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Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 11:09
von Flower
Mich interessiert es ob man sein Pferd einfach so am Haus halten darf.

Braucht man von der Stadt/Gemeinde eine Genehemigung?
Darf man einfach so einen Unterstand bauen?
Muss man das beim Vetamt anmelden?

Wir haben unser Pferd mit dem Hof übernommen. Bei uns ist schon alles vorhanden ( Unterstand, Mistplatte, Zaun usw.) und das Pferd war auch schon bei der Tierseuchenkasse gemeldet.

Wenn wir jetzt aber z.B. umziehen wollen und bei dem Haus nichts vorhanden wäre, darf man dort einfach einen Unterstand bauen und sein Pferd dahin stellen? Muss man vorher bei der Gemeinde fragen? Wir wohnen in Niedersachsen.

Wie sieht das aus, wenn das Haus zwar im Aussenbereich liegt aber zu einem zusammenhängenden Ortskern gehört? Und wenn es nur im Aussenbereich liegt?

LG
Flower

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 14:11
von Belgano
Flower hat geschrieben:...
Wenn wir jetzt aber z.B. umziehen wollen und bei dem Haus nichts vorhanden wäre, darf man dort einfach einen Unterstand bauen und sein Pferd dahin stellen? Muss man vorher bei der Gemeinde fragen? Wir wohnen in Niedersachsen.
...
Also für einen Unterstand braucht man auf alle Fälle eine Baugenehmigung, den darf man nicht einfach so bauen. Ich meine mich zu erinnern, dass so ein paar ganz pfiffige Gemeinden sogar bei mobilen Weidezelten schon rumgemeckert haben, weil die ja oft auch auf die eine oder andere Weise im Boden verankert werden müssen.

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 15:13
von squirrel
:shy:
Such mal nach Gut Hein.richshof und Baugenehmigung, dann müsstest du es finden.

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 15:55
von Flower
Ich weiß das man im Außenbereich als nicht priviligierte Person keine Baugehnemigung bekommt. Die bekommen höchstens Landwirte. Und selbst die bekommen nicht immer eine Genehmigung.

Ich weiß aber nicht wie es aussieht, wenn der Unterstand auf dem Grundstück von dem Haus gebaut werden soll und nicht auf die Weide. Vor allem wenn das Haus im Außenbereich steht oder zwar im Außenbereich aber die Häuser dort zu einem zusammenhängenden Ortskern gehören bzw bezeichnet werden.

Ich weiß auch nicht ob man sich die private Pferdehaltung genrell bei der Stadt/Gemeinde genehmigen lassen muss. Oder ob man das ohne Genehmigung/Anmeldung einfach so darf.

LG
Flower

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 16:29
von A.Z.
Um welches Bundesland geht es denn? Vielleicht können dir Leute von da besser weiter helfen.
Insbesondere Baurecht ist Landesrecht. Sodass was der eine sagt, bei dem andern schon wieder nicht zutreffen kann.
Wenn du ganz sicher sein willst, fragst du am Besten sowieso bei den zuständigen Ämtern nach.

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 16:34
von Flower
Es geht um das Bundesland Niedersachsen. Wir haben, eigentlich, nicht vor umzuziehen. Mich interessiert das nur so. Sonst hätte ich auch schon bei den Ämtern nachgefragt. Es hätte ja sein können, dass das hier jemand zufälligerweise weiß. Sonst frag ich doch noch bei den Ämtern nach.

LG
Flower

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Sa 8. Okt 2016, 16:34
von Schnucke
Wir wohnen in Niedersachsen.

Re: Pferd am Haus

Verfasst: So 9. Okt 2016, 23:07
von Reitmaus
Wir wohnen auch in Niedersachsen. Wenn du auf eigenem Grundstück was bauen willst, brauchst du eine Genehmigung. Auf unserem Grundstück gab es einen offenen Geräteschuppen, der zur Hälfte ziemlich baufällig war. Den Teil haben wir ersatzlos abreissen lassen, da eh nicht benötigt und die verbleibende intakte Häfte völlig reichte. Etliche Wochen später stand Jemand vom Bauamt vor der Tür mit der Mitteilung, man hätte den Abriss bemerkt und das würde nun im Grundbuch eingetragen. Kosten würde das nichts, da Abriss kostenlos. Nur neuer Aufbau würde genehmigungspflichtig.

