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Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: So 13. Sep 2015, 21:09
von noriker
Sowas gibts bei uns nicht. Pickup ist pkw. Hab noch gg gefragt; der dmax und der t4 verbrauche(t)en beide gleich viel.
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: So 13. Sep 2015, 21:25
von Ayira
Wenn ich einen Pick up fahre brauche ich also einen LKW Führerschein? Versteh ich das richtig??? Oder erst mit der Anhängelast? In Österreich wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht von 7,5t auf 7t herabgesetzt (Bei E zu B Schein). Bis zu dieser Grenze darf ich mein Gespann ziehen/fahren. Erst danach brauche ich einen F (also einen LKW-Führerschein)
Wie ist das in Deutschland? Nicht dass ich jemals so einen geilen Pick-up besitzen würde, aber träumen darf man ja ... man stelle sich vor, mit so einem frahre ich dann mal nach Deutschland?
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: So 13. Sep 2015, 21:53
von Schnucke
In Deutschland ist es so ich darf eigentlich nicht schlechter gestellt werden, als ich vor Führerscheinänderung dastand. Sprich ich durfte davor die 7,5to fahren und darf das auch noch jetzt, auf Antrag und wenn man nachweist man braucht den wegen 7,5to und man hat auch Erfahrung mit dem Gewicht, schreiben sie den auf F um. Sie machen es zwar nicht gerne, aber man bekommt ihn wenn man hartnäckig bleibt.
Allerdings haben wir ne Überführungsspedition und konnte das ganz gut nachweisen.
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 07:28
von Morena3
Wegen dem Sonntagsfahrverbot kannst Du beim Lk einen Antrag stellen, dass Du mit dem PU und Anhänger fahren darfst, als Grund evtl. Turniersport o. ä. angeben. Viele Turnierrreiter fahren ja auch mit einem LKW vor.
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 07:54
von Maxima
Morena3 hat geschrieben:Wegen dem Sonntagsfahrverbot kannst Du beim Lk einen Antrag stellen, dass Du mit dem PU und Anhänger fahren darfst, als Grund evtl. Turniersport o. ä. angeben. Viele Turnierrreiter fahren ja auch mit einem LKW vor.
Klar, das geht, das kostet aber auch nochmal einen Haufen Geld und man hat jedes Jahr das Gerenne zum Amt. Ich hab das schon durch, habe Mitte der 90er Jahre in Nürnberg für jeweils ein gutes halbes Jahr Ausnahmegenehmigung schon 450 Mark bezahlt, ich möchte nicht wissen was die heute dafür verlangen.
Ayira - da geht es nicht um den Führerschein, sondern um das Sonntagsfahrverbot für LKW. Ohne Anhänger dürfen diese Zwitterfahrzeuge mit LKW-Zulassung alle noch fahren, mit Anhänger fallen sie dann mit unters Sonntagsfahrverbot. Und ich weiß von einigen Bekannten, die das mißachtet haben und Sonntags auf dem Heimweg vom Turnier von der Polizei rausgezogen wurden, die mußten dann allen Ernstes umladen, Ersatzfahrzeuge beschaffen etc. und hatten natürlich noch eine saftige Strafe am Hals.
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 07:57
von Morena3
Uih, wir haben hier bei uns vor 2 Jahren 25€ dafür gezahlt...
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 08:15
von Schnucke
Es ist relativ einfach, nämlich den PU einfach nicht als LKW anmelden ist dann aber teurer in der Steuer, LKW sind da einfach günstiger. Also entweder entscheide ich mich für günstiger (LKW) muß dann aber mit Sonntagsfahrverbot leben, oder ich wähle PKW zahle etwas mehr, nämlich für einen PKW dieser Klasse und hab alle Freiheiten. Oder ich hol mir diese Ausnahmegenehmigung, kostet aber auch wieder.
Mein Trooper war beim Vorbesitzer zugelassen als LKW, der Ssang Yong auch, war bei der Ummeldung NULL Problem das zu ändern, hat nichtmal mehr gekostet.
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 08:39
von Maxima
Schnucke hat geschrieben:Es ist relativ einfach, nämlich den PU einfach nicht als LKW anmelden....
Schnucke, sei dankbar wenn das bei euch tatsächlich noch geht, ansonsten gibt es nämlich keine Wahlmöglichkeit mehr, so wie vom Hersteller klassifiziert muß man die Fahrzeuge auch anmelden und versteuern.
Ansonsten stimmts schon, irgendeinen Tod muß man immer sterben.
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 08:42
von roniybb
Der Pick up kann als LKW oder als PKW zugelassen werden.
Das hängt mit dem Verhältnis Ladefläche zu Sitzfläche zusammen. Ein DoubleCab kann als PKW zugelassen werden, die Singel und SpaceCab Variante nicht. Habe ich schon durch, die Dekra macht das. Die Abgase passen in der Regel, war bei meinem alten grenzwertig, sie haben es aber zugelassen.
Mein Neuer hat wieder LKW, hab aber keine Lust, ihn umschreiben zu lassen.
DAs Sonntagsfahrverbot gibt es, bis jetzt hatte ich Glück. Bei geplanten Fahrten kann man sich eine ein Tages Fahrerlaubnis holen...
Ich habe eine LKW Zulassung, zahle aber Steuern wie für den PKW....ist so. Warum auch immer, man muss die Leute schröpfen wo es geht...
Re: Zugfahrzeug für Pferdeanhänger ...
Verfasst: Fr 16. Okt 2015, 08:43
von Cate
Wir haben es getan

und gestern unser neues Zugfahrzeug gekauft:
einen Nissan Navara mit 190 PS und 3,0 to. Anhängelast, bereits auf 3,5 to. aufgelastet, PickUp mit DoubleCab, in der Farbe "black pepper".

Nächste Woche können wir ihn holen ....
Wegen LKW-Zulassung und Sonntagsfahrverbot - wir haben deshalb ausdrücklich nachgefragt, und schriftlich die Aussage bekommen, dass zwar gewerbliche Fahrten mit Anhänger unters Sonntagsfahrverbot fallen, private aber nicht, d.h. ein Pensionspferd oder Traktorreifen etc. dürfen wir damit sonntags nicht fahren, die eigenen (Hobby-)Pferde schon.
