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RB-Vertrag?

Verfasst: So 25. Nov 2012, 14:13
von faraway
Ihr Lieben,

ich bin gerade dabei, zum ersten Mal in meinem (komplett eigenverantwortlichen) Besi-Leben eine RB an mein Pony zu holen. Deshalb hab ich eine Frage an Euch: Wie handhabt ihr die "offizielle" Seite? Macht ihr einen RB-Vertrag, und wenn ja, was steht da drin? Kosten, Zeiten, ...?

Freu mich auf gute Tips!

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: So 25. Nov 2012, 16:51
von brexi
Hast du eine Fremdreiterversicherung? Ganz wichtig ab dem Punkt an dem du Geld verlangst dun ein Vertrag aufgesetzt wird.

Ansonsten Preis, Zeit, wie mit dem Pferd umzugehen ist, was gemacht werden darf/soll dass es nicht von 3. geritten etc werden darf, dass es nicht weitergegeben werden darf, Kündigungsfrist, evtl die Stallordnung, bei Verletzungen dir bescheid geben usw.
*grübel*

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: So 25. Nov 2012, 18:46
von Inschuna
Habe unsere Pferde bei der Ue... versichert und unsere RB dort namentlich genannt.
RB ist dort kostenlos mitversichert und die Versicherung hat auch Vordruck geschickt,
der von mir und der RB unterschrieben zurück geschickt werden mußte.

Alles andere haben wir nur mündlich besprochen und es klappt seit nun fast zwei
Jahren wunderbar. Ich würde z.B. auch nicht gerne eine Kündigungsfrist haben
wollen im Falle von Unstimmigkeiten.

Aber wie gesagt, wir haben eine tolle, sehr zuverlässige RB.

Liebe Grüße

Anke :wave:

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 11:50
von faraway
Ja, Fremdreiterversicherung hab ich. Kündigungsfrist will ich mir eigentlich auch nicht auferlegen... :? Mal sehen.

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 15:54
von A.Z.
Eine RB ist aber kein Fremdreiter.

Ein Fremdreiter nutzt ein Pferd gelegentlich, spontan und unentgeltlich. Eine Reitbeteiligung wird hingegen dadurch gekennzeichnet, dass sie sich verhält, wie der Pferdeeigentümer. Sie bewegt das Pferd regelmäßig und trägt zu seinem Unterhalt - sei es durch Sach- oder durch Geldleistungen bei.
Eine Reitbeteiligung ist also versicherungsrechtlich dem Pferdebesitzer gleich gestellt.

Das man eine solche Versicherung benötigt wird auch nicht wahrer, je öfter man es wiederholt.


Du solltest dich auf jeden Fall informieren, ob deine Versicherung im Fall der Fälle - nämlich dann wenn ein Dritter durch dein Pferd zu Schaden kommt, während es von deiner Reitbeteiligung hantiert wird - eventuell Einschränkungen macht und du daher die Reitbeteiligung namentlich nennen müsstest oder irgendwelche Zusätze absichern müsstest. Das kann dir aber wirklich nur deine Versicherung raten. Alles was wir dir hier dazu sagen könnten, hätte mit :wahrsagen: zu tun.


Passiert deiner Reitbeteiligung etwas, während sie mit deinem Pferd umgeht, dann ist sie dir gleich gestellt. Das heißt, du bist ihr gegenüber nicht aus der Tiergefahr heraus haftpflichtig. Deine Haftpflichtversicherung wird ggfs. unberechtigte Anforderungen für dich abwehren.

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 19:35
von faraway
Hallo Angela,

danke für die versicherungstechnische Aufklärung. Das hab ich jetzt alles abgeklärt. Bleibt nur noch die Frage, was ich mit ihr schriftlich regele. Ich neige momentan dazu, solche Sachen wie wann und wie nutzen, Entgelt, keine Dritten etc. schriftlich zu machen. Eine Kündigungsfrist will ich für mich nicht. Wenn es doch nicht passt, will ich jederzeit wieder aus der Nummer rauskommen...

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 20:11
von Schnucke
Was bei mir drinstand zu den schon genannten Dingen, war daß ich bei der Reitlehrerwahl das letzte Wort habe. Und dann noch, daß die RB im Falle eines Schadens an Pferd oder Zubehör, dafür aufkommen muß, falls der Schaden entsteht, weil sie gegen bestimmte Regeln verstößt, oder grob fahrlässig handelt.
War mir wichtig, weil der neue Prestigesattel einer Freundin, dank der RB einen Totalschaden erlitt ( über Paddockzaun gehängt wo zwei Pferde drauf standen und ist dann ins Stübchen gegangen) . Fall zwei war, eine RB die mein Pferd für 1/2 Jahr außer gefecht gesetzt hat, weil sie sich eben nicht an die Regeln hielt und mein Pferd stürzte.

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 22:03
von -Tanja-
Das wichtigste bei solchen Verträgen ist:

1. daß Du als Eigentümer nicht haftest, wenn der RB was passiert. Sprich: sie reitet wie Du auf eigenes Risiko (ich habe mir auch immer vorsichtshalber eine Unfallversicherung nachweisen lassen - wobei: die kann natürlich auch irgendwann gekündigt werden...).
2. daß die RB bei Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet, wenn dem Pferd oder der Ausrüstung was passiert. Wenn sie also z. B. meint, mit Deinem 1,40 m Pony über eine 1,80 m hohe Hecke springen zu müssen, Sattel und Pferd tragen Schäden davon.

Diese beiden Punkte hatte ich immer in Verträgen drin. Wenn Du Bedarf hast: ich habe damals, als ich noch beim Rechtsanwalt gearbeitet habe, was aufsetzen lassen. Kann ich gerne per PN weiterleiten. Das dürfte aber auch in anderen Standardverträgen, die man sich im www runterziehen kann, berücksichtigt sein.

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 11:24
von Ramona
Neben den bereits genannten Punkten würde ich noch die Frage klären, wie sich die RB im Krankheitsfall verhalten soll. Ob sie im Notfall z. B. den TA (auf deine Kosten) rufen darf. Das setzt natürlich voraus, dass sie entsprechend Erfahrung hat, um überhaupt einschätzen zu können, was ein Notfall ist. Nicht immer ist jemand im Stall, der um Rat gefragt werden kann, wie dringend ein TA gebraucht wird. Wenn ich eine RB hätte, würde ich daher auch deutlich machen, dass es mir im Zweifel lieber ist, der TA wird einmal zu viel (evtl. auch unnötigerweise) gerufen, als einmal zu wenig, nur weil die RB sich nicht traut und Angst hat, dass "unnötige TA-Kosten" womöglich auf sie abgewälzt werden.

Eine Liste über die in Frage kommenden TÄe (sortiert nach Priorität) solltest du ihr natürlich zu Verfügung stellen (z. B. in den Sattelschrank hängen).

Re: RB-Vertrag?

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 13:59
von faraway
Wow, danke für die vielen Antworten!
Tanja, ja für eine PN wäre ich dankbar!