Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Moderator: Stjern

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Haffibande
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von Haffibande »

Hallo Bineline,
das tut mir so leid. So ein hübsches Pferd, noch so Jung und dann so eine Krankheit, wobei ich mir nicht vorstellen kann das sie allein aus Fütterungsfehlern resultiert. Eben weil das Pferd noch so jung ist spielt sicher eine Genetsche Veranlagung ´ne große Rolle. Aber das hilft jetzt auch nicht weiter.

Auf den Biildern sehe ich als Laie die Bewegungseinschrenkung im Gelenk. Kann mir beim besten Willen nicht
vorstellen, wie da die Beugeprobe o.B. war und in Bewegung wird er sich das Pferd doch hoffendlich auch angesehen haben.

Ich kann Dir nur raten, einen Rechtsanwalt der sich mit Pferderecht auskennt, aufzusuchen.

Das ander ist ja Dein junges Pferd mit dieser Diagnose. Gleich aufgeben würde ich hier nicht - ´nen Osteopath/in draufschauen lassen ist in keinem Fall verkehrt und bringt sicher weitere Aufschlüsse über den Zustand des Bewegungsapparates Deines Süssen, was Dir dann sicher weiter Hilft Entscheidungen für (oder ewt. gegen dein Pferdchen) zu treffen.
Vielleicht hilft ihm seine Jugend sogar mit der Krankheit fertig zu werden und wenn ihr entsprechend auf seine Bedürfnisse eingeht, könnt ihr eine gute Zeit miteinander verbringen.

Das sind so Gedanken, die mir beim Lesen durch den Kopf gehen, denn ich hab selbst ein krankes Pferd (EMS). Auch bei uns ist warscheinlich die Aufzucht daran Schuld!
Aber ich möchte ihn nicht missen, den es gib gerade mit ihm auch soooooo viele schöne und glückliche Momente.

Ich drück Euch ganz dolle die Daumen!

Liebe Grüße Mary, Welli undCo.
Liebe Grüsse sendet Mary :lol:
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Hina_DK
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von Hina_DK »

Hallo Bineline,

bei einem Pferdekauf gilt der selbe Käuferschutz, wie bei anderen "beweglichen Sachen", denn als solche zählen Pferde. Hier hat man es also mit der Mängelhaftung zu tun und die ist gesetzlich geregelt. Demnach muss das Pferd frei von Sachmängeln geliefert werden (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ist das nicht der Fall, ist der erste Schritt die Nachbesserungspflicht. Ist das nicht möglich (in dem Fall kann man nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern), tritt der zweite Schritt Rücktritt, Minderung und Schadensersatz ein. Dass der Mangel bei der AKU durch den TA nicht festgestellt wurde, nimmt den Verkäufer ja keinesfalls aus der Mangel-Haftung, selbst wenn er sich des Mangels nicht bewusst war. Das Schleifen des Beines mit einem "ist nur auf Asphalt" abzutun, spricht allerdings schon Bände. Da käme mir sogar der Verdacht der arglistigen Täuschung auf. Kein gesundes Pferd schleift irgendwo sein Bein hinterher, egal auf welchem Boden. Dass die Beugeprobe keine Diagnose ersetzt, ist auch bekannt. Es gibt positive Beugeproben bei Pferden, die im Prinzip so gut wie o.B. sind, es gibt negative Beugeproben bei Pferden, die durchaus einen Befund haben. Eine Beugeprobe ist immer nur ein Ahnhaltspunkt, eine AKU ist auch kein Freibrief für den Verkäufer. Sie ist ja auch nicht Pflicht. Die AKU ist nur eine "Ankaufshilfe" für den Käufer. Der "Mangel" Spat ist ein sehr gravierender Mangel, denn dadurch hat das Pferd nunmal nicht die Gebrauchseigenschaften, für die es gekauft wurde. Da steht der Verkäufer ganz in der Haftung, es sei denn, das Pferd wurde ausdrücklich nicht als Reitpferd, sondern als Beistellpferd gekauft. Ich würde mich da auf überhaupt keine Diskussion einlassen, sondern mir, wenn die Verkäuferin uneinsichtig ist, einen Anwalt suchen. Ihr habt Euch ein Reitpferd gekauft und dieses Pferd ist (derzeit) kein Reitpferd und selbst wenn die Akutphase überstanden ist, hat es dennoch nicht die selben Gebrauchseigenschaften, wie ein gesundes Reitpferd. Dazu muss man noch sehr viele Dinge bei der Haltung eines Spatpferdes beachten, was durchaus auch weitere Kosten verursacht.

