Normalerweise bricht ein Verkauf weder Pacht- noch Mietvertrag, es sei denn, ihr habt eine entsprechende Klausel im Vertrag. Euer Vertrag läuft bis er fristgerecht gekündigt wird. Sollte der neue SB einfach in den Vertrag des vorherigen eintreten, sollte euch das eigentlich schriftlich mitgeteilt werden (so wie jede Vertragsänderung). Sollte es wesentliche Änderungen gegenüber dem bestehenden Vertrag geben, habt ihr ein (zeitnahes) Sonderkündigungsrecht. Vorsicht, eine stillschweigende Duldung von Vertragsänderungen kann als Zustimmung gedeutet werden.
Und da ich kein Jurist bin, das ganze ohne Gewähr.
