RB-Vertrag?

Moderator: Stjern

ehem User

Re: RB-Vertrag?

Beitrag von ehem User »

-Tanja- hat geschrieben: 1. daß Du als Eigentümer nicht haftest, wenn der RB was passiert. Sprich: sie reitet wie Du auf eigenes Risiko (ich habe mir auch immer vorsichtshalber eine Unfallversicherung nachweisen lassen - wobei: die kann natürlich auch irgendwann gekündigt werden...).
Das finde ich wichtig!

Bei uns am Stall ist vor einigen Monaten eine RB vom Pferd gestürzt und hat sich recht kompliziert das Schlüsselbein gebrochen. Sie selbst war rundum versichert, allerdings haben sich ihre Versicherungen jetzt an die Pferdebesi gewandt, um Geld einzufordern. Weil es ja deren Pferd war, von der die RB gestürzt ist. Die RB ist übrigens volljährig und somit in voller Eigenverantwortung geritten, will ich meinen. Aber es gab keinen Vertrag.
Das ganze Thema läuft gerade noch, ich weiß also nicht, wie es ausgegangen ist. Aber nach diesem Vorfall würde ich mir immer das "Reiten auf eigenes Risiko" absegnen lassen. Und eine Unfallversicherung schützt in diesem Fall vor Forderungen auch nicht. Da sie sich das Geld, wenn sie kann, beim Besi wieder holen wird.
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Sokki
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Re: RB-Vertrag?

Beitrag von Sokki »

Es gibt im Netz ganz viele Muster-Verträge für Reitbeteiligungen. Ich hatte mir aus den ganzen Mustern einen für mich passenden Vertrag zusammen geschrieben, einfach mal googeln ;)

z.B.
http://www.st-georg.de/download/files/R ... ertrag.pdf
http://www.pferd-versichert.de/fileadmi ... ertrag.pdf
http://www.reiterhof-fissau.de/Reitbete ... ertrag.pdf

und viele mehr....

Du kannst ja auch reinschreiben, dass von beiden Seiten jederzeit eine sofortige Kündigung möglich ist.
Liebe Grüße
Angelina

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A.Z.
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Re: RB-Vertrag?

Beitrag von A.Z. »

Eine Reitbeteiligung reitet sowieso IMMER auf eigenes Risiko. Sie ist - wie schon beschrieben - dem Pferdebesitzer gleich gestellt.

Sie könnte sogar unterschrieben haben, dass sie auf Ansprüche aus der Tierhalterhaftung des Pferdebesitzers verzichtet. In Bezug auf Regressforderungen von Versicherungen ist das jedoch wirkungslos. Im Namen von Dritten kann man nicht einfach auf Ansprüche verzichten.

Wichtig im Fall eines Unfalles einer Reitbeteiligung (oder eines sonst anderen Reiters) ist, dass man den Unfall unverzüglich seiner Tierhalterhaftpflicht mitteilt, sodass sie sich um die Regulierung bzw. um die Abwehr unberechtigter Ansprüche kümmern kann. Dann auch dafür sind sie - neben der Regulierung berechtigter Ansprüche - zuständig.

Es ist immer besser, an dieser Stelle die Versicherungen untereinander hantieren zu lassen und in keine Richtung darüber hinaus gehende Zusagen zu machen.

Fall melden, Sachlage nach besten Wissen darstellen und machen lassen.
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

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