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Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 11:22
von ehem User
Ich sehe es ehrlich gesagt auch nur als Hufpflege, was ich da persönlich betreibe :mrgreen:

:nix:

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 11:26
von Lottehüh
Seh ich auch so - sieht das Gesetz anders. Ich wollte das nur mal loswerden, weil ich erst diese Woche "rausgefunden" habe, dass ich gesetzeswidrig handle und etwas schockiert war.

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 11:30
von La Espanola
Oh mein Gott bin ich Böse. Wie kann ich meinem Pferd denn nur das Leben vereinfachen.... :whistle:

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 11:33
von larla
Welches Gesetz ist das eigentlich und wo kann ich das nachlesen?
Ich finde immer nur das Hufbeschlaggesetz. Und ich sehe das Raspeln absolut als alltägliche Pflegearbeit. Fingernägelschneiden bei mir selbst ist auch Pflegearbeit und nicht Nagelbeschlag.

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 11:49
von A.Z.
La Espanola hat geschrieben:Danke.

Hat jemand ne Vallorbe?
Was ist denn das? :-e


Ich habe auch einen Hufhobel, allerdings gebraucht erworben. Der ist für meine Zwecke als Otto Normalverbraucher, der alle paar Wochen mal nacharbeitet, absolut scharf genug - sagen auch meine Hände, weil ich mich absolut nicht daran gewöhnen kann, beim Raspeln Handschuhe zu tragen.



Was die gesetzlichen Regelungen angeht, halte ich es tatsächlich nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Mal davon ab, war bei mir hängen geblieben, dass das einschläge Gesetz garnicht durch die Beschlussfassung kam? :-e

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 11:54
von A.Z.
larla hat geschrieben:Welches Gesetz ist das eigentlich und wo kann ich das nachlesen?
Ich finde immer nur das Hufbeschlaggesetz. Und ich sehe das Raspeln absolut als alltägliche Pflegearbeit. Fingernägelschneiden bei mir selbst ist auch Pflegearbeit und nicht Nagelbeschlag.
Im Hufbeschlagsgesetz bist du richtig.

§ 1 sagt
(1) Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern. Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/ Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen geregelt.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
1.tierärztliche Behandlungen,
2.Verrichtungen, die lediglich die üblichen, alltäglichen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Hufen und Klauen zum Gegenstand haben.
§ 2 definiert
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.Hufbeschlag:
die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung; [...]
Das Raspeln könnte unter den Punkt Korrektur definiert werden und dann wäre das Hufbeschlagsgesetz gültig und der unausgebildete Privatmann dürfte nicht ... :seufz:

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 12:00
von La Espanola
A.Z. hat geschrieben:
La Espanola hat geschrieben:Danke.

Hat jemand ne Vallorbe?


http://www.hufbeschlagszubehoer.de/prod ... angel.html

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 12:04
von A.Z.
Ach so - ein Marke. Von der hatte ich noch nie gehört.

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 12:05
von Lottehüh
Danke Angela :-)

Ich hab das in nem Buch nachgelesen und darin ist eine Tabelle, in der gezeigt wird, wer was darf (also auch die Hufmenschen die nicht Hufschmiede sind, welche Ausbildungswege da dann was am Huf machen dürfen) und da war ganz klar definiert, dass Raspeln nicht unter Pflegen fällt. Kann man beim großen Versandhaus am Amazonas mit Blick ins Buch nachlesen (Hufkurs von Armin Kasper).

Re: Hufraspel

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 12:11
von ehem User
Naja, grundsätzlich finde ich das ja nicht verkehrt - es ist ja auch zum Schutz eines Berufstandes.

Aber dass man so gar nichts machen darf?! Ich hole doch nicht bei jeder kleinen, abstehenden Ecke die HO. Außerdem hat sie mir extra gezeigt, wie ich das machen kann. Sie kommt ja trotzdem alle 5 Wochen.

Ich sehe es wie Angela. Wo kein Kläger, da kein Richter.