Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Moderator: Stjern
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Das mit der Ausnahme zum Sonntagsfahrverbot mit Pferdeanhänger gilt leider nicht bundesweit, da muß man sich gut schlau machen wo es geduldet ist und wo nicht:
... Jedoch scheint sich die letzte Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 darauf geeinigt zu haben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Absatz 3 StVO das Sonntagsfahrverbot nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll. Daraufhin haben nach meinen Recherchen einige Bundesländer (z.B. NRW) an ihre Verwaltungen interne Verwaltungsanweisungen erlassen, die entsprechendes regeln sollen. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben hingegen keine solchen Verwaltungsanweisungen erlassen. Ob eine solche Verwaltungsanweisung für das Bundesland gilt, indem sie von der Polizei angehalten wurden, müsste bei Vorliegen des Bundeslandes gesondert geprüft werden. ...
Es gilt also die regionale Regelung zu prüfen und wie es mit den 3,5t zulässiger Gesamtmasse steht (d.h. nicht die tatsächliche sondern nur die insgesamt erlaubte) - die hat man nämlich schnell erreicht.
... Jedoch scheint sich die letzte Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 darauf geeinigt zu haben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Absatz 3 StVO das Sonntagsfahrverbot nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll. Daraufhin haben nach meinen Recherchen einige Bundesländer (z.B. NRW) an ihre Verwaltungen interne Verwaltungsanweisungen erlassen, die entsprechendes regeln sollen. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben hingegen keine solchen Verwaltungsanweisungen erlassen. Ob eine solche Verwaltungsanweisung für das Bundesland gilt, indem sie von der Polizei angehalten wurden, müsste bei Vorliegen des Bundeslandes gesondert geprüft werden. ...
Es gilt also die regionale Regelung zu prüfen und wie es mit den 3,5t zulässiger Gesamtmasse steht (d.h. nicht die tatsächliche sondern nur die insgesamt erlaubte) - die hat man nämlich schnell erreicht.
Liebe Grüße
Ulla
Wir werden in Ewigkeiten nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben. (Mark Twain)
Maximas Tagebuch
Ulla
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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Glückwunsch, Cate.
Mich wundert ja schon, dass ihr den als Lkw zugelassen bekommen habt
Mich wundert ja schon, dass ihr den als Lkw zugelassen bekommen habt

Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Maxima - ich würde sagen Versuch macht kluch.
Wenn ich sehe, wie viele spitz gerechnete oder gar überladene Gespanne aller Art so unterwegs sind
und da wird scheints auch selten bis nie jemand raus gezogen. Wieso sollten sie dann ausgerechnet auf einen Pickup mit Pferdehänger aufmerksam werden. 
Wenn ich sehe, wie viele spitz gerechnete oder gar überladene Gespanne aller Art so unterwegs sind


Viele Grüße Angela
Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)
In memoriam
Traber(bilder)geschichten
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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Dankeschön! 
Das ist ein Vorführer, der war schon LKW
Maxima, auch dir danke, und weißt du was, ist mir schei*egal
- ich hab notfalls noch ein anderes Zugfahrzeug, das zumindest 2 to. ziehen darf.

Das ist ein Vorführer, der war schon LKW

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Es ist sinnvoll, sich mit dem Üben anzufreunden, denn man wird weit mehr Zeit mit Üben verbringen als damit, perfekt zu sein - Maren Diehl
Was wir sehen, hängt hauptsächlich davon ab, wonach wir suchen - Sir John Lubbock

