Das finde ich wichtig!-Tanja- hat geschrieben: 1. daß Du als Eigentümer nicht haftest, wenn der RB was passiert. Sprich: sie reitet wie Du auf eigenes Risiko (ich habe mir auch immer vorsichtshalber eine Unfallversicherung nachweisen lassen - wobei: die kann natürlich auch irgendwann gekündigt werden...).
Bei uns am Stall ist vor einigen Monaten eine RB vom Pferd gestürzt und hat sich recht kompliziert das Schlüsselbein gebrochen. Sie selbst war rundum versichert, allerdings haben sich ihre Versicherungen jetzt an die Pferdebesi gewandt, um Geld einzufordern. Weil es ja deren Pferd war, von der die RB gestürzt ist. Die RB ist übrigens volljährig und somit in voller Eigenverantwortung geritten, will ich meinen. Aber es gab keinen Vertrag.
Das ganze Thema läuft gerade noch, ich weiß also nicht, wie es ausgegangen ist. Aber nach diesem Vorfall würde ich mir immer das "Reiten auf eigenes Risiko" absegnen lassen. Und eine Unfallversicherung schützt in diesem Fall vor Forderungen auch nicht. Da sie sich das Geld, wenn sie kann, beim Besi wieder holen wird.