Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Moderator: Stjern
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Mir ist die ganze Auflistung ein Rätsel auf dem Kostenvoranschlag..
Aber warum muss eine Scheibe ausgebaut werden,wenn eigentlich nur eine Tür ausgebaut werden muss. Ich hab das jetzt nochmal genau angeschaut.
Hier mal ein paar Beträge ohne Steuer
2 Türen ausbauen 190
Fronscheibe ausbauen 280
Lackierung 800
verschiedene Zierleisten ca. 300
Lackierung diversere Teile 900
neue Frontscheibe 190
etc
Aber warum muss eine Scheibe ausgebaut werden,wenn eigentlich nur eine Tür ausgebaut werden muss. Ich hab das jetzt nochmal genau angeschaut.
Hier mal ein paar Beträge ohne Steuer
2 Türen ausbauen 190
Fronscheibe ausbauen 280
Lackierung 800
verschiedene Zierleisten ca. 300
Lackierung diversere Teile 900
neue Frontscheibe 190
etc
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Hina_DK hat geschrieben:Da die Scheiben in der Regel verklebt sind, ist das normal, dass, wenn dort Teile zum Lackieren abgebaut werden, die Scheibe gewechselt werden muss. Die bekommt man nicht mehr in einem Stück raus und rein aber warum das ganze Auto lackiert werden muss, da müssen die sich schon nochmal deutlich erklären. Das könnte nur der Fall sein, wenn das Auto mit einem speziellen Lack in Sonderanferitgung lackiert war. Wenn der ein getuntes Auto hat, dann ist das nicht unüblich, sondern eher die Regel. Wenn es Zweifel an der Höhe der Kosten gegeben hätte, dann hätte auch die Versicherung schon Einspruch erhoben, hat sie aber nicht. Sie hat ja einen Teilbetrag bezahlt und damit nicht das Gutachten, sondern die Kostenaufteilung bezüglich der Haftung anders bewertet.
war es nicht..ein ganz normaler Ford..nicht getunt oder sonstiges. keine sonderlackierung.
ich würde sagen sein kumpel hatte einfach eine werkstatt:)
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Das heißt der Schaden war nur an der einen Tür und die Versicherung hat auch nur die Tür bezahlt ? Dann würde ich das Schreiben wirklich mal der Versicherung vorlegen und dem Anwalt mitteilen, dass der tatsächliche Schaden durch die Haftpflicht beglichen wurde. Punktum. Dann ist der nämlich am Zuge und muss Dir nachweisen, dass eine Komplettlackierung unumgänglich war. Wird schwierig sein, wenn es sich um eine Konfektionslackierung handelt.
Viele Grüße
Hina
Probiers mal mit Gemütlichkeit
Hina
Probiers mal mit Gemütlichkeit
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Genau!
Was haben die paar Kratzer mit der Frontscheibe zu tun?
Die brauchen scheinbar wirklich eine Dumme.
Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass du da Recht bekommst! Sowas! *tss*
Was haben die paar Kratzer mit der Frontscheibe zu tun?
Die brauchen scheinbar wirklich eine Dumme.
Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass du da Recht bekommst! Sowas! *tss*
LG Katrin
Ein Tänzer scheint nur denen verrückt, die die Musik nicht hören.
Ein Tänzer scheint nur denen verrückt, die die Musik nicht hören.
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Ich drück auch alle Daumen! Mit so etwas würde ich die nicht durchkommen lassen
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Ich werde da direkt mal im Nachbarstall nachfragen. Die hatten nämlich häufiger den Fall, das da Leute zu dicht am Paddockzaun geparkt haben, und die Pferde dann mit den Zähnen (!) richtige Furchen in den Lack gemacht haben. Würde mich auch interessieren, wer das übernommen hat.
Grundsätzlich denke ich, wenn sogar ein Parkplatz vorhanden war, er aber direkt am Zaun parkt, ist da auch ein wenig Fahrlässigkeit seinerseits dabei.
Ich drück die Daumen, das Du da in Deinem Sinne rauskommst.
Grundsätzlich denke ich, wenn sogar ein Parkplatz vorhanden war, er aber direkt am Zaun parkt, ist da auch ein wenig Fahrlässigkeit seinerseits dabei.
Ich drück die Daumen, das Du da in Deinem Sinne rauskommst.
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
Hinsichtlich der Haftungsfrage an sich, keine Ahnung.Nelchen hat geschrieben:Nicht reagieren geht nicht, glaube ich, wenn ein Schreiben von einem Anwalt kommt. Wenn es eine Aufforderung zu einer Zahlung ist, erst recht nicht. Irgendwann kann die Gegenseite dann vollziehen lassen. hm, gefährlich wird es erst, wenn man auf einen Mahnbescheid nicht reagiert.Ich würde erstmal überhaupt nicht auf die Forderung reagieren - kann gut sein, dass Du nie wieder davon hörst...
Ja, die Tierhalter Haftung ist gnadenlos. Aber das Pferd stand ja nicht allein auf Koppel. Notfalls geht es durch 4 Tierhalter Haftungen.
So ist es gerade nicht. Wenn eine Haftpflicht Versicherung besteht, bist du als Nehmer verpflichtet jeden Schadensfall, der evtl. ein Versicherungsfall werden könnte zu melden. Es obliegt dann der Versicherung eigene Anwälte zur Klärung der Schuldfrage einzuschalten, du sollst als Versicherungsnehmer keinerlei Schuldzugeständnisse machen. So steht es zumindest in meiner Police unter Schadensmeldung.Wenn ich mich nicht als Schuldiger sehe, habe ich ja eigentlich auch keinen Grund, meine Versicherung davon zu informieren. Die Versicherung zahlt ja ausschließlich in meinem Namen.
Re: Haftpflichtschaden/Streitfall Problem
GilianCo hat geschrieben:Ich werde da direkt mal im Nachbarstall nachfragen. Die hatten nämlich häufiger den Fall, das da Leute zu dicht am Paddockzaun geparkt haben, und die Pferde dann mit den Zähnen (!) richtige Furchen in den Lack gemacht haben. Würde mich auch interessieren, wer das übernommen hat.
Grundsätzlich denke ich, wenn sogar ein Parkplatz vorhanden war, er aber direkt am Zaun parkt, ist da auch ein wenig Fahrlässigkeit seinerseits dabei.
Ich drück die Daumen, das Du da in Deinem Sinne rauskommst.
Hallo, das wäre total nett,ich hab im Internet leider keine ähnlich Fälle gefunden:(