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Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 06:30
von A.Z.
Als Hauseigentümer ist man ggfs auch in der Haftung ja.
Haufigster Fall, den ich auf Arbeit sehe, auf Glatteis ausgerutscht.
Aber auch wenn jemand stolpert und stürzt, wird geprüft, ob das eigene Dämlichkeit war oder der Grundstücks/ Hauseigentümer was dazu kann, weil er irgend eine Stolperfalle nicht beseitigt hat.
Und das ist ein Fall für die entsprechende Haftpflichtversicherung.
Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 09:14
von Nucades
Glatteis kann Fahrlässigkeit sein.
Wenn jemand allerdings in meinem privaten Haus auf der uralten Kellertreppe stürzt, wird mich niemand in Haftung nehmen, weil die Treppe nicht den aktuellen Normen entspricht.
Tara, spannende Frage

Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass der Hundehalter haftbar gemacht wird.
Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 09:57
von A.Z.
Zu "Hund hat Einbrecher gebissen" gibt es glaube sogar Urteile. Zumindest erinnere ich mich an Schlagzeilen.
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers ist eine ziemliche Geschichte. Mein Arbeitgeber als Vermieter ist da sehr hinterher. Man glaubt garnicht, wofür man als Eigentümer da ggfs so alles gerade stehen muss.
Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 12:35
von Berry
Das ist doch das selbe, wie wenn jemand unbefugt auf die Weide "einbricht" und vom Pferd verletzt wird. Da muss auch die Pferde-Haftpflicht zahlen, oder?
Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 13:34
von crinblanc
Unbefugt auf die Weide latschen ist halt vermutlich Hausfriedensbruch und Ordnungswidrigkeit, in ein Haus einbrechen, zumindest wenn dabei ein Schloß geknackt oder ein Fenster geöffnet werden muß, eine Straftat.
Weiß nicht, ob das dann nicht anders behandelt wird.
Zumindest weiß ich aus meiner Lost-Place-Zeit, daß das Eindringen durch eine offene Tür, ein nicht vorhandenes Fenster oder eine Kellerluke nicht als "Einbruch" gilt und damit nicht als Straftat verfolgt wird

vorausgesetzt natürlich, ich begehe dort keine Schachbeschädigung aka Graffity , Randalieren oder nehme was mit (was ein ausgesprochenes No-Go ist- anschauen, evtl fotografieren und den Platz genau so hinterlassen ist der Benimm-Code).
Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 13:51
von A.Z.
Der Job der Haftpflichtversicherung besteht in den Fällen dann eventuell eher darin, den unberechtigten Anspruch von einem abzuwehren ggfs mittels Prozess. Aber wo nicht versichert, da auch keine Abwehr.
Und wie ich erst neulich las, steigt eben eine Rechtsschutzversicherung bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen eben auch nicht ein.
Re: Pferde-Versicherungen (Haftpflicht und Co)
Verfasst: So 21. Sep 2025, 14:05
von crinblanc
Mit aus dem Grund (Kopfsteinpflaster auf dem Hof, langes Grundstück mit ebensolangem Gehweg

hab ich mich auch privat haftpflichversichert.
Ich räume zwar *schwitz*, aber nachdem ich nicht alle 2 Std nachschippen kann, wir hier kein Salz streuen dürfen (mag ich auch nicht) und das Pflaster auf dem Hof teils nicht sicher begehbar zu bekommen ist (jedenfalls nicht, wenn ein Paketdienst-Mensch meint, er müsse die Abkürzung zur Haustür rennen- es war deutlich an der Splittspur erkennbar, wo es sicher gewesen wäre- da kam auch nichts nach) ist mir das lieber. Gut angelegtes Geld für ruhigeren Schlaf.