Tierhalter-Haftpflicht
Moderator: Stjern
Tierhalter-Haftpflicht
Hallo,
ich habe einmal eine Frage zum Thema Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Ich habe meine Lotta über meinem Namen versichert, ich stehe auch im Pass.
Nun habe ich zu Weihnachten ihren Sohn Max meinem Freund geschenkt und dies belget, indem ich seinen Namen in Max's Pass eintragen lassen habe.
Laut der Versicherung ist das Fohlen bis drei Jahre mitversichert.
Ist er jetzt noch mitversichert?
Können wir einfach ein Schreiben aufsetzen, dass er doch mir gehört oder muss das dann auch im Pass wieder umgetragen werden?
Muss der Versicherer auch Eigentümer sein?
Brauche ich überhaupt eine für ihn?
Er steht ja schließlich auf einer Aufzuchtskoppel und wir werden nichts mit ihm machen, außer Besuchen und streicheln. Aber er wird alle paar Monate vom SB zu einer neuen Koppel gefahren bzw. evt. geführt.
Ist er nicht über den Betrieb versichert?
ich habe einmal eine Frage zum Thema Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Ich habe meine Lotta über meinem Namen versichert, ich stehe auch im Pass.
Nun habe ich zu Weihnachten ihren Sohn Max meinem Freund geschenkt und dies belget, indem ich seinen Namen in Max's Pass eintragen lassen habe.
Laut der Versicherung ist das Fohlen bis drei Jahre mitversichert.
Ist er jetzt noch mitversichert?
Können wir einfach ein Schreiben aufsetzen, dass er doch mir gehört oder muss das dann auch im Pass wieder umgetragen werden?
Muss der Versicherer auch Eigentümer sein?
Brauche ich überhaupt eine für ihn?
Er steht ja schließlich auf einer Aufzuchtskoppel und wir werden nichts mit ihm machen, außer Besuchen und streicheln. Aber er wird alle paar Monate vom SB zu einer neuen Koppel gefahren bzw. evt. geführt.
Ist er nicht über den Betrieb versichert?
Re: Tierhalter-Haftpflicht
Warum fragst du nicht einfach bei der Versicherung nach?
"Gegen Zielsetzungen ist nichts einzuwenden, sofern man sich dadurch nicht von interessanten Umwegen abhalten lässt."
M. Twain
M. Twain
Re: Tierhalter-Haftpflicht
Über den Betrieb der SB ist er höchstens versichert, wenn er z.B. ausbricht und dabei jemand Fremden schädigt - Stichwort "Tierhütehaftpflicht", nicht versichert sind dabei Schäden, die er z.B. auf der Weide einem anderen Pferd oder Menschen zufügt. Beim Fohlen noch wenig wahrscheinlich, aber trotzdem ...
Fragt bitte unbedingt bei eurer Versicherung nach, normalerweise muss ein Tier zwar nicht unbedingt vom Eigentümer versichert werden, der Eigentumswechsel sollte aber der Versicehrung gemeldet werden und: der Eigentümer haftet immer, wenn etwas passiert!
Fragt bitte unbedingt bei eurer Versicherung nach, normalerweise muss ein Tier zwar nicht unbedingt vom Eigentümer versichert werden, der Eigentumswechsel sollte aber der Versicehrung gemeldet werden und: der Eigentümer haftet immer, wenn etwas passiert!
Es ist sinnvoll, sich mit dem Üben anzufreunden, denn man wird weit mehr Zeit mit Üben verbringen als damit, perfekt zu sein - Maren Diehl
Was wir sehen, hängt hauptsächlich davon ab, wonach wir suchen - Sir John Lubbock
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Re: Tierhalter-Haftpflicht
Das wäre in der Tat die einfachste Lösung.Muriel hat geschrieben:Warum fragst du nicht einfach bei der Versicherung nach?
Und ja, jeder Tierhalter sollte für jedes Pferd für die Haftung als Tierhalter versichert sein.
Ja, es gibt ganz viele Sachen, die auch in den Bereich der Tierhüterhaftung (Einstellbetrieb) fallen. Aber Vieles betrifft eben doch den Halter direkt.
Mein Pferd ist übrigens als Anhang zu unserer privaten Haftpflichtversicherung versichert und diese läuft auf den Namen meinen Lebensgefährten. Das ist überhaupt kein Problem auch wenn er nicht der Halter ist, solange wir eine Lebensgemeinschaft bilden.
Insofern denke ich, dass es auch bei euch keine Rolle spielen dürfte, wer Versicherungsnehmer ist und wer der Halter.
Aber eine definitive Auskunft kann dir dazu immer nur die Gesellschaft geben mit der ihr den Vertrag geschlossen habt.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Tierhalter-Haftpflicht
Natürlich habe ich bereits bei der Versicherung angerufen.
Die Dame am Telefon meinte, dass mein Lebensgefährte ihn selbst versichern muss. Ich könne ihn nicht versichern. Auch wenn wir verheiratet wären.
Mit Lebensgemeinschaft bin ich mir unsicher bzw. habe ich so deutlich nicht gefragt
Aber die Dame hat auch immer damit argumentiert, für die paar Mark im Jahr (80 Euro) könnte mein Freund Max doch einfach versichern, dann sind wir alle auf der sicheren Seite
Und das Fohlen ist entsprechend nicht mehr über seine Mutter mitversichert.
Die Dame am Telefon meinte, dass mein Lebensgefährte ihn selbst versichern muss. Ich könne ihn nicht versichern. Auch wenn wir verheiratet wären.
Mit Lebensgemeinschaft bin ich mir unsicher bzw. habe ich so deutlich nicht gefragt
Aber die Dame hat auch immer damit argumentiert, für die paar Mark im Jahr (80 Euro) könnte mein Freund Max doch einfach versichern, dann sind wir alle auf der sicheren Seite
Und das Fohlen ist entsprechend nicht mehr über seine Mutter mitversichert.
- Schattenstern
- Lehrpferd
- Beiträge: 3284
- Registriert: Di 15. Mai 2012, 20:06
Re: Tierhalter-Haftpflicht
Also wenn der Kauf nur im Pass eingetragen ist, zählt das doch nicht, oder? Also in allen Equidenpässen die ich kenne steht, dass dieser kein Eigentumsnachweis ist. Deshalb braucht man ja zusätzlich einen Kaufvertrag/Eigentumsurkunde zum Pferd. Also gehört das Fohlen ja offiziell noch dir und ist dadurch mitversichert.
Re: Tierhalter-Haftpflicht
Stimmt steht in den Pässen ja immer drin...
Mir fällt gerade ein, nach dem System war meine ältere Stute Jahre lang nicht versichert, da meine Mutter im Pass stand und ich sie versichert hatte...
Mir fällt gerade ein, nach dem System war meine ältere Stute Jahre lang nicht versichert, da meine Mutter im Pass stand und ich sie versichert hatte...
Re: Tierhalter-Haftpflicht
Wenn das die Sichtweise der Versicherung ist, dann würde ich es ehrlich gesagt nicht drauf ankommen lassen.
Und solches Spitzfindigkeiten, wie Schattenstern beschreibt, führen in der Regel zu Garnichts außer Scherereien und Geldverlust.
Und solches Spitzfindigkeiten, wie Schattenstern beschreibt, führen in der Regel zu Garnichts außer Scherereien und Geldverlust.
Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
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Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
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Re: Tierhalter-Haftpflicht
Ich glaube ich schreibe da nochmal hin.
Scvhwarz-auf-weiß ist ja immer besser, als am Telefon.
Scvhwarz-auf-weiß ist ja immer besser, als am Telefon.