

Moderator: Stjern
Was ist denn das?La Espanola hat geschrieben:Danke.
Hat jemand ne Vallorbe?
Im Hufbeschlagsgesetz bist du richtig.larla hat geschrieben:Welches Gesetz ist das eigentlich und wo kann ich das nachlesen?
Ich finde immer nur das Hufbeschlaggesetz. Und ich sehe das Raspeln absolut als alltägliche Pflegearbeit. Fingernägelschneiden bei mir selbst ist auch Pflegearbeit und nicht Nagelbeschlag.
§ 2 definiert(1) Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern. Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/ Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen geregelt.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
1.tierärztliche Behandlungen,
2.Verrichtungen, die lediglich die üblichen, alltäglichen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Hufen und Klauen zum Gegenstand haben.
Das Raspeln könnte unter den Punkt Korrektur definiert werden und dann wäre das Hufbeschlagsgesetz gültig und der unausgebildete Privatmann dürfte nicht ...Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.Hufbeschlag:
die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung; [...]
A.Z. hat geschrieben:La Espanola hat geschrieben:Danke.
Hat jemand ne Vallorbe?