst darf er den Transport nicht durchführen.

In der Verordnung ist dann die Gültigkeit geregelt:

§ 1 Anwendungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt, ausgenommen die §§ 7 und 8, nicht für Transporte im Sinne des Artikels 1 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.

Und die sagt:

"(5) Diese Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt."

Die Verordnung ist nicht gleichzusetzen mit der "Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)" von 2007 in der Fassung von 2010, die auch ein paar andere Dinge, wie das Mitführen des E-Passes bei allen Transporten usw. regelt.