Und einen Streit mit dem TA, der die AKU gemacht hat, kannst Du Dir wirklich schenken, denn die AKU ist nicht rechtsverbindlich für irgendwas.

Hier noch ein Artikel zum Thema http://www.ipzv-regwest.de/html/body_pferdekauf.html. Vielleicht reicht es schon, den der Verkäuferin zukommen zu lassen und sie damit einsichtig machen. Ansonsten könnte ein Rechtsstreit für sie noch teuer kommen.

LG Hina
Viele Grüße
Hina

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calista
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von calista »

Ich würde mich bei der Einschätzung einer Rechtslage nicht auf einen 10 Jahre alten Artikel verlassen, der die Einschätzung der Autorin zum neuen Recht wiedergibt. Es dürften in der Zwischenzeit doch einige Urteile gefallen sein, die anders als diese Einschätzung ausfallen. Inwieweit ein TA für sein Gutachten haftet, ist sicherlich ein Teil der neuen Rechtsprechung geworden. Als ich im jahr 2002 mein neues Pferd kaufte hieß es, dass die TA die neue Verantwortung sehr vorsichtig und kritisch in der Bewertung eines Pferdes sein liessen, um nicht Regressforderungen ausgesetzt zu sein. Der Verkäuferin Arglistigkeit zu unterstellen dürfte nicht hilfreich bei dem Versuch sein, den Kauf rückgängig zu machen, auch weil sie sich auf den paddeligen TA beruft. Eine gütliche Einigung ist im Falle unserer Gerichtsbarkeit häufig weniger schmerzhalt, den bis zu einem Urteil vergehen häufig Jahre. In der Zeit sind Deine Mittel an das kranke Pferd gebunden, wenn Du es nicht mit Verlust verkaufst und nur die Minderung erstreitest.
ehem User

Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von ehem User »

Eine Freundin hatte genau den selben Fall (nur mit einer anderen Diagnose).

Sie hat den Kaufvertrag von einer Anwältin überprüfen lassen, die auf Pferdesachen spezialisiert ist.
Die sagt der Kaufvertrag ist perfekt für die Käuferin, da im Vertrag steht dass das Pferd gesund ist und war.
Sie kann jetzt tatsächlich das Pferd zurück geben und die Verkäuferin muss alle bisher entstandenen Kosten (inklusive der AKU, den Terminen von den Sattlern, Unterstellkosten etc) übernehmen.

Der Anruf bei der Anwältin hat 100 Euro gekostet.

Der Tierarzt der die AKU (400 euro) gemacht hat, hat sofort gesagt, dass er das seiner Versicherung melden wird und die sich drum kümmert. Da ist allerdings noch nicht so viel bei raus gekommen.
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Mailo
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von Mailo »

Ich habe so einen ähnlichen Fall gehabt... Nur dauerte es ein Jahr,
bis die richtige Diagnose stand... Ich habe kein Recht bekommen, denn
recht haben heisst nicht selbiges. Es war auch ein Privatkauf, dass macht
die Sache noch schwerer, als bei einem Händler. Steht eine Rückgabezeit
auf versteckte Mängel im Vertrag? Ansonsten kann ich dir einen guten
Anwalt empfehlen. Sowas lohnt auch nur, wenn man eine Rechtschutzversicherung
hat, denn sonst ist man ganz schnell pleite...
Übrigens ist mein Spatpferd nach einigen Behandlungen und Futterzusätzen wieder
reitbar. Drück die Daumen.
"Dominanz ist dummes Zeug. Man muss das Vertrauen der Pferde gewinnen und mit ihnen reden." George Theodorescu (1925-2007)

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ehem User

Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von ehem User »

DANKE! Habe nicht geglaubt, dass ich noch Antworten erhalte...

