Gioia hat geschrieben:Bist Du Dir sicher, daß eine Kopie der ersten Seiten ausreicht für einen Transport? Ich meine, bei Führerschein, Fahrzeugschein, Perso, Paß wird das nämlich nicht anerkannt und Du kannst dafür eine Strafe kassieren...
In Deutschland werden wie überall, selbstgemachte Kopien nicht amtlich anerkannt aber manchmal ist es sinnvoller wenigstens was unamtliches in der Hand zu haben, als gar nichts. So kann man zwar eine Strafe kassieren, weil man mit einem Pferd unterwegs ist und den E-Pass nicht dabei hat aber man kann wenigstens einigermaßen glaubhaft machen, dass man es nicht obendrein noch gestohlen hat. Ärger gibts aber natürlich trotzdem.
Bei uns in DK gibts ja auch die selbe Problematik, da das "Equidenpass muss beim Pferd sein" eine EU-Regelung ist. Da hat man hier folgenden Kompromiss gefunden. Der Pass muss da sein, wo das Pferd ist. Kommt man aus irgendeinem Grunde aber nicht ran, weil sich z.B. der SB in der Karibik die Sonne auf Bauch und Schlüssel vom Schrank scheinen lässt, muss man wenigstens eine Kopie der Seiten zur Identifikation des Pferdes vorweisen können und einen triftigen Grund angeben, warum man nicht rankommt und erklären, dass man ihn unverzüglich, wenn man wieder rankommt, beibringt. Das ist hier vor allem wichtig bei Fahrzeugkontrollen. Kann man das Original im Nachhinen der örtlichen Polizeistation vorlegen, wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen. Das muss aber innerhalb einer realistischen Frist geschehen.
Gioia hat geschrieben:Vielleicht haben sich hier seit meiner Anfrage beim Zuchtverband auch die Vorschriften geändert. Aber mir wurde damals gesagt, daß eine Kopie im Grunde nie ausgestellt werden kann, da z.B. die Einträge auf den Gesundheitsseiten nicht zentral registriert werden und daher im Nachhinein keiner nachweisen kann, welche Medikamente verabreicht wurden.
Auch die Bestimmung "(nicht) zur Schlachtung zugelassen" wird (wurde?) nicht zentral vermerkt, kann also mit einiger Trickserei auch umgangen werden...
Eine Kopie der Pferdepapiere wurde auch früher schon ausgestellt, allerdings natürlich als Ersatzpapier gekennzeichnet. Bei Verlust hätte das Pferd nicht mehr transportiert werden dürfen und mit dem Pferd könnte man sonst den Rest seines Lebens nicht mehr an Turnieren teilnehmen oder züchten. Die Gesundheitsseiten gab es ohnehin früher noch überhaupt nicht. Die sind eigentlich erst die neueste "Errungeschaft" im Systen.
Medikamentenbehandlungen mit Medikamenten, die nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind, durch den TA sind durchaus meldepflichtig und werden auch registriert. Wenn das die TAs nicht machen, ist das eine andere Sache. Die reinrassigen Isländer werden z.B. nicht bei der FN, sondern beim Isi-Zuchtverband IPZV registriert und dann im Worldfengur, das Zuchtbuch, sämtliche Daten eingetragen. Die Bedingungen sind aber für alle registerführenden Stellen europäisch einheitlich. Das Register enthält durchaus entsprechende Vermerke und ist online einsehbar. Hier ein Beispiel zu einem Pferd, das einen entsprechenden Eintrag hat:
http://www.worldfengur.com/freezone_horse.jsp?c=DE Ist man Mitglied im IPZV kann man sich einloggen und sogar den ausführlichen Eintrag sehen.
*Mist, Direktlink geht nicht. Einfach mal bei FEIF-ID folgende Nr. eingeben: DK1990107307
Auch der Status des Pferdes, ob es als lebensmittellieferndes Tier oder nicht-lebensmittellieferndes Tier existiert, ist in der Registrierungsstelle bekannt. Das muss man nämlich beim Antrag ankreuzen und wenn man den Status ändert, muss das durch den TA bestätigt und an die Registrierstelle gemeldet werden. Die haben also alle Unterlagen da.
Und im Zweifelsfall gilt das Pferd immer als "nicht-lebensmittellieferndes Tier".
Neddie hat geschrieben:Hina, wo muss man denn sein Pferd registrieren lassen, damit man nachweisen kann, dass es wirklich das eigene ist? Beim Veterinäramt? Da ist meiner zumindest von mir nicht gemeldet worden

In der Regel bei der FN (oder ggf. beim entsprechenden Zuchtverband). Da wird dann der E-Pass hingeschickt mit dem ausgefüllten Formular
http://www.pferd-aktuell.de/fn-service/ ... itzwechsel. Bei dieser Registrierung wird dann auch gleich der Chip umgeschrieben, sofern das Pferd bereits einen Chip hat.
Gioia hat geschrieben:Ist das jetzt Pflicht für alle?
Alle Pferde, die ab dem 1.7.2009 geboren sind, müssen mit dem Chip registriert sein. Das widerspricht aber den EU-Vorgaben, denn da ist es eine KANN-Bestimmung.
Bei allen davor geborenen Pferden ist der Chip nicht Pflicht, kann aber gesetzt und registriert werden.