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Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Mo 15. Okt 2012, 21:00
von ehem User
Hallo,
ich brauche mal wieder einen Rat

Ich habe letzte Woche in einer Hauruckaktion den Stall gewechselt. Die Gründe dafür waren das die Pferde nicht wie Vertraglich zugesichert Raufutter ad libidum zu Verführung hatten sondern über den Tag mindestens 8-9 Stunden gänzlich ohne Futter standen, zudem ist der Versprochene Sandpaddock eine einzige Matschkule. Meine Anmerkung beim Stallbesitzer zu diesen Problemen wurde abgelehnt mit den Worten das wäre ihm sch*** egal und er würde da nix dran ändern auf Wünsche und Anregungen von uns Einstellern würde er nicht mehr eingehen.
Nun hatte ich Vertraglich aber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende diese habe ich natürlich nicht eingehalten und fristlos gekündigt. Jetzt flattert mir ein Brief ins Haus das ich noch den ganzen nächsten Monat zahlen soll und zusätzlich noch eine Wurmkur zahlen soll von der ich gar nichts wusste.
Die Pferde wurden Mitte August entwurmt dieses Kur habe ich auch bezahlt nur jetzt heißt es plötzlich auch noch das ende September entwurmt wurde worüber ich nicht informiert wurde.
Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich wirklich noch die Miete für den nächsten Monat zahlen weil eigentlich habe ich ja fristlos gekündigt auf Grund von Vertragsbruch seiner Seits und schlechten Haltungsbedingungen und des weiteren darf er meinem Pferd einfach eine Wurmkur verabreichen außerhalb des entsprechenden Entwurmungstonus und dann auch noch ohne mein Wissen? Wobei ich ernsthaft bezweifel das diese Wurmkur jemals verabreicht wurde sondern nun nur zum Geldmachzweck dient.
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Mo 15. Okt 2012, 21:36
von HP-Manu
was genau steht denn in dem Vertrag drin? Steht da Heu satt? Und steht da was von Wurmkuren? Frag doch mal deine ehemaligen Miteinsteller, ob die was wussten von einer Wurmkur. Meistens gibt es ja so schwarze Bretter wo sowas ausgehängt wird.
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Mo 15. Okt 2012, 21:47
von Equester
Guck mal hier, ist zwar nicht genau wie Dein Fall, aber doch ähnlich
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendig ... 67807.html
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Do 1. Nov 2012, 11:37
von Flower
So weit ich weiß hättest du die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten müssen. Du hättest ihn für den Vertragsbruch erst mal schriftlich abmahnen müssen und ihm eine Frist setzten müssen für die Umsetztung/ Einhaltung des Vertrages.
Ich befürchte die Gründe (zu wenig Heu und eine nicht abgesprochene WK) reichen nicht aus für eine fristlose Kündigung. Vom Gesetzt her , denke ich, war dein Pferd nicht in "Lebensgefahr" , das eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.. Auch wenn es völlig daneben ist und nicht zumutbar ist wie er reagiert hat und wie er die Pferde hält.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Lg
Flower
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Do 1. Nov 2012, 11:45
von brexi
Kommt mir bekannt vor, habe auch außerordentlich gekündigt wegen Nichteinhaltung des Vertrags (nicht abgemistet etc)
verfolge das hier mal weiter mit.
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Di 4. Dez 2012, 13:15
von Katinka1
Ob du noch zahlen müsstest oder nicht, kann ich dir nicht wirklich sagen. ABER, wenn er den Vertrag nicht eingehalten hat, ist es mM nach dein gutes Recht, deinerseits den Vertrag auch nicht mehr einzuhalten.

Du kannst dir einen guten Anwalt holen (der auch wirklich Bock hat dich darin zu unterstützen) und dem Stallbetreiber einen netten Brief schreiben. MEIST hören die dann auf, Forderungen zu stellen.
Du musst dich fragen, ob du dich damit uU noch lange auseinander setzen willst oder ob du einfach für den nächsten Monat noch zahlst.
Vllt kannst du mit ihm auch sprechen und ihr einigt euch noch so.
Viel Erfolg und alles Gute beim jetzigen Stall !!!
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Di 4. Dez 2012, 18:48
von ehem User
soweit ich weiß ist das nicht ganz eindeutig rechtlich geklärt und es kommt auf deinen einstellvertrag an.
da ist in der regel die kündigungsfrist festgelegt, wenn keine klausel drin ist, hieß das meines wissens, dass eine standard kündigungsfrist existiert, nicht dass keine kündigungsfrist gilt. jedenfalls hatte ich da mal ein entsprechendes urteil gelesen.
die verträge sind ja meist sehr im sinne der sbs formuliert, die sind meisens nicht an einer fristlosen kündigung ihrerseits nicht interessiert (die sie sich meistens vorbehalten im vertrag) ...
hattest du zB eine vertragliche zusicherung deiner ansprüche? meist hat man ja im einstellervertrag nichts drinstehen, was einem 24 std rauhfutter garantiert.
ich hab sogar schon 2 monate zahlen müssen in einem stall (wo ich allerdings auch an der haltung nichts kritisieren konnte)
in einem anderen stall hab ich es mit dem SB klären können, dass er mich ausnahmsweise fristlos gehen lässt, weil mein pferd mit dem stall eben nicht zurecht kam.
die frage ist, ob es billiger ist einen anwalt zu nehmen, oder den monat zu zahlen, ausser, es kommt einem aufs prinzip an.
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Di 4. Dez 2012, 18:56
von A.Z.
Ich würde ihm an deiner Stelle höflich aber bestimmt erklären, dass du nicht bereit bist, weitere Zahlungen zu leisten - außer die Wurmkur, sofern du feststellen solltest, dass die gegeben wurde - da du dich gezwungen sahst, dein Pferd notfallmäßig umzuziehen.
Sollte der Stallbetreiber wirklich bereit sein, seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kostet dich das evtl. ein kleines Aufgeld dazu. Allerdings wird er sich wahrscheinlich überlegen, das für ein paar hundert Euro zu machen.
Ich hab das so noch nie gemacht, aber immer mal wieder gehört / gelesen, dass der ein oder andere mit dieser Strategie ganz gut durch gekommen ist.
Als ich meine Wallach umgezogen habe, habe ich den Monat bezahlt. Allerdings gab es auch an dem Stall nichts, was irgendwelchen mündlichen oder schriftlichen Absprachen wiedersprochen hätte.
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 09:37
von Ramona
Es kommt nicht darauf an, welche Frist im Einstellvertrag festgelegt wurde, sondern darauf, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist man selbstverständlich an Kündigungsfristen gebunden. Entweder die, die im Vertrag festgelegt wurde oder aber an die gesetzliche Frist, üblicherweise 2 Monate zum Monatsende.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss man keine Frist einhalten, sondern kann fristlos kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vertragsbruch gerechtfertigt.
Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?
Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:10
von ehem User
ja, was ich mich halt frage ist,ob er einen beweisbaren vertrag gebrochen hat.
reicht eine mündliche zusicherung von rauhfutter aus?
hat er eine konkrete menge zugesichert, oder sowas wie AUSREICHEND heu
kann man ihm dann vertragsbruch nachweisen?