Wir hatten Neuaufbau ja nicht vor, aber ich fragte mal so scheinheilig, dass das dann ja kein "Neu"-Aufbau wäre, sondern nur Ersatz von bereits vorher vorhandenem Gebäude. Nee, meinte der nette Herr, so funktioniert das nicht. Gälte als Neuaufbau und wäre genehmigungspflichtig. Ich fragte was denn das so ca kosten würde. Ich bin von der Auflistung fast hintenüber gekippt! Die genauen Preise bzw Circa-Preise weiss ich nicht mehr, aber die Kostenliste umfasste : Antrag auf Genehmigung, Architektenkosten (der muss einen Bauplan zeichnen und einreichen zur Genehmigung), dann muss noch ein Statiker nachrechnen, ob der Planentwurf tragfähig/belastungsfähig ist, damit in späteren Jahren niemand durch einstürzendes Bauwerk zu Schaden kommt, - dann muss - wenn die Hütte steht - wieder jemand vom Bauamt kontrollieren ob alles gemäss eingereichtem Plan gemacht wurde (kostet auch wieder), dann muss der Bau noch ins Grundbuch eingetragen werden (kostet auch wieder)..... Also das ist echt der Hammer, was da für ein bürokratischer und finanzieller Aufwand zusammenkommt NUR um einen kleinen Schuppen für Geräte oder Stroh o.ä. zu bauen. Die eigentlichen Baukosten sind da noch nichtmal mit drin.

Für die Pferde haben wir einen alten Schweinestall zu 3/4 abgerissen und das letzte Viertel stehenlassen. Alles innendrin rausgehauen, neues Dach drauf, also NUR die Aussenwände vom ehemaligen Bau stehen lassen. Das ist seitdem der Offenstall. Das galt dann auch nicht als Neubau, da ja der Bau an sich im Prinzip schon vorhanden war.

Anderes Beispiel : hier im Ort hat jemand einen Bereich von 2-3 Metern zwischen seinem Haus und der Garage überdacht, um trockenen Fusses vom Auto zur Haustür zu gelangen. Ausserdem wurde hinter dem Haus zum Garten hin die kleine Terrasse überdacht. Beides ohne Genehmigung, da die Bewohner diese kleinen Ergänzungen nicht als Neubau betrachtet hatten. Jahre später gab's Stress mit dem Bauamt, nachdem die Überdachungen auf aktuellen Luftbildern entdeckt wurden. Immerhin durften sie die Überdachungen dran lassen, mussten aber nachträglich noch die Genehmigung beantragen ( = doch noch Kostenaufwand :( )

Ach so : Pferd bei der Gemeinde anmelden muss man nicht. Nur TSK.

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Mo 10. Okt 2016, 07:59
von Cate
Reitmaus hat geschrieben: Ach so : Pferd bei der Gemeinde anmelden muss man nicht. Nur TSK.
Da wäre ich vorsichtig, zumindest hier in Bayern muß die Gemeinde bzw. das Landratsamt das genehmigen. Abhängig vom Bebauungsplan kann diese Genehmigung auch verweigert werden, z.B. in reinen Wohngebieten. Auch in Mischgebieten ist Pferdehaltung nicht automatisch erlaubt, auch dann nicht, wenn es früher mal ein Bauernhof war (böse Falle ....).
Außerdem ist auch eine private Pferdehaltung beim Veterinäramt anzuzeigen, und man braucht eine Betriebsnummer, die TSK wurde ja schon erwähnt. Das sollte auch bundesweit gleich sein, da die Viehverkehrsverordnung auf EU-Vorgaben beruht.

Re: Pferd am Haus

Verfasst: Mo 10. Okt 2016, 11:44
von Flower
Das haben wir mit unserem Backhaus durch. Wir wollten es einmal abreißen und neu bauen. Das sollte der Offenstall werden.
Das Bauamt hat uns das auch verboten bzw gesagt wir brauchen dann eine neue Genehmigung und die würde im Außenbereich für uns schwer werden.
Wir dürfen aber Wand für Wand abreißen und neubauen. Das Backhaus haben wir erstmal so gelassen und nur innen entkernt.
Wir dürfen in unsere Scheune keine Dachgauben bauen. Aber innen dürfen wir so viele Böden reinziehen wie wir wollen.
Die machen bei uns auch regelmäßig Luftbilder.

Einen Reitplatz dürfen wir aber ohne Genehmigung bauen. Nur wenn da ein Gebäude drauf soll brauchen wir eine Genehmigung.

Unsere Pferd sind beim Veterinäramt gemeldet und bei der TSK. Wir haben auch eine Betriebsnummer.

Wir haben damals, als wir einen Hof gesucht haben, auch gelesen das man evtl eine Erlaubnis für die Pferdehaltung braucht. Ich weiß allerdings nicht mehr ob jeder oder unter welchen Umständen man eine braucht. Ich weiß auch nicht mehr ob das für alle Bundesländer gilt oder nur für manche. Deswegen habe ich auch gefragt.

LG
Flower