Seite 2 von 3

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:11
von brexi
mosheline hat geschrieben:ja, was ich mich halt frage ist,ob er einen beweisbaren vertrag gebrochen hat.
reicht eine mündliche zusicherung von rauhfutter aus?
hat er eine konkrete menge zugesichert, oder sowas wie AUSREICHEND heu

kann man ihm dann vertragsbruch nachweisen?

Genau, was versteht der SB zum Beipsiel unter "regelmäßig abmisten"... :roll:

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:21
von ehem User
im grunde finde ich die meisten einstellverträge sehr schräg, und die verhltnisse zu sbs auch.
letztenendes bringen die eine dienstleistung, ich kaufe nicht nur einen abstellplatz, sondern eine versorgung.
aber meist hat man keinerlei handhabe, wenn sich die fütterung/hygiene/pferdemenge plötzlich verändert.
plötzlich von heu auf heulage umgestellt wird, plötzlich nicht mehr gemistet wird, plötzlich 25 statt 15 pferde im stall stehen.
beschwert man sich, heißt es 'geh doch'
es ist zum mäusemelken, mich würde wirklich interessieren, ob es zu sowas urteile zu gibt.

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:24
von brexi
mosheline hat geschrieben: mich würde wirklich interessieren, ob es zu sowas urteile zu gibt.
Tja...Bürgerrecht, leider nicht so spektakulär und wohl nicht speziell aufgeführt aber interessieren würde es mich auch :-n

Ich habe auch schon Dinge in Ställen erlebt :-?
Glaubste nicht, wurde Herden wild zusammengesteckt ohne Rücksicht...

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:34
von Ramona
ja, was ich mich halt frage ist,ob er einen beweisbaren vertrag gebrochen hat.
reicht eine mündliche zusicherung von rauhfutter aus?
hat er eine konkrete menge zugesichert, oder sowas wie AUSREICHEND heu
Im ersten Beitrag steht:
Die Gründe dafür waren das die Pferde nicht wie Vertraglich zugesichert Raufutter ad libidum zu Verführung hatten sondern über den Tag mindestens 8-9 Stunden gänzlich ohne Futter standen
Dass der Vertrag hier nicht erfüllt war, dürfte doch eindeutig sein.
aber meist hat man keinerlei handhabe, wenn sich die fütterung/hygiene/pferdemenge plötzlich verändert.
Theoretisch hast du die schon. Denn das sind ja Vertragsänderungen. Und Vertragsänderungen dürfen nicht einfach so vorgenommen werden. Der SB muss die mit einer angemessenen Frist vorher ankündigen und einen Änderungsvertrag anbieten. Dann kann der Einsteller entscheiden, ob er unter den neuen Bedingungen bleiben will oder sich einen anderen Stall sucht. Vertragsänderungen ohne vorherige Absprache und Zustimmung des Einstellers sind nicht zulässig und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Es ist nur leider nicht praxistauglich, weil man einen neuen Stall in der Regel erst mal suchen muss und nicht aus dem Ärmel zaubert. Nicht die rechtlichen Möglichkeiten des Einstellers sind das Problem, sondern die Umsetzung in der Praxis.

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:56
von ehem User
:tuete: hatte ich überlesen, dass es im vertag stand
ich hatte das nur wirklich in 3 von 4 verträgen nicht drin stehen, und der stall, in dem die ausnahme war, hat die verträege inzwischen geändert.

nur meist steht in den verträgen nicht drin, dass maximal so und so viele pferde eingestellt werden, so und so viel heu gefüttert - oder ist der status, bei dem ich einziehe implizit 'vertraglich'
ist es schon rechtlich dann problematisch, dass man sich die oft schleichenden verschlechterungen erstmal anschaut, anspricht, hofft, sich umschaut nach was neuem und dann erst kündigt?

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 12:15
von Ramona
nur meist steht in den verträgen nicht drin, dass maximal sound so viele pferde eingestellt werden, so und so viel heu gefüttert - oder ist der status, bei dem ich einziehe implizit 'vertraglich'
Stimmt, das steht in der Regel nicht drin. Ich denke, da sind dann aber auch die Einsteller gefordert, genau das schriftlich festzuhalten, was sie eben geregelt haben möchten. Wobei ein mündlicher Vertrag genauso rechtsverbindlich ist, wie ein schriftlicher. Man hat da nur immer das Problem, dass sich mündliche Vereinbarungen bei Streitigkeiten schlecht beweisen lassen.

Ich denke, wenn man bei dem (oder den) Besichtigungstermin(en) zu unterschiedlichen Zeiten einen gepflegten Stall/Auslauf und volle Raufen vorfindet und der SB seinen Stall entsprechend präsentiert als "so wird das bei mir gemacht", kann man dass schon als Vertragsbestandteil betrachten. Einen Gegenstand kann man ja auch "wie in Augenschein genommen" kaufen. Und die Besichtigung des Stalls spielt ja eine ganz wesentliche Rolle bei der Entscheidung, ob man sein Pferd überhaupt da einstellt. Sofern man die Bedingungen bei Besichtigung nicht detailliert schriftlich festhält, dürfte man nur später wieder das Problem mit der Beweisführung haben. Meistens verschlechtern sich die Bedingungen ja aber auch "schleichend" sodass eine ordentliche Kündigung meistens wohl angebracht ist. Unzumutbare Zustände von "heute auf morgen", die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, kommen ja dann doch nicht so oft vor.

