Alle Flächen haben einen Flächenstatus, z.B. als Ackerland, Dauergrünland, Ödland, Brachland, Wald usw., dazu kommen eingetragene Landschaftselemente wie Gehölze, große Einzelbäume, Windschutzstreifen, Böschungen, Bäche und andere Gewässer. Nach diesem Flächenstatus richtet sich die erlaubte Nutzung der Fläche, die von Schnucke genannten Mähweiden - also Wiesen zur Beweidung und Futtergewinnung - sind je nach Alter auch Acker- oder Grünland (ab dem 6. Jahr). Den Flächenstatus kannst du beim Landwirtschafts- oder Landratsamt erfragen, auch als Nicht-Landwirt bist du daran gebunden. Nur weil dir die Fläche gehört, kannst du in D noch lange nicht frei drüber verfügen.
"Erzeugung" im landwirtschaftlichen Sinne bedeutet, dass auf den Flächen entweder Marktfrüchte (Getreide, Raps etc.) oder Tierfutter (egalob durch Heuwerbung oder Beweidung) erzeugt werden. Wenn der Vorbesitzer jetzt z.B. eine Nebenerwerbslandwirtschaft angemeldet und die Matschkoppel als N-Fläche (aus der Erzeugung genommene Fläche) deklariert hat, kann sie einfach eine Matschkoppel bleiben. Die darfst du nicht ohne Genehmigung befestigen (und die Genehmigung dafür ist für Nichtlandwirte fast unmöglich zu bekommen), darfst aber natürlich drauf reiten.

Ist diese Fläche eigentlich Grünland, kann das Amt dich auffordern, sie wieder einzusäen. Darfst dann aber auch drauf reiten.
Als Nichtlandwirt darfst du übrigens im Außenbereich meist nicht mal Zäune, geschweige denn Unterstände bauen, und je nachdem, wie "scharf" das zuständige Amt ist, können die dich auch auffordern, alle Zäune zurückzubauen.
Wenn du Auslauf-taugliche Fläche im Innenbereich hast, bekommst du sehr viel einfacher die Genehmigung zum Zaunbau und zur Befestigung.
Und wenn du doch einfach die Matschkoppel befestigen willst, würde ich mal über Kunstrasen statt Paddockplatten nachdenken, das haben hier einige und sind wohl zufrieden. Gab hier auch ein Thema dazu, oder?
