Re: West-Nil-Fieber
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 15:34
Über dies und das und Pferde natürlich
https://forum.reitwaisen.de/
Equester hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:59 Ich halte diese Impfungen trotzdem für einen großen Schöpflöffel um Geld zu machen . Der Prozentsatz der Pferde, die auf Grund dieses Virus ernsthafte Schäden zurück behalten haben ist vernichtend gering und rechtfertigt (aus meiner Sicht) eine solche Impfhysterie nicht. Wie viele Pferde haben sich denn angesteckt und die Viren ohne Krankheitsbild erfolgreich hinter sich gebracht? Gibt es dazu auch Zahlen?
Laut Karte haben sich 2019 27 Pferde angesteckt, die Übertragung von Pferd zu Pferd soll nicht möglich sein. Zitat "Bei Pferden, Menschen und anderen Fehlwirten werden im Blut keine ausreichend großen Mengen des Virus gebildet, so dass die Erkrankung nicht weitergegeben werden kann. Beim Menschen kann das WNV unter Umständen durch kontaminierte Blutspenden, von infizierten Müttern auf das ungeborene Kind oder während des Stillens auf das Kind übertragen werden." . Wie viele Pferde leben in Deutschland? Zitat "Schätzungsweise etwas mehr als eine Millionen Pferde und Ponys . Das sind 0,0027% erkrankte Tiere, wenn ich davon ausgehe, dass nicht mehr als 1 Mio Pferde hier leben. Wahrscheinlich sind es aber mehr, der Prozentsatz geht also weiter runter.
von wie vielen Pferden reden wir? Von 25 der 27? Das wären dann 0,0025% der Gesamtpopulation. Von 2 von 27? Wo kann ich sichere Zahlen dazu finden? Sorry, mir kocht hier gerade echt die Mütze hoch. Das ist die gleiche Panikmache wie mit diesem Scheiß Coronavirus. 2017/2018 starben über 25 Tausend Menschen an der Grippe. Hat irgendwer das wirklich mitbekommen? Gab es Städte und/oder Stadtteile die abgeriegelt wurden? Jetzt gibt es in Deutschland 2 weitere Fälle von dem Virus und was läuft an? Es gibt tatsächlich Pläne, dass man, wenn es denn dann auftaucht, ganze Stadtteile verriegelt. Geht´s noch?
Warum Quarantäne und mögliche Tötung? Es gibt beim WNV doch keine Übertragung von Pferd zu Pferd oder habe ich da was falsch verstandenBeate1712 hat geschrieben: ↑Mi 26. Feb 2020, 09:11 Unser Vetamt hat nochmals bestätigt, dass sie weiterhin Einzelfallentscheidungen bei ev. Ausbruch treffen werden. Im Falle eines Falles wird es Quarantäne geben und eine angeordnete Tötung richtet sich nach der schwere der Symptome. Damit macht für mich die Impfung schon Sinn. Allerdings gibt es offenbar immer noch keine bundesweite Arbeitsanweisung dazu.
@Nucades: ich zitier mich mal selber... Mich hatte das auch irritiert und deshalb hatte ich angefragt. Ich denke mal, wenn die Symptome sehr schlimm sind, dass dann im Einzelfall entschieden wird...Gentiana hat geschrieben: ↑Mi 13. Mär 2019, 12:30 ...ich habe gerade die Antwort auf meine Anfrage (Tiergesundheitsdienst TSK Sachsen) erhalten...
wenn das Virus oder Antiköper gegen WNV bei Ihrem Pferd gefunden werden passiert gar nichts. Die Tiere müssen nicht wie z. B. bei der Infektiösen Anämie eingeschläfert werden. Sie können Ihr Pferd also getrost impfen lassen.
Nucades hat geschrieben: ↑Mi 26. Feb 2020, 10:17Warum Quarantäne und mögliche Tötung? Es gibt beim WNV doch keine Übertragung von Pferd zu Pferd oder habe ich da was falsch verstandenBeate1712 hat geschrieben: ↑Mi 26. Feb 2020, 09:11 Unser Vetamt hat nochmals bestätigt, dass sie weiterhin Einzelfallentscheidungen bei ev. Ausbruch treffen werden. Im Falle eines Falles wird es Quarantäne geben und eine angeordnete Tötung richtet sich nach der schwere der Symptome. Damit macht für mich die Impfung schon Sinn. Allerdings gibt es offenbar immer noch keine bundesweite Arbeitsanweisung dazu.
Das Tiergesundheitsgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft außerdem zum Erlass von Verordnungen, die das konkrete Vorgehen der Veterinärämter als zuständige Behörden beim Feststellen eines Ausbruchs oder eines Verdachts einer bestimmten anzeigepflichtigen Tierseuche vorschreiben.[11] Diese Verordnungen schreiben für einzelne Seuchen bestimmte Schutzmaßnahmen wie die Abtrennung betroffener Tiere, Verpflichtung zu Aufstallung von Tieren in einem bestimmten Umkreis oder die Einrichtung von Sperr- und Schutzbezirken, aus denen und in die die Verbringung von für die jeweilige Erkrankung empfänglicher Tiere reglementiert wird. Weiterhin können durch Verordnungen bestimmte Therapiemaßnahmen vorgeschrieben oder untersagt und bestimmte durchzuführende Desinfektionsmaßnahmen definiert werden. Für Tierseuchen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht vorkommen, kann die Tötung aller Tiere eines Bestandes (Keulung), in dem eine Seuche aufgetreten ist, per Verordnung vorgeschrieben werden.[11]