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 12:25
von Cate
mosheline hat geschrieben: nur meist steht in den verträgen nicht drin, dass maximal so und so viele pferde eingestellt werden
Als SB muß ich sagen, da würde ich mich nie drauf festnageln lassen! :-ü
Nicht weil ich meinen Stall vollstopfen will bis zum geht nicht mehr, sondern weil immer mal Überschneidungen sein können - ein neues Pferd kommt eher, als das alte geht etc. Und das wäre dann genaugenommen schon Vertragsbruch :nix:

Ich hab jetzt grad in unseren Vertrag geguckt, das steht folgendes drin:

Im Einzelnen umfasst die Einstellung folgende Leistungen:
a) Vermietung gemäß § 1 Absatz 1
b) Benutzung des Auslaufs und der Weiden
c) Lieferung von Einstreu (Stroh)
d) Lieferung von Kraftfutter (Hafer)
e) Lieferung von Heu / Heulage
f) Pflege (Betreuung) des Pferdes gemäß folgender Aufstellung:
Füttern und Tränken des Pferdes
Ausmisten des Offenstalls und des Auslaufs sowie der Weiden
Gesundheitskontrolle des Pferdes und Benachrichtigung eines Tierarztes
oder Hufbearbeiters und, soweit möglich, des Einstellers, bei Erkrankungen und Hufschäden.
Eindecken des Pferdes und/oder Anlegen eines Weidemaulkorbs soweit erforderlich
Rausbringen und Reinholen zur/von der Weide


In der Praxis ist das Heu ad. lib. aus Heunetzen und 2x tgl. Abmisten, steht aber so nicht im Vertrag, weil es ja einen Tag geben kann, an dem ich es nur einmal schaffe abzumisten.

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 12:27
von Equester
Ramona hat geschrieben:
Die Gründe dafür waren das die Pferde nicht wie Vertraglich zugesichert Raufutter ad libidum zu Verführung hatten sondern über den Tag mindestens 8-9 Stunden gänzlich ohne Futter standen
Die Frage ist doch, kann man das beweisen? Ich hatte im ersten Stall auch länger das Gefühl, dass nicht regelmäßig das Kraftfutter gegeben wird (wie vereinbart war) und dass die Pferde nicht 24/7 Heu hatten. Wenn ich Abends vom Büro kam, war öfter mal kein Futter da. Wenn ich dann angerufen habe, hieß es: vor 2 Stunden war noch da, aber es kommt gleich neu. Meistens kam dann nach 1 bis 2 Stunden neues Heu (oder Heulage *kotz*) . Den einzigen Beweis den ich hätte bringen können, war am Tag meines Auszuges, aber da war es mir dann auch egal. Auch war mal vereinbart gewesen, Heu zu füttern, als dann Heulage eingeführt wurde, hieß es, wir haben Futter gesagt, nicht welches und Heulage ist so toll, und die Ernte war so schlecht und und und.....

Im Mietrecht muss man genau nachweisen können, an welcher Stelle der Vermieter sich nicht an den Vertrag gehalten hat und selbst da gibt es durch manche Gerichte noch den Zumutbarkeitsfall, der zwar zur Minderung, aber nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Um schlüssig beweisen zu können, dass tatsächlich wiederholt und regelmäßig die Pferde über Stunden ohne Futter da stehen, muss man ein Protokoll führen. Sprich, man müsste alle 2 Stunden rausfahren und nachgucken. Wer kann sowas schon leisten? Außerdem braucht es dann auch immer noch einen unabhängigen Zeugen, sonst ist es auch nichts wert :nix: .

Ganz ehrlich: ich würde fristlos mit Grund kündigen und gehen. Dann warten, ob was passiert. Kommt etwas vom Anwalt des SB, dann würde ich zahlen. Kommt nur ein Zettelchen oder ein Anruf, würde ich erst mal nicht bezahlen und weiter abwarten. Die meisten SB haben weder die Zeit noch das Geld, um eine einzige Stallmiete einzufordern. Allerdings würde ich zum Wohle des Pferdes mit dem Pferd fast im Hänger die Kündigung überreichen. Fristlos läßt solches Verhalten zu, wer weiß, was ob man danach sein Pferd noch so einfach vom Hof bekommt.

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 12:29
von A.Z.
Ich bin bei diesen Beschreibung alla "vertraglich zugesichert" immer etwas vorsichtig und frage lieber nach, was denn nun im schriftlichen Einstellvertrag steht.

Was in den allermeisten Verträgen nämlich steht ist, dass gilt was im schriftlichen Vertrag steht und mündliche Nebenabreden im Zweifel ungültig sind.

Wenn also bei der Besichtigung Heu ad libidum besprochen wurde, dass aber im schriftlichen Vertrag keine Erwähnung mehr findet sondern eine schwammige Formulierung, deren viele Mosheline ja schon aufgezählt hat, dann könnte hier durchaus kein Vertragsbruch und damit kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegen.

Aber wie gesagt - ich für mein Teil würde wohl eh darauf pochen und erstmal darauf vertrauen, dass es dem SB um ein paar hundert Euro zu aufwändig ist zu klagen.

Re: Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Verfasst: Mi 5. Dez 2012, 12:50
von ehem User
Ganz ehrlich: ich würde fristlos mit Grund kündigen und gehen. Dann warten, ob was passiert. Kommt etwas vom Anwalt des SB, dann würde ich zahlen. Kommt nur ein Zettelchen oder ein Anruf, würde ich erst mal nicht bezahlen und weiter abwarten. Die meisten SB haben weder die Zeit noch das Geld, um eine einzige Stallmiete einzufordern. Allerdings würde ich zum Wohle des Pferdes mit dem Pferd fast im Hänger die Kündigung überreichen. Fristlos läßt solches Verhalten zu, wer weiß, was ob man danach sein Pferd noch so einfach vom Hof bekommt.
würde ich auch so machen.
und zu birgits warnung: in meinem zweiten stall ist das einer passiert (nachdem ich gegangen war) - die musste die polizei rufen, um ihre beiden pferde abholen zu koennen.