Ich sollte doch die gute Freundin am Wochenende dazu befragen.

Moderator: Stjern
-Tanja- hat geschrieben:Wir haben das folgendermaßen geregelt:
Sollte meinem Mann und mir tatsächlich einmal gleichzeitig etwas passieren, gehen unsere Pferde in das Eigentum unserer früheren Reitbeteiligung über. Mir war in dieser Beziehung wichtig, daß die beiden bei jemanden landen, der gleiche Ansichten wie ich insbesondere in puncto Pferdehaltung hat.
Das ist mir dieser auch abgeklärt. Sie wird aus der sonstigen Erbmasse (wir haben gegenseitig ziemlich hohe Lebensversicherungen abgeschlossen) auch einen so großen Betrag erhalten, daß sie beide Pferde für mind. drei Jahre erst einmal irgendwo einstellen könnte, ohne sich finanziell sorgen zu müssen. Das läßt Zeit genug, damit sie überlegen kann, ob sie eines oder beide behält oder um eben einen guten neuen Pferdemenschen für die beiden zu suchen.
Unsere Pferde stehen ja im eigenen (gepachteten) Stall. Sind wir im Urlaub, werden die Pferde von unserer Stallhilfe versorgt. Diese ist ebenso informiert, daß wenn einmal uns gleichzeitig etwas passieren sollte, sie ad hoc die Stallarbeit auch übernimmt. Wenn unsere frühere RB dann entscheidet, daß die Pferde der Einfachheit halber eben in einen anderen Stall umziehen, ist das für mich ok. Und ich vertraue auch völlig darauf, daß die Pferde dann auch in eine von mir gutgeheißenen Haltung kommen.
Sollte nur einem von uns etwas passieren, sind wir via Lebensversicherung auch insoweit abgesichert, daß die Pferde kein finanzielles Problem darstellen. Mein Mann würde sie wohl verkaufen, ich würde sie behalten.
Im Verwandtenkreis ist das ebenfalls alles bekannt. Wir haben das auch erst im Herbst letzten Jahres so überlegt und angestoßen. Schriftlich fixiert ist - noch - nichts, kommt aber noch. Ebenso wie eine gegenseitige Vollmacht. Letzteres erwähne ich hier nur am Rande, ist bei Ehepartnern aber immer sehr wichtig. Liegt z. B. einer von beiden über Jahre im Koma, der andere kann das Haus nicht mehr halten, will verkaufen, könnte er das nicht einmal, wenn die Immobilie beiden gehört.