Hab mir, wie versprochen, die Unterlagen des Lehrganges angesehen und in der Broschüre „Unfallverhütung in der Pferdehaltung“ herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung folgende Aussagen zum Thema Bremsen gefunden:
1.STVZO § 65 schreibt vor , dass jedes Fahrzeug , welches auf öffentlichen Straßen betrieben
wird, mit einer ausreichenden Bremse ausgestattet sein muss, die während der Fahrt bedient werden kann, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs vermindert und das Fahrzeug feststellen kann (Betriebsbremse). Ein bestimmter Bremstyp ist nicht vorgeschrieben.
2.Die Unfallverhütungsvorschrift „Technische Arbeitsmittel“ der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft § 28 Abs. 10 besagt, dass abgestellte Fahrzeuge ( auch Kutschfahrzeuge) gegen Fortrollen zu sichern sind , d.h.mit einer Feststellbremse ausgerüstet sein müssen.
3.Bei älteren Fahrzeugen gibt es oft eine Kombination von Betriebs- und Feststellbremse – das ist zulässig, entspricht aber nicht mehr den neusten Stand der Technik.
So ist es im Lehrgang auch vermittelt worden. Allerdings hatte ich den Ausdruck „ historische Fahrzeuge“ im Kopf. Da ist den Begriff „ältere Fahrzeuge“ ja noch etwas allgemeiner.
Bis bald Mary,

Welli und Co.