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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Ja, ich will auf dem Thema auch nicht so rumreiten - mich ärgerts ja nur selber so sehr bei der Autowahl und ich kenne ein paar Leute die eben schon Sonntags mit den Pferden auf der Autobahn kontrolliert wurden und nicht weiterfahren durften.Cate hat geschrieben: Maxima, auch dir danke, und weißt du was, ist mir schei*egal- ich hab notfalls noch ein anderes Zugfahrzeug, das zumindest 2 to. ziehen darf.
Liebe Grüße
Ulla
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- norikermädchen
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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Hi Cate, da wir gerade den Mitsubishi L200 im Visier haben (auch als Double Cab), gilt für uns wohl das Gleiche wie für euer Schätzchen. Von wem habt ihr denn schriftlich die Aussage? Wir müssen uns damit auch auseinandersetzen...Cate hat geschrieben:Wegen LKW-Zulassung und Sonntagsfahrverbot - wir haben deshalb ausdrücklich nachgefragt, und schriftlich die Aussage bekommen, dass zwar gewerbliche Fahrten mit Anhänger unters Sonntagsfahrverbot fallen, private aber nicht, d.h. ein Pensionspferd oder Traktorreifen etc. dürfen wir damit sonntags nicht fahren, die eigenen (Hobby-)Pferde schon.
Und by the way: Wie fährt´s sich? Unserer kommt vermutlich in KW 45 und ich habe ja schon Respekt vor dem Schiff

Liebe Grüße,
Vicky
Mobile Naturheilpraxis für Pferde: www.hollerbaum.de
Naturheilkunde - Bioresonanz - Ernährungsberatung - Kräuterführungen
Vicky
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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Vom Autoverkäufernorikermädchen hat geschrieben:Hi Cate, da wir gerade den Mitsubishi L200 im Visier haben (auch als Double Cab), gilt für uns wohl das Gleiche wie für euer Schätzchen. Von wem habt ihr denn schriftlich die Aussage? Wir müssen uns damit auch auseinandersetzen...Cate hat geschrieben:Wegen LKW-Zulassung und Sonntagsfahrverbot - wir haben deshalb ausdrücklich nachgefragt, und schriftlich die Aussage bekommen, dass zwar gewerbliche Fahrten mit Anhänger unters Sonntagsfahrverbot fallen, private aber nicht, d.h. ein Pensionspferd oder Traktorreifen etc. dürfen wir damit sonntags nicht fahren, die eigenen (Hobby-)Pferde schon.
Und by the way: Wie fährt´s sich? Unserer kommt vermutlich in KW 45 und ich habe ja schon Respekt vor dem Schiff

Der hat wohl schon einige an GaLaBau-Betriebe etc. verkauft, und sich deshalb damit auseinandergesetzt.
Wie er sich fährt? Wie ein Traktor .... deshalb liebt GöGa ihn so

Ich finde ihn ein bißchen urtümlich und sehr kernig, bin jetzt aber auch vom X-Trail sehr verwöhnt



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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Ich will auch wieder ´nen Pickup 

- norikermädchen
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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Danke Cate!
Vom Autoverkäufer? Aber das ist doch dann nicht rechtlich bindend
Ich hätte auch lieber wieder was traktoriges
So wie meinen Landrover 
Bei der Probefahrt hat mir der L200 schon gehörig Respekt eingeflößt, da er wirklich zackig reagiert und für mein Gefühl ziemlich fix beschleunigt... Und parken wird wirklich ein Spaß
Aber ein bisschen freu ich mich schon auf ihn 
Vom Autoverkäufer? Aber das ist doch dann nicht rechtlich bindend

Ich hätte auch lieber wieder was traktoriges


Bei der Probefahrt hat mir der L200 schon gehörig Respekt eingeflößt, da er wirklich zackig reagiert und für mein Gefühl ziemlich fix beschleunigt... Und parken wird wirklich ein Spaß


Liebe Grüße,
Vicky
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Vicky
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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Vicky, guck mal hier
"Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
.....
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt" (Quelle s.o.)
Beim Navara bleibt die erlaubte Zuladung unter diesem Wert, das kann natürlich bei anderen PickUps anders sein
"Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
.....
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt" (Quelle s.o.)
Beim Navara bleibt die erlaubte Zuladung unter diesem Wert, das kann natürlich bei anderen PickUps anders sein

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