@Hina: Klingt plausibel. Haben zwischenzeitlich mit zwei Pferdezüchtern gesprochen, die ebenfalls beide behaupten, sie (die Verkäuferin) MUSS das Pferd zurücknehmen, da eindeutig Kaufmangel.

Am Samstag hatten wir nun ein Telefonat mit den Verkäufern. Wir haben ihm nochmal die Sachlage geschildert. Er verlangt nun den Befund. (Den kann und soll er haben.) "Erst dann" nehmen sie das Pferd zurück. :irre: Muss man sich mal vorstellen: Wir kommen denen immerhin noch entgegen, indem wir ihnen angeboten haben, sämtliche bisher angefallenen Kosten zu übernehmen! (Schön blöd, oder?) Ich glaube, mit uns als Käufer sind die wirklich noch sehr gut bedient. Andere hätten da nicht so ein "Gewese" gemacht, sondern gleich auf ihr Recht gepocht.

Nun warte ich darauf, dass der TA uns das Gutachten zuschickt... :trommel:
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Sheitana
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von Sheitana »

Ich würde als Verkäufer auch ein Gutachten haben wollen. Das finde ich selbstverständlich.

Denn: Erzählen kann man viel (was jetzt nicht heißt, dass ihr es nicht ehrlich meint, aber da gibt es ja auch genug Andere, die nicht unbedingt ehrlich wären).
ehem User

Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von ehem User »

Hatte ich vergessen: Die Verkäufer hatten kürzlich mit unserem Tierarzt telefoniert und die Diagnose mündlich von ihm bestätigt bekommen.
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Hina_DK
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von Hina_DK »

Das Gesetz gilt nach wie vor und es gibt bereits solche Urteile. Eine Verjährung ist hier auch nicht eingetreten, denn die Diagnose und die Mitteilung an die Verkäuferin ist ja zeitnah erfolgt und durch die Röntgenbilder ist auch nachgewiesen, dass das eindeutig kein Schaden ist, der auch nach dem Kauf eingetreten sein kann. Eine AKU ist auch nicht mit einer Diagnose gleichzusetzen. Besonders bei der Beugeprobe ist es schlichtweg unmöglich, diese als Fehldiagnose zu werten und den TA in Haftung zu nehmen. Normalerweise weisen einen die TA auch darauf hin, dass die Beugeprobe keine Diagnose ist. Wer es ganz genau haben möchte, der ist immer angehalten, eine große AKU in Auftrag zu geben. Diese schleißen das Rönten gleich mit ein. Anders sähe es aus, wenn bei den Röntgenbildern schlichtweg falsch ausgewertet worden wäre. Dann wäre es eine offensichtliche Fehldiagnose.

Allerdings würde ich auch immer erstmal versuchen, mit den Verkäufern zu einer Vernünftigen Einigung zu gelangen, denn der Rechtsweg ist immer ein langer und unerfreulicher Weg. Bei einer Kaufrückabwicklung ist es auch vollkommen in Ordnung, wenn dazu ein schriftliches Gutachten vorliegt. Überhaupt sollte in der Hinsicht alles schriftlich gemacht werden, denn das eine ist, das Pferd zurückzugeben, das andere ist, sein Geld auch wiederzubekommen.
Viele Grüße
Hina

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Sheitana
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Re: Dringend! Rückabwicklung Pferdekauf

Beitrag von Sheitana »

Bineline hat geschrieben:Hatte ich vergessen: Die Verkäufer hatten kürzlich mit unserem Tierarzt telefoniert und die Diagnose mündlich von ihm bestätigt bekommen.
Hier muss ich Hina nochmal zustimmen. Alles schriftlich regeln!

Auch wenn ich da jetzt penetrant bin: Mündlich würde mir auch nicht reichen.
Denn erzählen kann man wirklich viel und es wäre nicht das erste Mal, dass derjenige sich "dann nicht mehr erinnert, das gesagt zu haben". Hat man es schriftlich mit Unterschrift, dann hat man es schwarz auf weiß und sicher.
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